1800 Euro Kosten für Domain mit Stadtnamen

Update 21:10 Uhr. Ich habe eben E-Mail von Michael bekommen. Augsburg lenkt ein, Michael muss nichts bezahlen. Alles weitere bei der Augsburger Allgemeinen. Michael sagt allen Danke für die grandiose Unterstützung! Deshalb: sprecht vor der großen juristischen Keule mit den Menschen. Nur wenige wollen Böses. Wenn doch, dann werden diese wohl kaum große Unterstützung der Netz-Community erhalten. Michael wird die Geschichte in seinem eigenen Blog „Augsburger ‚Gschichten“ veröffentlichen.

Ich möchte euch heute von Michael berichten. Michael wollte ein Blog aufziehen. Ist ja kein Thema. Geschieht Hunderte Male in Deutschland. Da Michael aus Augsburg kommt, dachte er sich: ich besorge mir, in Anlehnung an den Fotodienst Flickr, die noch freie Domain Augsburgr.de. Nun dürften bei einigen von euch sicherlich die Ohren klingeln: „aber Carsten, deine Domain verletzt die Rechte der Stadt Bremerhaven doch noch mehr“. Richtig. Wenn die Stadt Bremerhaven kommt, dann bin ich diese Domain los, soviel steht fest. Mittlerweile führe ich die Domain fast fünf Jahre, werde oft von Menschen angeschrieben, die in dieser schönen Stadt Urlaub machen wollen oder eventuell sogar ein Haus kaufen möchten.

Menschen wissen, dass diese Domain einer Privatperson gehört. Trotzdem schreiben sie mich an. Weil sie die Meinung eines Einwohners hören wollen, weil sie vielleicht Insider-Infos haben möchten. Und dieses mache ich auch noch in meiner Freizeit: Antworten. Tipps zu Bremerhaven & umzu geben. Fotos zeigen. Selbst die Facebook-Gruppe Bremerhaven hat mittlerweile über 500 Mitglieder und tauscht sich dort aus. Seit vielen Jahren bin ich mit einigen anderen Webseiten aus unserer Stadt auch auf der offiziellen Homepage der Stadt Bremerhaven unter www.bremerhaven.de verlinkt.

Zurück zum Thema: Michael registrierte sich diese Domain und fragte sogar bei der Stadt Augsburg nach, ob er diese nutzen dürfe. Statt einem einfache Ja oder Nein flatterte ihm eine Aufforderung eines Rechtsanwalts ins Haus: Michael solle alles löschen, was er auch tat. Nach zwei Wochen erhielt er dann aber eine Rechnung: er möge doch bitte 1890 Euro zahlen.

Lest euch bei Interesse die ganze Story einmal durch. Michael hatte bereits in der Online-Ausgabe der Augsburger Allgemeine „sein Interview“. Bereits gestern schrieb er mir von seinem Schicksal und bat mich, die Sache bei euch, den Lesern & Bloggern publik zu machen.

Das eine Stadt das Recht auf den Namen hat: OK. Rechtsanwalt und hohe Kostennote finde ich allerdings unverständlich. Wer weitere Informationen von Michael oder Original-Dokumente benötigt, der kann sich einfach zwecks Kontaktherstellung an mich wenden.

Echt schlimme Nachrichten so kurz vor Weihnachten.

Nachtrag: Keine Beleidigungen in den Kommentaren gegen Anwälte oder die Stadt. So etwas dulde ich hier nicht. Sonst mahnt man mich ab. Hier ist das Forum der Zeitung mit weiteren Meinungen.

18:45 Uhr: Das Skype-Interview ist beim Werbeblogger online.

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Hallo, ich bin Carsten! Ich bin gelernter IT-Systemelektroniker und habe das Blog 2005 gegründet. Baujahr 1977, Dortmunder im Norden, BVB-Fan und Vater eines Sohnes. Auch zu finden bei X, Threads, Facebook, LinkedIn und Instagram.

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119 Kommentare

  1. Abmahnung oder nicht, sorry Caschy, aber was die da nun abziehen ist mal unterste Schublade.

    Holzhammermethode, immer feste auf die Fresse. Bekloppt sind die…

  2. *kopfschüttel*

    Augsburg, Du siehst mich NIE wieder.

  3. Einfach nen Anwalt loszuhetzen ist natürlich einfacher als 10 Sekunden nachdenken und in Outlook auf „antworten“ zu klicken. Im Zweifelsfall halt „nein“. Es handelt sich bei den zukünftigen Bloggern ja immerhin um 3 „Augsburgr“ Einwohner.
    Laut dem Quell-Artikel gibt es schon einige ähnlicher Domains. Mal sehen, wie lange die noch existieren.

  4. wenn ich so was lese dann kommen mir immer die tränen ins auge. das man in deutscland mittlerweile so weit ist wegen jeder kleinigkeit gleich verklagt wird!?!?!?!?! UNVERSTÄNDLICH

    es ist schade um die stadt und um den verlorenen blog. mein beiled michael. ich hoffe für dich das sich das irgendwie noch anders klärt.

    wär schön wenn du uns darüber im laufenden hälts caschy! wär cool!

  5. Urheberrecht hin oder her, was hier abgelaufen ist, zeigt mal wieder wie weit weg die Verwaltungen von den Bürgern sind.
    Die Beamten sind für die Bürger da! Denn von den Bürgern werden sie bezahlt!
    Das haben leider viele vergessen.
    Da die Sachlage eigentlich klar war, bedurfte es keine Herbeiziehung eines Anwaltes. Das Anwälte an der Festsetzung des Steitwertes verdienen ist auch klar.
    Also ein einfaches Schreiben des zuständigen Sachbearbeiters mit Hinweis auf das Urtheber/Namensrecht der Stadt hätte wohl genügt.

    Gruß
    Reinhard

  6. Sofern die Stadt einen Justiziar (interner, angestellter, ausgebildeter Jurist) beschäftigt, hätte es die Aufforderung zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung auch getan. Dann wären keine anwaltlichen Honorarforderungen entstanden.
    Wird mit der Angelegenheit ein Anwalt beauftragt, kann der gar nicht anders: Er ist gesetzlich verpflichtet, abzurechnen. Hierneben will er das aufgrund des hohen Streitwertes, wonach sich seine Gebühren berechnen, natürlich auch. Abmahnungen sind noch schöner als Verkehrsunfälle, weil man sich im Gegensatz zum Unfall nicht die Finger wund schreiben muss.

  7. Na dann muß die „Augsburger Allgemeine“ bei dem Domainnamen ja nun auch mit einer Abmahnung rechnen. 🙂

  8. @caschy
    zu : „aber Carsten, deine Domain verletzt die Rechte der Stadt Bremerhaven doch noch mehr”. Richtig. Wenn die Stadt Bremerhaven kommt, dann bin ich diese Domain los, soviel steht fest.“

    Zu dieser Frage findet sich noch keine gefestigte Rechtsprechung. Ein kürzlich ergangenes Urteil des OLG Düsseldorf, das sich auf “www.duisburg-info.de” bezog, hat einen Anspruch der Stadt Duisburg abgelehnt. Der Entscheidung liegt die Annahme des Gerichts zugrunde, dass der Verkehr nicht davon ausgehe, dass sämtliche Domains, die einen Städtenamen enthalten, von der Stadt, oder mit Zustimmung der Stadt, gehalten werden. Dies liege zwar nahe bei Domains, die ausschließlich aus der Bezeichnung “www.stadtname.de” oder mit dem Zusatz “Gemeinde” oder “Stadt” gebildet sind. Bei anderen Zusätzen (z.B. “www.stadtname-info.de”) komme es aber darauf an, wie der Verkehr die Gesamtbezeichnung verstehe.

    aber zurück zum eigentlichen Thema Michael & Augsburg :

    Der Anspruch der Kommune oder Stadt zielt bei einer gerechtfertigten Namensrechtsverletzung nach § – § darf ich hier leider nicht nennen wg. „keine Rechtsberatung“ – auf die Beseitigung des bestehenden Zustandes, und beinhaltet daher zum einen die Freigabe der Domain gegenüber der DENIC e.G., und zum anderen die Unterlassung der Nutzung der Domain durch den Nichtberechtigten (…dies wäre dann evtl. Michael) zu eigenen Zwecken.

    Es wäre besser gewesen wenn sich die Stadt Augsburg „webkonformer“ verhalten hätte – ohne direkt IHREN Anwalt auf einen kleinen Blogger zu hetzen: z.b. in einem ersten Schritt eine begründete Abmahnung an den evtl. Nichtberechtigten (Michael) gerichtet hätte, in dem unter Angabe einer Frist die Freigabe gegenüber der DENIC e.G. und die Unterlassung der Nutzung verlangt wird.

    Ich denke Michael wäre dieser Aufforderung sofort nachgekommen?

    Ok, fest steht bislang nur : Städte (inkl.Behörden und kommunale Einrichtungen) haben ein Recht an der Domain “www.stadt.de”. Hierzu gibt es mittlerweile eine umfassende Rechtsprechung , Urteile, bei denen sich inzwischen auch eine gefestigte Linie abzeichnet hat. Die zentrale Anspruchsnorm ergibt sich aus dem Namensrecht des § – edit – BGB, da Städtenamen nach dieser Vorschrift auch ohne den Zusatz “Stadt” namensrechtlich geschützt sind.

    Besteht auch ein Anspruch auf eine Domain, die den Stadtnamen nur als Teil enthält?

    Momentan nicht ! siehe obige Antwort an @caschy , aber in dem Fall von Michael besteht ohne Zweifel eine sehr große Verwechslungsgefahr wg. d. 1 Buchstaben im Domainnamen, und daraus entsteht widerrum sehr wahrscheinlich (?) eine Namensrechtsverletzung.

    Ein kleiner Tip für Michael: Er sollte sich viell. mal mit Boris Burow – http://www.rechtsberatung-karlsruhe.de – einem Rechtsanwalt,der auch Moderator bei http://www.domainforum.info ist in Verbindung setzen ? Der is ganz fit auf diesem Gebiet !

    @David
    Domains müssen nicht immer unbedingt registriert sein bzw. werden um geschützt zu sein. Ergibt sich z.B. aus Markenrecht,ect. !

    @MeinerEiner
    voll korrekt !

    @Dirk Paehl
    gutes Beispiel – guter Ansatz, aber hier gehts auch um die Verwechslung (Namensrecht!) durch den 1 (einen) Buchstaben.

    Letzendlich denke ich : Domain löschen – noch mal versuchen mit der Stadt bzw. direkt mit dem OB u. abmahnenden Anwalt wg. der Abmahngebühr sprechen. VERGLEICH ! Falls das nicht fruchtet PRESSE, Blogger u. eigenen Rechtsanwalt (s.o.) einschalten.

  9. @Didi: Das mag ja sein dass ein Anwalt sein Geld will aber dann muss das die Stadt bezahlen und nicht die arme Sau. Den der hat ja nix unrechtes getan außer eine Domain beansprucht. Das einzige zu was er eigentlich verpflichtet ist, ist das ding rauszugeben. das hat er gemacht. fertig.
    NAch der Logik wäre ja alles möglich. Wenn ich zB eine Seite unter unifaluschi.com betreibe und irgendwann es plötzlich einen weltkonzern mit gleichem namen gibt, muss ich unter Umständen Strafe zahlen ?? Kein Mensch kann doch in die Zukunft schauen .

  10. Wirklich schade das die Stadt Augsburg so reagiert – vorallem da extra noch um Erlaubnis gefragt wurde. Ich besitze auch eine Domain mit dem Namen meiner Stadt und hoffe das sowas hier nicht auch passiert. Dann wäre ich als Schüler finanziell erstmal ruiniert. Unglaublich.

  11. Asozial + sofort wegziehen, mehr hab ich dazu nicht zu sagen.

  12. lol^^

    Ich komm aus Augsburg und mich wundert es irgendwie nicht mehr wenn komische Sachen wie diese Passeren, dafür dürfte Schwabens Metropole ja schon bekannt sein 🙂

    Cu Crono

  13. Zunächst ist ja die Stadt als Auftraggeberin zur Erstattung der Gebühren gegenüber dem Anwalt verpflichtet. Sie macht diese aber als Schadensersatz aufgrund der Rechtsverletzung gegen ihren Gegner, also dem Abzumahnenden geltend.

  14. Ich werde mir erlauben, eine Mail an die Stadt Augsburg zu schreiben in der ich meiner Bestürzung über solchen Irrsinn Ausdruck verleihe
    stadt@augsburg.de, oder besser:
    obreferat@augsburg.de (Referat des Bürgermeisters)

  15. Absolut unfassbar, die Geschichte.
    Interessant auch, dass es bereits seitdem ich denken kann den „Bremer“ gibt. Der natürlich unter http://www.bremer.de eine Webpräsenz betreibt. Da geht Bremen mit gutem Beispiel voran und zeigt, wie eine Stadt Nutzen aus privat organisiertem, stadtbezogenem Content ziehen kann.
    Klar, der geplante Blog ging nicht exakt in diese Richtung – aber einen Benefit hätte auch Augsburg mit Sicherheit daraus ziehen können.

  16. Wenn ich jeden, der eventuell ein höher wiegendes Interesse an einem Domainname hat, vorher fragen muss, bevor ich die Domain registriere, dann kann doch jeder, der von meiner Anfrage Wind bekommt mir diese vor der Nase wegschnappen. Das macht doch keinen Sinn.
    Das Vorgehen der Stadt mag rechtlich korrekt sein (was für mich noch fraglich ist), ist aber unter aller Sau.

  17. Also ist schon ein krasses Ding.
    Mal abgesehen davon, dass der Bürgermeister auch in meinem BrakeBlog.de liest…. sollte jemand meckern, ich das ein Blog über Bremsen 😉

    Aber spaß beiseite – da fragt der Kerl schon und bekommt dann noch eins auf den Deckel…..

  18. Unglaublich!
    Also mit Rechtstaat hat das sicher nix zu tun!

    Armselig wenn irgendwelche organisationen(und besonders „organe des öffentlichen rechts“) solche undemokratischen aktionen durchziehen!

  19. @Gilly: Danke für den Link auf „Kostenfreiheit bei frist-gerechter Beseitigung des Abmahngrundes“ http://www.nicht-spurlos.de/politisches/kostenfreiheit-bei-fristgerechter-beseitigung-des-abmahngrundes/
    Das kann man wirklich nur unterstützen (so weit ich weiss, haben die Briten etwas ähnliches bereits gemacht):
    Ich habe soeben der Petition meine Stimme gegeben:
    „Sie haben erfolgreich die Petition Schuldrecht – Kostenfreiheit bei fristgerechter Beseitigung des Abmahngrundes mitgezeichnet. Ihre Stimme wurde vom System unter der Mitzeichnungsnummer 217 erfasst.“
    Wer sein Einkommen selbst bestimmen kann, der wird das auch tun. Ob er nun Jurist ist oder sonst irgendjemand. Mich hat der Begriff „moderat“ ungeheuer aufgeregt!!! Haben diese Typen gar kein Gefühl mehr für Werte? (Naja, heutzutage wird ja eigentlich in Milliarden gerechnet…)

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