Lacher zum Wochenende: GLADII 1.1.3-Gutachten, Software, um RedTube-Zuschauer zu identifizieren

Der Lacher zum Wochenende. Das Gutachten zur Software GLADII 1.1.3 liegt im Internet zur Lesung bereit. GLADII 1.1.3 ist die Zauber-Software, die angeblich all die bösen Menschen getrackt hat, die Pornos bei RedTube geschaut haben und aufgrund angeblich geschützter Werke abgemahnt wurden. Das Gutachten wurde von einer seit 1970 tätigen Kanzlei durchgeführt, der Überprüfende ist zudem Physiker und Patentanwalt. Auf 12 Seiten mit wenig Text beschreibt man den Vorgang, der von den MMR Anwälten zugänglich gemacht wurde. Dieser soll zeigen, dass GLADII 1.1.3 dafür geeignet ist, verwertbare Daten zu liefern.

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Und so beschreibt man, dass die Software richtig getrackt hat, welche IP zu welcher Uhrzeit welche Seite besuchte. Toll! Zwei IPs, Rechner und drei Filme waren dafür notwendig. Was komisch ist: mit keiner einzelnen Silbe wird erwähnt, wie und wo ominöse Software GLADII 1.1.3 arbeiten soll. Wo bitte schön arbeitet dieses Tracking-Tool? Beim Pornohoster? Beim Zuschauer auf dem Rechner? Oder wurde mittels gefakter Werbung und Umleitung gearbeitet, sodass eine Tracking-Geschichte dazwischen möglich war? All dies beantwortet das Gutachten in keiner Weise und ich schlage mir hier dauerhaft mit den Händen vor die Stirn, dass aufgrund dieser Aussagen persönliche Daten von Menschen herausgegeben worden sind – schließlich hat das Gericht so ja entschieden. Unfassbar.  So etwas macht mich wütend und traurig zugleich.

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Hallo, ich bin Carsten! Ich bin gelernter IT-Systemelektroniker und habe das Blog 2005 gegründet. Baujahr 1977, Dortmunder im Norden, BVB-Fan und Vater eines Sohnes. Auch zu finden bei X, Threads, Facebook, LinkedIn und Instagram.

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66 Kommentare

  1. Treffend. Sowohl der Kommentar als auch das Bild. Inzwischen ist hoffentlich auch den Kölner Richtern peinlich, wie billig sie hier über den Tisch gezogen wurden, um Betrügern Abzocke zu ermöglichen.

    Ein weiteres Argument gegen die von der CDU / CSU so forcierte Vorratsdatenspeicherung.

  2. Ich verstehe nicht ganz, warum für den Test mehrere Stunden gebraucht wurden?

  3. Wenn das Tool auf beliebigen Seiten die Klicks und Verweildauer mitschneiden kann, muss es sich ja um einen Trojaner oder Ähnliches handeln, der sich auf dem Rechner des Besuchers eingenistet hat.

  4. Die Formulierungen unter 7.2ff suggerieren, dass die Software extern bereit gestellt ist und die verschiedenen Mediahoster auf diesem Wege überwacht werden. Sofern kein https verwendet wird, ist das technisch durchaus möglich.

    Höchst zweifelhaft finde ich allerdings die Formulierung unter 7.5 Absatz 4, der das „Verlassen“ einer Webseite beschreibt.

  5. Interessant dass im Gutachten auch immer (wahrscheinlich extra) download steht und nich dass es streaming ist 😉

  6. @phgie: Ein Gutachten dieser Art muss so etwas konkret offenlegen.

  7. Ich hab mir mal die Mühe gemacht dieses Analyse-Fax durchzulesen. Echt Knaller wie wort-gewandt da komplett abgelenkt wird. Natürlich sind das „Downloads“, keine Streams. Die Zeiten wurden sogar mit der physikalisch-technischen Bundesanstalt abgeglichen… boah ey.
    Nene, echt jetzt, wenn der Herr Frank Schorr die geballte Technik-Power unserer Rechtssprechung ist, dann haben wir auch nix besseres als die NSA auf dem Merkel-Phone verdient 😀
    Ich häng den Tech-Job an den Nagel und werde Jurist, krisensicherer Job mit massig € die da fliessen…

  8. Bei all den Diskussionen Vorratsdatenspeicherung, DNA, Fingerabdruck, biometrische Ausweise, etc. war ich immer der Auffassung,
    JA – sofern alle persönlichen Daten der Strafverfolgern nur anonymisiert zugänglich gemacht werden und Identitäten nur auf richterlichen Beschluss herausgegeben werden.
    Bei der so offensichtlich zur Schau getragener Inkompetenz deutscher Richter sehe ich das mittlerweile differenzierter…

  9. @phgie, der erste Absatz ist ja wohl totaler nonsense. Troll oder einfach keinen Schimmer ? Wenn die Software extern bereitgestellt wird heißt das noch lange nicht das die Mediahoster auf diesem Weg überwacht werden können, solange sie nicht aktiv mitspielen (und wieso sollten sie das ?). Nope, das Geschreibsel windet sich hervorragend um die wirklich ausschlaggebenden Fakten und versucht die Juristen einzulullen.

  10. @caschy Bist du dir sicher? Ich bin kein Jurist und kann das nicht beurteilen, wie detailliert das Gutachten sein muss. Ich stimme dir zu, dass das Gutachten nichts neues verrät, aber vielleicht ist dafür ein Prozess notwendig. Ein Anwalt kann das sicher besser beantworten, als wir beide. 😉

  11. @Markus Ich wünsche dir auch einen schönen Tag, danke sehr. HTTP-Verkehr fliegt unverschlüsselt durchs Netz, und da stehen genau die Infos aus dem Gutachten drin. Du bist doch Experte, das weißt du doch. 🙂

  12. @phgie: Wohl war. Aber schau mal. Ich sag: Jau, das und das geht, versichere ich eidesstattlich. Und Richter so: jau, hier hasse. WTF?

  13. Man könnte annehmen, dass GLADII nur ein Apache-Log in „userfriendly“ ist. Davon ausgehend muss der Medien-Hoster dem Betreiber von GLADII Zugriff auf das System gewähren.

  14. @caschy Keine Frage, das hinterlässt einen faden Beigeschmack..

  15. Leider ist dieses Gutachten m.E. ein Gutachten welches ausschliesslich bestätigen oder wiederlegen soll das GLADII funktioniert. Nicht mehr und auch nicht weniger. Ein Gutachten hält sich an die Fragestellung und versucht diese vollumfänglich zu beantworten. Das Gutachten stellt nicht die Frage „Wie funktioniert GLADII und werden durch die Nutzung die datenschutzrechtlichen Belange der Nutzer überstrapaziert oder Grundrechte verletzt“. So sollte die Frage ja eigentlich heissen wenn man mich fragt. Ich schreibe auch Gutachten in ähnlichen Fragestellungen und möchte jetzt nicht den Verfasser in Schutz nehmen, aber er hat ausschliesslich die Frage beantwortet die unter Punkt 2 mit Ziel der Überprüfung aufgelistet sind, also in Auftrag gegeben worden sind.
    Just my 2 cents…

  16. Wie ist das denn bei den drei genannten Filmen bzw. deren Anbieter? Liegen die Daten auf deren Servern oder sind das nur Portale und die Filme liegen z.B. auf meinem Server?

    Dann kann ich auch sagen, wann die Filme von welcher IP aufgerufen werden. Ganz ohne Trojaner. Ich überlege mir gerade nur, wie ich erkennen kann, wann ein Film pausiert wurde…

    Heiko

  17. Thomas Baumann says:

    Ich würde mal schätzen dass das über die Werbung geht. Da wird ja auch der Referrer, also die Quellseite gesendet. Lässt sich schnell auswerten. Oder diese Transparenter-Pixel-Tracking-Scheisse. Kostet zwar erst etwas, aber durch die Massen an Abmahnungen und den Idioten die sofort bezahlen lohnt es sich wohl.

  18. dgdsfgdsfg@sgpon.com says:

    Ist Herr Dr. Schorr Zeitreisender oder warum unterschreibt er ein Gutachten, das in der Vergangenheit (22. März 2013) datiert ist? Und dazu auch noch mit Tests die im Dezember 2013 durchgeführt wurden.

    Also Sorgfältigkeit ist was anderes.

  19. Wenn man bedenkt das diese Auswertung schon im Dezember 2012 gemacht wurde und im März 2013 verfasst wurde, wundert es mich ehrlich gesagt nicht das auf die jetzt erst seit kurzem gestiegenen Ansprüche an solch eine Auswertung gerade DIESES Programms nicht Bezug genommen wurde.

  20. @phgie die Aufenthaltszeit auf einer Website kann man aber nicht mittels Http Daten bestimmen…
    Dieser Anwalt der ja angeblich überqualifiziert für dieses Gutachten ist, ist meiner Meinung nach absolut unterqualifiziert… wer promoviert Physik um dann Jurist zu werden?! Und woher soll er das technische Wissen besitzen.

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