Amazon: Vereinfachter Prozess für Rückgaben bei Marktplatz-Käufen

Zum Monatsende passt Amazon die Rückgabebedingungen für Verkäufer bei Amazon an. Automatisch aktiviert werden dann vorfrankierte Rücksendeetiketten für die Standard-Rücksendeadresse in Deutschland. Heißt: Amazon wird ab zum 31. Oktober auch Retourenlabel für Dritthändler ausstellen. Für den Kunden wird es mit den Rücksendungen bei Marktplatz-Käufen bequemer.

Händler werden zu den oben genannten Schritten quasi „gezwungen“. Sollten diese von individuellen Paket-Raten profitieren wollen, haben sie die Möglichkeit ihr DHL-Konto in der Seller Central zu hinterlegen. Heißt aber auch hier: Für Drittanbieter auf Amazon gibt es auch hier automatisch vorfrankierte Rücksendeetiketten. Dies sei für alle Kundenrücksendeanträge nach den Rückgabebedingungen von Amazon nötig.

Ab dem 31. Oktober 2022 müssen alle Verkaufspartner mit Standard-Rücksendeadresse in Deutschland, die bei Amazon.de verkaufen, entweder vorfrankierte Rücksendeetiketten für eine Versandart mit Sendungsverfolgung oder Erstattungen ohne Warenrücksendung für alle Kundenrücksendeanträge anbieten, die in den Geltungsbereich der „Rückgabebedingungen von Amazon“ fallen.
Um sicherzustellen, dass Sie diese Anforderung erfüllen und den Kunden Zugang zu vorfrankierten Rücksendeetiketten bieten, aktivieren wir das Programm für vorfrankierte Rücksendeetiketten für alle Verkaufspartner mit einer Standard-Rücksendeadresse in Deutschland.

Für Endkunden sicherlich eine willkommene Neuerung, für viele Händler andersherum Ärgernis. Ich könnte mir durchaus vorstellen, dass Amazon vielfach A-bis-Z-Garantieanträge erhalten hat, weil Verkäufer ein kostenloses Retourenlabel (ob berechtigterweise oder nicht) verweigert haben. Amazon gibt die A-bis-Z-Anträge auch als einen Grund für die Umstellung an. Zudem würden manuelle Bearbeitungen von Warenrücksendungen entfallen. Amazon hat dann immer auch den Überblick über die Sendungsverfolgung von Rücksendungen der Verkaufspartner.

Bedeutet für Kunden in Kurzform: Klickt ihr euch bei einem FBA (Fullfilled By Amazon)- oder FBM-Händler  (Fullfilled By Manufacturer) durch den Retourenprozess und Amazon genehmigt euch diesen Rücksendeantrag, dann erhaltet ihr automatisch auch ein Rücksendeetikett. Kunden haben zudem die Wahl über den Transportdienst.

Bekanntlich wird der gewiefte Kunde da sicherlich wissen, was er für ein kostenloses Versandlabel anzuklicken hat. Inwiefern da Prüfungen erfolgen, ist unbekannt. Entsprechend wird sich die „Freude“ bei den Amazon-Verkäufern sicherlich in Grenzen halten. Profitieren werden da die Kunden – Amazon gestaltet es da wieder einmal sehr kundenfreundlich. Ganz getreu dem Motto: „In dubio pro Kunde“.

Für Bestellungen über 500 Euro Artikelwert oder anderweitigen Ausnahmen von den Rückgabebedingungen von Amazon wird kein vorfrankiertes Retourenlabel ausgestellt. Der Händler erhält hier nach wie vor einen Antrag zur manuellen Überprüfung. Dem Händler wird zudem freigestellt, Erstattungen ohne Warenrücksendung, beispielsweise bei niederpreisigen Artikeln anzubieten. Erstattungen müssen dann binnen 48 Stunden veranlasst werden.

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Baujahr 1995. Technophiler Schwabe & Lehrer. Unterwegs vor allem im Bereich Smart Home und ständig auf der Suche nach neuen Gadgets & Technik-Trends aus Fernost. X; Threads; LinkedIn. Mail: felix@caschys.blog

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8 Kommentare

  1. Petra Enise says:

    Ich hatte erst letzte Woche das Problem, dass ein Händler auf dem Otto-Marktplatz Glasschalen ohne Schutz in den Karton gelegt hat. Es fehlte außerdem ein „Vorsicht: Glas“-Aufkleber. Dass diese dann kaputt ankamen, war klar. Ich war froh, dass ich den Rücksendeschein direkt über die Otto-Seite herunterladen konnte und ich mich nicht erst mit dem Händler austauschen musste. Die Schuld lag hier eindeutig beim Mitarbeiter, unschön für den Besitzer und mich.
    Ich begrüße deshalb solche Funktionen, wobei der Kunde natürlich die Kosten im Gesamtpreis zahlt.

  2. Gute Sache, als Kunde will ich mich nicht damit herumärgern müssen ein Retouren Label zu erhalten wenn ich schon über amazon bestelle.

  3. Total falsche Entwicklung. Der Kunde muss erst mal die Rücksendung bezahlen, ist die Rücksendung berechtigt, wird erstattet. Alles andere beflügelt nur die Bestellkranken.

    • GooglePayFan says:

      Richtig. Es gibt sicherlich bessere Online-Händler, bei denen ich erst einmal in Vorkasse gehen muss, auch wenn es nicht in meiner Verantwortung liegt, wenn ein Artikel defekt angekommen ist, oder der Beschreibung nicht entsprecht.

      Vielleicht kannst du mir ja mal solche guten Händler nennen? Dann weiß ich wo ich in Zukunft viel eher nicht bestelle…

    • Wolfgang D. says:

      @n3ff3ts
      Total falsche Ansicht, zumal ich als Prime Käufer mich nur bei EU Auslandssendungen (a.es,.it) an Vorauslage erinnere, und die Schreiberei für Erstattung. Man sollte natürlich auf Versand durch Amazon achten, das Geld für das Cover so einer Chinabude ohne EU Lager hat Amazon nach einem Monat Wartezeit auf die Ware erstattet. Bist du einer der mogelnden Händler im Marktplatz?

      Finde es eher höchste Zeit, dass Amazon bei den Mogeleien im Marktplatz endlich aufräumt. Wenn die Händler weniger Kernschrott mit zurechtgelogenen Bildchen und falscher/lückenhafter Funktions-beschreibung anbieten würden, müsste ich nicht dauernd den Müll zurückschicken. Dazu noch nebulöse Rückgabebedingungen der Art „Du schicken nach Shenzhen auf eigene Kosten“ für Verkäufe in DE.
      Ebay.de hat übrigens mit den neuen Zollvorgaben erheblich mehr Probleme als Amazon.de, selbst Aliexpress ist da transparenter.

    • Nein, das würde die Händler dazu erziehen Ware in zweifelhafter Qualität anzubieten.
      Es ist schon sehr gut so wie es aktuell ist.

      Für die Kunden die es übertreiben gibt es immer noch die Möglichkeit für jeden Händler diese zu sperren. Das macht selbst amazon.

  4. Und mit diesem Retourenlabel kannst du auch einfach alles zurückschicken was normalerweise nicht zurückgeschickt werden kann.
    Was soll der Händler machen? Wegen getragener Unterwäsche von 20 Euro seinen Rechtsanwalt belästigen? Gar das Gericht?

    • Wolfgang D. says:

      @Markus
      Keine Ahnung wie Klingel, Quelle, Otto und Neckermann so lange überleben konnten, zu Zeiten wo man das Retourenpaket für die kostenfreie Rückgabe noch im Paketshop abgeben musste…

      Wer wirklich dauernd verwarzte Ware abgibt, ist dann eben nicht mehr lange Kunde. Oder bekommt mit dem Versender noch ganz andere Probleme. Warum soll die Masse der korrekten Kunden deshalb eingeschränkt werden? Ist nur die übliche künstliche Drohkulisse, um Rechte vom Käufer noch mehr abzubauen als eh schon passiert. Wie bei den immer wieder genannten Raubmordkinderschänderterroristen, zum Abhören der Chats.

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