Patente: Nokia gewinnt gegen HTC, kann Verkauf von Android-Smartphones stoppen

Anfang Dezember konnte Nokia in Großbritannien bereits ein Verkaufsverbot für das HTC One mini vor Gericht erstreiten. Nun sieht es auch in Deutschland düster für HTC aus. Betroffen ist aber nicht nur das HTC One mini, sondern direkt alle Android-Geräte des Herstellers. Grund hierfür ist ein USB-Patent, das übrigens nicht nur von HTC (unerlaubt) genutzt wird.

Nokia-Logo

Das Patent EP1246071 beschreibt die Methode wie elektronische Geräte konfiguriert werden. Genauer bedeutet dies, dass in diesem Fall die Auswahl der passenden Treiber für die verschiedenen Funktionen des USB-Anschlusses der Stein des Anstoßes ist. Der vorsitzende Richter Andreas Müller urteilte zu Nokias Gunsten.

Nokia kann nun, wenn eine Sicherheitsleistung in Höhe von ungefähr 50 Millionen Euro geleistet wurde, den Verkauf von HTC Android-Geräten untersagen lassen und sogar einen Rückruf der Geräte von den Händlern veranlassen. HTC hat hingegen die Möglichkeit, einen Workaround in die Geräte zu implementieren, was aber für den Kunden alles andere als zufriedenstellend sein würde.

Nokia gab bereits eine Stellungnahme zum Urteil ab, von HTC war indes noch nichts zu hören:

„Nokia is pleased that the Regional Court in Munich, Germany has today ruled that a number of HTC products infringe Nokia’s patent EP 1 246 071, which covers USB functionality in mobile phones.

Today’s judgment is another significant milestone in our on-going dispute with HTC, enabling Nokia to enforce an injunction against the import and sale of all infringing HTC products in Germany, as well as to obtain damages for past infringement. This patent is also already in suit against HTC in the UK.

Nokia began its actions against HTC in 2012, with the aim of ending HTC’s unauthorised use of Nokia’s proprietary innovations and has asserted more than 50 patents against HTC in France, Germany, Italy, Japan, the Netherlands, UK and US. During 2013, HTC has been found to infringe Nokia patents in venues including the Regional Courts in Mannheim and Munich, Germany, the UK High Court and the US International Trade Commission.“

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8 Kommentare

  1. Sollte sicher Patent heißen: „Das Petent EP1246071“ 😉

  2. Habe mal versucht das Patent durchzulesen, habe es aber schnell aufgegeben.

    Soweit ich es dennoch verstanden habe, erkenne ich allerdings keinen großen Mehrwert in dem Patent.

    Hat jemand mehr Ahnung oder eine Zusammenfassung des Patents?

  3. Die können aber doch nur von den Händlern die Geräte zurück fordern oder?
    Als Kunde hat ein Hersteller doch kein Recht darauf, dass ich es ihm zurück gebe.
    Habe es ja erworben … egal was für Schweiße er da mit irgend welchen Patenten gemacht hat.

  4. @Hans
    Ich kenne da eine Abmahnkanzlei, die dich bestimmt wegen unberechtigter Benutzung von patentbehafteter Hardware abmahnen könnte… 😉

    OT: Warum kann man sich nicht mehr über Twitter hier anmelden?

  5. ending HTC’s unauthorised use of Nokia’s proprietary innovations and has asserted more than 50 patents against HTC

    diese scheinheiligen aeschlöcher. kack trivial patent.
    sowas sollte nicht möglich sein, strafzahlungen von mit aus, aber keine verkaufsstopps!

  6. Also allein schon aus der Patentbeschreibung wird ersichtlich, dass das KEIN Trivialpatent ist. Sowas funktionfähig zu implementieren ist n gutes Stück Arbeit.

  7. @Evo2Orange
    trotzdem keine rechtfertigung, das ganze sortiment EINES herstellers lahmzulegen! sie sollten eine erhöhte lizenzgebühr zahlen und strafe, das wars, aber der verkaufsstopp ist die dümmste scheiße, die man sich im deutschen recht ausdenken konnte! das geräte besteht aus tausenden patenten, nicht nur dem einen ding!

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