Apple geht gegen Entscheidung des LG München zum iPhone-Verkaufsverbot in Berufung
Was ein turbulenter Jahresstart für Apple. Zuerst musste der Konzern eine Gewinnwarnung veröffentlichen – die erste seit 2002 – danach folgte noch Qualcomm mit der Hinterlegung der Sicherheitsleistung, damit bestimmte iPhone-Modelle nicht mehr in Deutschland verkauft werden dürfen. Währenddessen befindet sich der Aktienkurs von Apple im Sinkflug. Das hängt sicher nicht alles zusammen, aber es sind eben doch mehrere Baustellen, an denen Apple gerade zu arbeiten hat.
Im Fall der Entscheidung des Landgericht München I vom 20. Dezember 2018 wehrt sich Apple nun. Das Unternehmen hat Berufung eingereicht. Das ist insofern spannend, da Qualcomm ja das Verkaufsverbot durchgesetzt hat. Wird nun in der nächsten Instanz gegen Qualcomm entschieden, könnte das Entschädigungszahlungen nach sich ziehen – deshalb auch die Sicherheitsleistung, die Qualcomm hinterlegen musste.
Etwas widersprüchlich sind allerdings die Angaben zum Verkaufsverbot. Während Qualcomm wissen lässt, dass auch Drittanbieter von dem Verkaufsverbot betroffen sind, teilt Apple nur mit, dass man in den eigenen Stores keine iPhone 7, iPhone 7 Plus, iPhone 8 und iPhone 8 Plus mehr verkauft. Das ebenfalls beanstandete iPhone X wurde ja sowieso durch das iPhone XS abgelöst.
Es gibt kein LG München, sondern nur LG München I
Nö! Es gibt zwei Landgerichte in München: I und II
Wenn schon klugscheissen, dann bitte richtig!
+1
Bester Kommentar! 😀
Tolle Einzelaktion Paddy. Nur leider neben der Sache. Es war das LG München I, das das Urteil gefällt hat. Das LG München II ist das LG für das Umland von München.
Er hat mit seiner Aussage trotzdem Recht, die lediglich besagt, dass es zwei Landgerichte in München gibt. Nicht welches dafür zuständig ist.
Alter Falter was Diskussionen 😉
Danke Paddy!
Das habe ich nie bestritten, dass es zwei LGe in München gibt. Das nur bezog sich darauf, dass das Urteil nur von vom LG München I, nicht von beiden stammt. Viel interessanter ist aber, wie sich hier einige gleich aufregen. Dann lasst es halt bei LG München
Mein Gott, du wolltest hier klugscheißen und hast es versaut. Fertig. Sieh es ein.
Das Wort „nur“ impliziert, dass es eben nur eines gibt. Du hättest halt beide aufzählen müssen um richtig klugzuscheißen. Hast du aber nicht.
Wie gut, dass Du weißt, was ich mit „nur“ sagen wollte. Jeder, der was richtig stellt, um den Blog voranzubringen ein Klugscheißer. Traurige Reaktion hier in der Community…
Das Klugscheissen erst versauen und dann nur Mimimi… Peinlich!
OMG
Ist doch alles Wurst!
Interessanter ist doch wenn die Berufung genau das selbige Aussagt dann ist es nicht spannend ob Qualcom zahlen müsst sondern eher Apple da die sich nicht an das Verkaufsverbot halten ich habe das Urteil durchgelesen und sehe ganz große Probleme auf Apple zukommen. Überall in Deutschland sind die Geräte verfügbar sogar die Distributionen werden mit frischen Geräten versorgt….