Vodafone Pass: Verbraucherzentrale klagt

Was die Deutsche Telekom unter dem Banner „StreamOn“ in einigen Verträgen möglich macht, heißt bei Vodafone „Vodafone Pass“. Da hat man dann beispielsweise einen Musik-Pass, der das „unendliche Streamen“ von Musik im Mobilfunknetzwerk erlaubt, ohne dass der Traffic auf das im Vertrag enthaltene Volumen angerechnet wird. Das gibt es dann auch noch für Social Media-Apps oder Film-Streaming. Bedenken an StreamOn und dem Vodafone Pass haben schon viele geäußert, zuletzt äußerte sich die Bundesnetzagentur.

Nun informiert der Verbraucherzentrale Bundesverband darüber, dass man gegen Vodafone klagen wolle. Der Verbraucherzentrale Bundesverband habe nach einer wettbewerbsrechtlichen Überprüfung mehrere Verstöße festgestellt und nun vor dem Landgericht Düsseldorf Klage eingereicht.

Die konkrete Ausgestaltung des Vodafone Passes verstößt aus Sicht des vzbv gegen geltendes EU-Recht“, sagt Jana Brockfeld, Referentin im Team Rechtsdurchsetzung des vzbv. „Im Ausland kann der Pass gar nicht verwendet werden und auch die Nutzung über einen Hotspot schließt Vodafone aus.

Nach der vertraglichen Ausgestaltung ist die Nutzung des Vodafone Passes auf das Inland beschränkt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband sieht darin einen Verstoß gegen die europäische Telekom-Binnenmarkt-Verordnung. Danach sollen Verbraucher ihren Mobilfunktarif im europäischen Ausland nutzen können wie zu Hause. Dies müsse nach Ansicht des Verbraucherzentrale Bundesverband daher auch für den Vodafone Pass gelten.

Vom Vodafone Pass ausgenommen wird außerdem die Internetnutzung über einen Hotspot. Verbraucher können den Vodafone Pass somit nur auf dem Gerät nutzen, das die SIM-Karte enthält. Die Nutzung der Vertrags-Apps auf einem anderen Endgerät mittels Hotspot führt hingegen zu einer Anrechnung auf das vertraglich vereinbarte Datenvolumen. Auch dies ist nach Ansicht des vzbv mit der Telekom-Binnenmarkt-Verordnung nicht in Einklang zu bringen. Danach haben Verbraucher das Recht, Endgeräte ihrer Wahl zu nutzen.

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Hallo, ich bin Carsten! Ich bin gelernter IT-Systemelektroniker und habe das Blog 2005 gegründet. Baujahr 1977, Dortmunder im Norden, BVB-Fan und Vater eines Sohnes. Auch zu finden bei X, Threads, Facebook, LinkedIn und Instagram.

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12 Kommentare

  1. Paul Sorg says:

    Ganz schön knackig die Bedingungen für die Pässe bei Vodafone:
    – 1 Pass frei
    – pro Monat 5 € für Music-Pass bzw. 10 Euro für Video
    – das Beste zum Schluß: jeder Pass läuft über 24 Monate

    • Die Option bei der Telekom kostet nichts. Wundert mich ja das die Bundesnetzagentur bei Vodafone u.a. auch nur das ausklammern des Roamings anmahnt und der Verbraucherschutz auch nur deswegen klagt.

    • Nein, man kann die Pässe monatlich kündigen /wechseln.

      • Das stimmt so nicht!
        1 Pass ist kostenlos iund den kannst du auch monatlich wechseln!
        Der zweite hat eine Laufzeit von 24 Monaten kann vorher nicht gekündigt werden!
        Siehe FAQ von Vodafone:
        Jeder Pass läuft über 24 Monate. Möchten Sie einen Pass nicht mehr? Dann kündigen Sie bis spätestens 3 Monate vor Ende der Laufzeit.

  2. Man überlege sich nur wie viel Geldschneiderei Vodafone entgehen würde wenn es bezahlbare Flatrates gäbe.

  3. Habe letzte Woche in der Vodafone App das tolle Angebot bekommen, dass sie mir den Social Media Pass für einen Monat schenken. Seitdem vermute ich zumindest, dass Vodafone kein Surfverhalten trackt, dann wüssten sie nämlich, dass ich facebook und co. nicht vom Handy aus nutze. Ausserdem könnte ihnen auch auffallen, dass ich von den 3GB im Vertrag regelmäßig 2,3-2,5 übrig habe. Nicht weil ich die nicht nutzen wollte, sondern weil es dank schlechtem Netz nicht geht. Ich verbringe täglich ca. 1h im Auto, zur Arbeit pendelnd. 80% der Fahrtstrecke (über Landstraßen) wird mir Edge ein Balken angezeigt. Da geht nicht mal Spotify vernünftig.

  4. Wo ist das Problem? Normalerweise hat man für alles sein Datenvolumen. Bei Vodafone kann man sich etwa aussuchen was man quasi umsonst haben möchte. Ist doch geil. Am Ende nehmen sie es wieder raus wegen dem Mist und dann gucken alle doof.. anstatt sich Mal über etwas zu freuen. Nein, Hauptsache Meckern.

    • Neutralio says:

      Sich freuen weil die Netzneutralität den Bach runter geht? Du hast doch den Schuss nicht gehört!

  5. Matthias Heinz says:

    Ich hab den Video Pass und bin sehr zufrieden, der LTE Ausbau ist extrem gut muss ich sagen, es gibt nur vereinzelt Löcher, aber das ist verkraftbar. Ich hoffe nur dass der Pass bleibt, ich hab ein recht gutes Angebot mit dickem Volumen und dem Video Pass, endlich mal keinen Engpass mehr, ich bin äußerst zufrieden, wer das Angebot bucht weiß was er bekommt, also wo ist das Problem?

  6. Die Frage ist nun: Wieso wird gegen Vodafone vorgegangen und gegen die Telekom nicht? Die Hotspot-Thematik gibt es genauso bei der Telekom und die StreamOn-Option gilt auch nur im Inland. Zitat Telekom StreamOn-Seite:

    „Die Nutzung der Option über andere Geräte mittels Tethering ist nicht Bestandteil der Option.

    Gut zu wissen: Die kostenfreien StreamOn Optionen gelten nur im Inland. Im Roamingfall wird das bei teilnehmenden Partnern verbrauchte Datenvolumen entsprechend des zugrundeliegenden Tarifs berechnet.“

    Link: https://www.telekom.de/hilfe/mobilfunk-mobiles-internet/mobiles-internet-e-mail/streamon/voraussetzungen-streamon Unter „2. App, Gerät & Mobilfunknetz“

    Nur, weil es eine kostenlose Zugabe zum Tarif ist, darf hier nicht geklagt werden?! Schade…

  7. Untauglich says:

    „Die Bundesnetzagentur sieht in dem seit Ende April 2017 verfügbaren Angebot einen Verstoß gegen die Richtlinien zur Netzneutralität. Zwei Punkte werden kritisiert. Erstens die reduzierte Übertragungsqualität der Video-Streams bei den MagentaMobil-L-Tarifen; Bei dieser StreamOn-Variante werden die Videos nur in SD-Qualität übertragen, wofür es nach Ansicht der Bundesnetzagentur aber keinen technischen Grund gibt. Zweitens Roaming: Anders als in Deutschland wird der StreamOn-Traffic im EU-Ausland auf das Inklusivvolumen angerechnet. Das ist laut der Bundesnetzagentur aber nicht mit der EU-Verordnung vereinbar. Grundsätzlich müsse das Roam-Like-At-Home-Prinzip für alle Tarife gelten, die Roaming im EU-Ausland ermöglichen.“

    Läuft 😉
    Davon ab ist es natürlich keine „kostenlose Zugabe“, es ist Teil des Tarifes und für viele Entscheidungsgrund, diesen Tarif zu wählen.

  8. Michel Ehlert says:

    Hauptsache meckern und klagen. Ambesten jeder darf in der EU jedes netz nutzen und soviel Telefonieren und Surfen wie er will. Bezahlt werden dann die Netzbetreiber von den überbezahlten Sesselpupsern in Brüssel

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