Android Auto ab sofort ohne Android Auto-kompatibles Fahrzeug nutzbar

android-autoGoogle will die Nutzung von Android Auto nutzbar machen, selbst wenn man gar kein Fahrzeug hat, welches Android Auto unterstützt. Das ist clever, denn man überlässt hier das Feld nicht den Drittanbietern, sondern wird selbst aktiv. In Märkten, in denen Android Auto nutzbar ist, wird gerade Version 2.0 der Software verteilt. Prinzipiell ist es so, dass all das abgebildet ist, was ansonsten auf dem separaten Bildschirm zu sehen ist. Das Auto-freundliche Interface wird nun auf dem Smartphone abgebildet, alles größer, weniger ablenkend und besser antippbar.

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Vorausgesetzt wird Android 5.0 oder höher. Mit der Version 2.0 von Android Auto wird auch erlaubt die Software direkt zu starten, wenn das Smartphone via Bluetooth mit dem Fahrzeug verbunden wurde. Auch will man weiter die Unterstützung für die Bedienung per Hand ausbauen, es soll also mehr möglich sein, wenn man OK Google sagt und Music, Maps und Messaging bedienen möchte. Die Android Auto-App ist auch in Deutschland zu haben.

https://play.google.com/store/apps/details?id=com.google.android.projection.gearhead

(via google blog)

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Hallo, ich bin Carsten! Ich bin gelernter IT-Systemelektroniker und habe das Blog 2005 gegründet. Baujahr 1977, Dortmunder im Norden, BVB-Fan und Vater eines Sohnes. Auch zu finden bei X, Threads, Facebook, LinkedIn und Instagram.

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22 Kommentare

  1. In vielerlei Hinsicht finde ich das sinnvoller als ein eingebautes System, wo man sich dann wieder darauf verlassen muss, dass der Hersteller auch Updates liefert damit man nicht schon nach 2-3 Jahren Elektroschrott verbaut hat.

  2. Ist nicht mit meinem Nexus 7 (2013) kompatibel, welches ich momentan im Auto eingebaut habe und mit AutoMate laufen lasse… werde mal testen, ob das original mir mehr zusagt als die Drittanbieterlösung. Die APK lässt sich bestimmt manuell installieren…

  3. Leider ist das ja mit der rechtlichen Situation eh hinfällig in Deutschland. Auch wenn man das Handy in einer Halterung hat, darf es nicht bedient werden.

  4. @ Alex: Quelle?
    Warum sollte das Bedienen des Handys in einer festen Halterung ein Bußgeld nach sich ziehen?
    (In einem neueren Urteil ist ein Autofahrer „freigesprochen“ worden, der das Handy nur in der Hand gehalten hat und über die Freisprecheinrichtung telefoniert hat aber keine Tasten bedient hat.)

  5. @Alex
    schau mal nach OG Stuttgart – Az.: 4 Ss 212/16

  6. Man findet übrigens auch wenn man die normale MapsApp hat bei den Widgets ein FarmodusWidget, das ein etwas simpleres Interface öffnet auch nach zielauswahl auch sofort die Navigation per Straße startet.

  7. @Alex: Einfach nur falsch. Man darf mit dem Handy alles machen, solange man es dabei nicht in der Hand halten muss.

    Die Betonung dabei liegt auf „muss“. Man darf es in der Hand halten, solange das Halten nicht notwendig wäre. Beispiel: Freisprechanlage ist an – es muss beim Telefonieren nicht in der Halterung stecken.

    Diese „Lücke“ ist übrigens dem Genderwahn zu verdanken. Da man die StVO auf Biegen und Brechen geschlechtsneutral formulieren wollte, kam am Ende etwas vollkommen anderes raus, als wohl ursprünglich gedacht war.

  8. Super, habe ich schon drauf gewartet 🙂 War überfällig der Schritt, warum sollte man auch Fremdanbietern wie Automate einfach das Wachstumsfeld „Auto“ überlassen…

    Mal schauen, wann das Update eintrudelt, bei mir (Nexus 6P) ist noch nichts zu sehen…

  9. Ich sehe das Update noch nicht, aber lässt sich auch per apk updaten. Sieht zumindest im Trockenen ganz gut aus, muss ich morgen mal im Auto testen. Dann wird AutoMate vielleicht in Rente geschickt.

  10. Mal ausprobieren. Bisher hatte ich über die App „Trigger“ alles gelöst. Sprich Verbindung zum Bluetooth im Auto -> Musik geht an.
    Ohne die App und mit einem schöneren Bildschirm vielleicht ganz cool so.

  11. Silvio Recke says:

    @Alex Man darf definitiv das Handy benutzen wenn es sich in einer Halterung befindet. Konnte ich aus erster Hand erfahren. Wurde angehalten weil ich mit dem Handy in der Hand telefonierte. Und das obwohl ich eigentlich eine Halterung im Auto habe. Ja einfach total dämlich gewesen
    Also haben ich die Grünen auch gleich mal gefragt was gewesen wäre wenn ich es in der Halterung gehabt hätte. Antwort: gar nichts. In der Halterung kann man alles mit dem Smartphone machen. Alles kein Problem. Problematisch wird’s nur bei einen Unfall und nachgewiesen wird, dass man gerade das Gerät bedient hat. Dann kann es passieren das dies zu deinen Ungunsten ausgelegt wird.

  12. Für alle, die nicht warten können: http://www.apkmirror.com/apk/google-inc/android-auto/android-auto-2-0-642303-release-release/

    Hier ist die Version 2.0 schon installierbar.

  13. schade das es erst ab android v5 nutzbar ist. hab ein china rns in meinem pkw mit android v4 und bin auf der suche nach einer alternativen gui. android auto hätte mich überzeugt.

  14. Nur Mal als Verständnisfrage:
    MUSS ich mein Handy trotzdem per Bluetooth mit irgendwas verbinden oder reicht es dann einfach die App zu starten und alles läuft halt auf dem Handy?

  15. @Peter geht mir auch so. Total nervig.

  16. @Peter: Vielleicht klappt ja das hier (Android 4.1+) https://play.google.com/store/apps/details?id=com.bitspice.automate&hl=de

    @Niggi: Soweit ich weiß nicht. Es geht auch ohne Kopplung.

  17. Ok, war falsch informiert. Sorry 😉

  18. @goo Das ist doch Unsinn. Was soll an folgendem Gesetzestext durch „Genderwahn“ nicht eindeutig sein? „(1a) Wer ein Fahrzeug führt, darf ein Mobil- oder Autotelefon nicht benutzen, wenn hierfür das Mobiltelefon oder der Hörer des Autotelefons aufgenommen oder gehalten werden muss. Dies gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgeschaltet ist.“

    Lass doch bitte diesen politischen Unsinn und äußere dich sachlich und vor allem fundiert.

    Zudem ist es keine „Lücke“ sondern völlig logisch, denn ohne Bedienung des Gerätes ist es ein Gegenstand mit dem Gefährdungsptenzial einer Zigarette, einer Getränkeflasche oder oder oder. In der Begründung des Urteils durch das OLG steht wörtlich: „Das bloße Halten eines Mobiltelefons begründet demgegenüber kein eigenständiges Gefährdungspotential. Hierfür spricht maßgeblich, dass der Verordnungsgeber die Benutzung anderer Geräte oder die Vornahme sonstiger Tätigkeiten, die es bedingen, dass nicht beide Hände für die eigentliche Fahraufgabe zur Verfügung stehen (z.B. Bedienung des Radiogerätes, Rauchen, Verzehr von Speisen und Getränken), nicht ebenso verboten hat. Es ist kein sachlicher Grund erkennbar, der eine unterschiedliche Behandlung dieser beiden Konstellationen rechtfertigen würde.“

  19. Mein Huawei G8 ist auch inkompatibel zu Android Auto. Warum auch immer. Trotz Android 6. Alles komisch.

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