Aluhut-Träger, vereinigt Euch! Samsung TVs sind die neuen Wohnzimmer-Spione

Als ich heute morgen den Artikel bei Netzpolitik las, dass Samsung in seinen AGB zu TV-Geräten mit Sprachsteuerung davor warnt, Privates auszuplaudern, wollte ich mich direkt wieder hinlegen. Denn wieder einmal wird eine Sau durch das Dorf getrieben, die bestenfalls ein Teacup-Schweinchen ist, ausgehend von einem unscheinbaren Tumblr-Post von Martin Giesler. Aber von vorne. Samsung warnt in den Nutzungsbedingungen davor, dass bei aktivierter Sprachsteuerung von Smart TVs das gesprochene Wort an Server übermittelt und dort gespeichert wird. Logisch, das Gerät soll ja auf Sprache reagieren. Dass dabei auch Dinge aufgenommen werden, die nicht mit der Steuerung des Geräts zu tun haben, ist logisch, wie sonst sollte ein Befehl erkannt werden. Natürlich muss alles Gesprochene auf Steuerungsbefehle untersucht werden.

Samsung_SmartTV

Erfolgt eine Spracherkennung nicht direkt auf dem Gerät, wird diese serverseitig durchgeführt. Kennt man von Siri oder Google Now. Der Unterschied ist, dass man hier gezielt per Sprache etwas sucht. Ich bin mir gerade nicht sicher, bin aber der Meinung, dass die Hotword-Erkennung bei Google Now auf dem Gerät stattfindet, insofern sollte es unter Android nicht so sein, dass alles Aufgeschnappte auch auf Servern landet, wenn das Hotword aktiv ist. Auch das ist ein Unterschied zu der Spracherkennung, die Samsung einsetzt. Ist diese bei TV-Geräten aktiviert, hören diese immer zu, um nichts zu verpassen, auch im Standby, denn Samsung TVs lassen sich auch per Sprache einschalten. Und alles landet auf den Servern des Spracherkennungsdienstes.

Kollege Lars hat sich einmal durch die deutschen Nutzungsbedingungen auf seinem Samsung TV geklickt, diese lauten sehr ähnlich wie die englische Version, die den Stein des Anstoßes bildeten. Einen Screenshot habe ich oben eingefügt, wer die kompletten Nutzungsbedingungen sehen will, wird bei All About Samsung fündig.

Die Reaktion auf diese „Entdeckung“ zeigt aber wieder einmal schön, wie der Mensch eigentlich tickt. Jeden erdenklichen Nutzungskomfort haben wollen, aber doch bitte alles ohne Weitergabe von Daten. Wie soll denn eine Spracherkennung funktionieren, wenn ein Gerät nicht mithören darf? Wie soll sich so ein System verbessern, wenn die Informationen nicht gespeichert und verarbeitet werden dürfen? Und warum ist Samsung nun der Bösewicht, weil es in den Nutzungsbedingungen kommuniziert wird?

Die Sprachsteuerung lässt sich deaktivieren, man kann sich also den Aluhut sparen und die Funktion einfach nicht nutzen. Will man sie nutzen, akzeptiert man die Nutzungsbedingungen. Liest man diese nicht durch, selber Schuld. Aber Samsung daraus nun einen Strick drehen zu wollen? Vielleicht wenn das Feature direkt nach dem Auspacken aktiv wäre. Und als Begründung anzuführen, dass sich keiner die Nutzungsbedingungen durchliest, nein, das kann man nicht gelten lassen. Samsung ist schließlich nicht für die Bequemlichkeit der Menschen verantwortlich.

Man kann sicher nicht von jedem erwarten, dass er weiß, wie eine Spracherkennung im Detail funktioniert. Aber gerade dann sollte man sich die Nutzungsbedingungen halt doch einmal lesen – oder sich hinterher nicht über Dinge aufregen, die darin eindeutig erwähnt werden. Ein wirklicher Skandal wäre es, wenn Samsung nicht auf die Aufzeichnung der Daten hinweisen würde, sie aber dennoch sammelt. Erinnert alles so ein bisschen an die Geschichte mit den Fernsehern, die für Werbezwecke das geschaute Programm übermitteln. Kräht heute auch kein Hahn mehr danach. Oder was wurde eigentlich aus Kinect und der Xbox One?

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*Mitglied der Redaktion 2013 bis 2019*

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121 Kommentare

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