Gesetzlich vorgeschriebener Kündigungsbutton fehlt oft

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Seit dem 1. Juli 2022 müssen in Deutschland tätige Unternehmen den „Kündigungsbutton“ auf ihren Webseiten anbieten. Kunden soll es so möglich sein, Verträge flott online zu kündigen. Das gilt zumindest dann, wenn auf der entsprechenden Website auch ein solcher Vertrag abgeschlossen werden kann. Dann muss eben umgekehrt auch ein Button zur Kündigung zur Verfügung stehen.

Die Verbraucherzentralen und weitere Verbraucherverbände wollten wissen, ob und wie die neue gesetzliche Regelung umgesetzt wird und begaben sich zwischen dem 18. Juli und dem 14. Oktober 2022 auf die Suche nach dem Kündigungsbutton. Das Ergebnis: Die Mehrheit der überprüften Websites wies erhebliche rechtliche Mängel auf, ein Großteil bewegte sich im Graubereich. Die Verbraucherverbände mahnten deshalb insgesamt 152 Unternehmen ab. Lediglich auf 273 von 840 überprüften Websites fanden sich gesetzeskonforme Kündigungsbuttons.

Finden Verbraucher Anbieter, die keinen Kündigungsbutton auf ihrer Website haben oder diesen verstecken, können sie dies den Verbraucherschützern auf dieser Seite melden.

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Hallo, ich bin Carsten! Ich bin gelernter IT-Systemelektroniker und habe das Blog 2005 gegründet. Baujahr 1977, Dortmunder im Norden, BVB-Fan und Vater eines Sohnes. Auch zu finden bei X, Threads, Facebook, LinkedIn und Instagram.

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27 Kommentare

  1. Dieser Kündigungsbutton, so er denn existiert, ist ein Segen als Endverbraucher.
    Mindestens genauso wichtig fände ich, dass es verboten wird Verträge per Telefon abzuschließen.

  2. Der geilste „Kündigungsbutton“ ist bei DAZN, ich glaube da musste ich wirklich 4x auf Kündigen klicken bevor sie nicht mehr versucht haben mich zu überreden…Aber zumindest haben die „einen“…

    • Die sind mir auch durch den Kopf gegangen. Hinzu kommt ja auch noch, dass die Knöpfe so gestaltet sind, dass man als „Alles-Wegdrücker“ eben genau den falschen Knopf drückt. Ich bin mir nicht sicher, ob das nicht irgendwie in die Grauzone fällt.

      • audible macht das ganz genauso, der dicke Button ist immer der „doch nicht kündigen“, der kleine Text im Eck ist „ich will kündigen“. das kann auch nicht im Einklang mit diesem so wichtigen Gesetz stehen.

  3. Bei 1&1 und o2 z.B. muss man die digitale Kündigung über das jeweilige Portal noch mit einem Anruf dort bestätigen, sonst geht sie nicht durch.

    • Ist nicht gesetzeskonform, schon gemeldet?

    • Bei o2 war das vielleicht mal so. Ist es aber nicht mehr, bin vor rund zwei Monaten zur Telekom gewechselt und habe bei o2 per Button gekündigt.

      Wie auch von Dennis gesagt: ist unzulässig. Wer den Vertragsabschluss online ermöglicht, muss die Kündigung per Button online ebenfalls ermöglichen.

    • Bei o2 nicht, ganz unten auf der Webseite gibt es einen Button „Vertrag kündigen“. Da gibt man seine Daten ein und der Vertrag ist gekündigt: https://info.o2online.de/kuendigung/

      o2 hat noch sein altes Online-Kündigungsverfahren wo man anrufen muss. Das wird auch als Standardweg gezeigt.

    • Auch 1und1 hat so einen Button: https://control-center.1und1.de/kuendigung Die sind halt alle nicht prominent sichtbar und die Unternehmen bewerben ihre eigenen Wege.

      • Über das Portal bei 1&1 war meine Kündigung letzte Woche „hinterlegt“, musste aber noch telefonisch bestätigt werden.
        Auch o2 wollte bei meiner Freundin nochmal einen Rückruf.
        Zwei Wege anzubieten ist natürlich ebenso unsympathisch in meinen Augen. Vor allem wird man in den Portalen (wenn eingeloggt) prominent auf den „falschen“ Weg hingewiesen. Halte ich verbraucherschutztechnisch auch für fragwürdig. Aber wie Caschy schon schreibt: Grauzone

        • Einen Vorteil hat es schon und zwar gibt es durchaus sehr gute Angebote seitens der Anbieter bei solchen anrufen. Ich war zuvor auch strikt dagegen, aber tatsächlich waren mal Angebote dabei, welche mich vor der Kündigung zurückgehalten haben. In der Regel Wechsel ich den Anbieter nur wegen dem Preis und wenn mein voriger Anbieter mir diesen auch bietet und ich vom Service her zufrieden war, bleibe ich da.

    • Ich finde es ja gut, dass man nochmal anrufen muss. Man hat die Möglichkeit, sehr gute neue Konditionen zu bekommen, weil die einen gerne behalten wollen; wenn nicht, bleibt man halt bei der Kündigung.

  4. Ich habe vor zwei Wochen meinen TeamViewer-Vertrag per Button gekündigt. Lief alles super im Onlinekonto, mit Enddatum (November 2023). Ich war positiv überrascht: einfach und korrekt.

    Allerdings nicht das, was dann folgte: Ich hatte Tage später auf dem AB eine seltsame Nummer. Gefolgt von einer Mail eines „Retention-Managers“ von TeamViewer: er konne mich leider telefonisch nicht erreichen. Für dieses Jahr sei meine Kündigung zu spät, ob sie denn für nächstes Jahr gelten solle. Ich solle mich melden, falls die Kündigung für nächstes Jahr gelten solle, sonst würde sie nicht ausgeführt. Gern wolle er mir helfen…

    Ich habe auf die Gesetzesänderung hingewiesen, mitgeteilt, dass ich per Button gekündigt habe und darauf dass das System korrekt ein Vertragende November 2023 angezeigt habe. Und ich habe die Frage gestellt, wie der Anruf und die Mail zum Gesetz passt. Der gute Mann ruderte zurück und teilte mit, er habe übersehen, dass die Kündigung „per Button“ erfolgt sei. Aha.

    Das Gesetz war überfällig, die Umsetzung durch so manchen Vertragspartner erfolgt offenbar oft zähneknirschend.

  5. Schlimmer finde ich Onlineshops wo man die eigene E-Mail nur über eine gesendete E-Mail an die Kundenbetreuung ändern kann….

    • Immerhin kann man die ändern. Hab auch Dienste, die das nicht können. Da musste ich mir dann tatsächlich ein neues Konto erstellen …

  6. Klarmobil trickst weiterhin. Keine Kündigungsmöglichkeit online oder in der App, obwohl der Vertrag online abgeschlossen wurde. Stattdessen bieten sie eine „Kündigungsvormerkung“ an. Ein alter inzwischen verbotener Trick, damit der flüchtige Kunde vielleicht den Kündigungszeitpunkt verpasst. Und falls er sich tatsächlich meldet, kann man noch versuchen, ihn von der Kündigung abzubringen.

    Das ganze zusammen mit einem Vertrag, der ab dem 25. Monat erheblich teurer wird. Das ist alles nicht Zufall, sondern eine klassische Falle. Verboten obendrein. Ich habe es der Verbraucherzentrale eben gemeldet. Hoffentlich mahnen sie Klarmobil ab. Ich habe noch 22 Monate Zeit für eine Kündigung. Bis dahin wird es wohl online möglich sein. Und falls nicht: Einwurfeinschreiben.

      • Der Link entspricht einem Blanko-Kündigungsformular, wo man erst Vertragsnummer, Name, Adresse, E-Mail, Geburtsdatum, Art der Kündigung, Wunschdatum der Kündigung, Grund der Kündigung, eingeben muss. So hat man früher Formulare erstellt um postalisch zu kündigen. Somit widerspricht das Formular der gesetzlichen Vorgabe zu einem simplen Kündigungsbutton.
        Denn als Kunde eingeloggt liegen alle Daten, vor allem tippfehlerfrei vor. Es gibt aber einen Button zum Kündigungswunsch vormerken, den man telefonisch bestätigen muss. Klarmobil versucht offensichtlich möglichst viel Wischiwaschi zu veranstalten, anstatt die gesetzliche Vorgabe eindeutig umzusetzen. Klarmobil weiß genau, was sie da machen.

  7. Bei Drillisch (WinSIM, Smartmobil ..etc) kann man auch per Button kündigen…man wird aber nur für eine Kündigung vorgemerkt. Wird diese nicht binnen 7 Tagen telefonisch unter Nennung der Anschlussnummer und Online-Kennwort nochmals durchgeführt, wird diese nicht angenommen – es wird unterstellt, dass man weiterhin Kunde bleiben will. Soviel zum Thema :/

  8. Noch schlimmer wird es wenn man Readly testen will und dieses über Freenet mit Gutschein passiert. Bei Readly findet man zwar eine Kundenummer, aber auch einen Hinweis, dass man sich an Freenet wenden soll um zu kündigen und man stellt sogar Mailadresse und weiteres bereit.
    Bei Freenet selbst findet man Readly aber überhaupt nicht auf deren Homepage, nur Mobilfunk und alles andere wa die anbieten.
    Es gibt also keine Möglichkeit zu kündigen.
    Da muss man Freenet eine Mail schreiben, anders geht das nicht und das ist garantiert keine Grauzone. Ist halt typisch Mobilcom Debitel, auch wenn sie sich jetzt Freenet nennen.

  9. Der VHV Versicherungskonzern hat keinen Button auf seiner Homepage. Habe daher gem. der neuen Regelung im BGB ohne Frist den Vertrag gekündigt. Antwort von der VHV nach mehr als 4 Wochen: man müsse das nicht anbieten, da man Finanzdienstleistungen/Versicherungen anbiete. Bei Finanzdienstleistungen mag das stimmen, nicht jedoch bei Versicherungsverträgen.

    • Als ich vor ein paar Jahren mein Adobe Creative Cloud Abo kündigen wollte, war ebenfalls kein Kündigungs-button vorhanden. Ich musste im Live Chat darum bitten mein Abo zu kündigen. Dort wurde allerdings erstmal zögerlich gefragt warum ich den überhaupt kündigen möchte.

  10. Sky hat keinen Kündigungsbutton.
    Man muss dort anrufen um zu kündigen.

    Die Hotlinemitarbeiter nehmen es zwar auf, versuchen einen dann aber einen nich teureren Vertrag unterzujubeln.

  11. Selbiges erlebe ich momentan bei meinem bisherigen Stromanbieter, der mir zum 01.01. n.J. den Verbrauchspreis massiv erhöhen möchte.

    Zwar weist er auf meine Möglichkeit zur Sonderkündigung hin, aber Kündigungen werden nur schriftlich angenommen (obwohl der Vertrag online abgeschlossen wurde).

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