Apple: notorische App-Umtauscher müssen Käufe extra bestätigen und verlieren Umtauschrecht

Ende Dezember führte Apple in Europa ein 14-tägiges Rückgaberecht für Käufe im App Store / iTunes / iBook Store ein. Ohne Angabe von Gründen können die Inhalte zurückgegeben werden, ganz so wie es sich die EU gewünscht hat. Das Problem hierbei: einem Missbrauch steht nichts im Weg. App kaufen, nutzen, zurückgeben. Insbesondere bei Spielen ist das heikel, die wenigsten Mobile Games fesseln länger als zwei Wochen. Folglich könnte man Games kaufen, diese durchzocken und wieder zurückgeben. Wenn man noch nicht ganz durch ist, ist das auch kein Problem, auf den Geräten bleiben die Apps nämlich erhalten und können auch weiterhin genutzt werden.

Apple_Refund

Dieses Problem hat auch Apple erkannt und nun eine weitere Neuerung eingeführt, die eigentlich recht clever ist. Vor dem Download wird ein Pop-Up angezeigt, welches sich die Bestätigung vom Nutzer einholt, dass die App nicht mehr zurückgegeben werden kann, wenn man sie jetzt kauft. Das ist so akzeptabel und im Rahmen dessen, was gefordert wurde, aber stört natürlich den Kaufvorgang. Apple ist ja nicht dumm und will natürlich verkaufen, deshalb bekommt dieses Pop-Up auch nicht jeder zu sehen.

Wer normal Apps kauft, wird diesen weiteren Schritt im Kaufvorgang wohl eher nicht zu sehen bekommen. Das heißt, es kann weiterhin mit einem Klick gekauft werden und die Apps können im Zweifelsfall auch innerhalb von 14 Tagen zurückgegeben werden – ohne Angabe von Gründen, bei voller Erstattung des Kaufpreises. Der Rückgabe-Ausschluss wird nämlich nur Nutzern angezeigt, die häufiger Apps zurückgeben. Im Prinzip unterstellt Apple diesen Nutzern natürlich, dass sie gar nicht die Absicht haben, die App dauerhaft zu behalten.

Es ist nicht bekannt, ab welcher Rückgaben-Größenordnung Apple dieses Pop-Up einsetzt und sich damit vom Rückgaberecht befreit. Ich selbst gebe kaum Apps zurück, eigentlich nur, wenn die Funktion mal wieder für Beiträge gefragt ist. Allerdings kenne ich auch einige Menschen, die häufiger Apps zurückgeben, dies aber nicht aus „Betrugsgründen“ tun. Solche Leute könnte es dann unberechtigterweise treffen und sie können Apps nach einem Kauf künftig nicht mehr zurückgeben, selbst wenn es die typischen Abzock-Apps sind.

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*Mitglied der Redaktion 2013 bis 2019*

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14 Kommentare

  1. Wenn das jemanden unberechtigterweise treffen würde, wie wird dann die Forderung der EU durchgesetzt? Was ist wenn man dann nun wirklich eine App umtauschen will, weil sie die Funktion eingestellt hat o. Ä. ?

  2. Ich nehme an, dass man bei Abzock-Apps weiterhin per Kontakt zu Apple sein Geld zurück bekommen kann. Gleichzeitig ist das m.E. wieder ein Beweis mehr dafür, dass es auch in Zeiten von App Stores wieder eine gescheite Möglichkeit zum Anbieten von Demo Versionen geben sollte.

  3. @Dominik. Schon mal Software gesehen, die man zurück geben kann wenn die Packung auf ist? Oder Musik? geht nicht. Normal ist das bei Onlinesoftware auch so. 14 Tage ist dann eher ein „Entgegenkommen“.

    Auch ich kenne Leute, die Navisoftware gekauft haben, nur für den Urlaub. Nach 13 Tagen haben sie diese zurück gegeben. Eine Frechheit gegenüber dem Entwickler.

    Aus dem Grund gehen immer mehr Anbieter (zumindest bei Google Android) so vor, dass sie eine kostenlose und eine kostenpflichtige Version anbieten. Die eine um mal zu prüfen und wenn einem das gefällt, wird gekauft. Die freie Software ist dann halt in der Funktion entweder beschnitten, oder es werden alle Funktionen frei geschaltet. Man blockt dann nach einigen Tagen die IMEI, oder wie auch immer.

  4. Vielleicht verstehe ich das falsch, aber du gibt’s Apps zurück, wenn sie für Beiträge erfragt wurden? Heißt das, Apps, die für dem Blog getestet werden, von dir zurückgegeben werden?
    Wenn das so ist, muss ich sagen, dass das so sicher nicht von Apple gedacht ist und auch das Umtauschrecht rechtlich mutmaßlich nicht gelten würde! Du wärst dann auch jemand, der die Kulanz von Apple ausnutzt!
    Die Apps wirst du doch wohl bei deinem Chef (Caschy) als Auslagen gelten machen können, oder ggf. über deine Einkommensteuer als Ausgaben angeben können!
    Aber vielleicht hast du dich auch nur unglücklich ausgedrückt.

  5. Statistenfreund says:

    Ich glaube, Sascha meint, dass er testet, wie der Rückgabevorgang an sich funktioniert.

  6. Zuerst steht da, dass Apple das Rückgaberecht so umgesetzt hat, wie es von der EU gewünscht wurde. Soweit so gut. Dann aber soll es „clever“ sein, dass Apple manchen Leuten aus welchen Gründen auch immer das Rückgaberecht versagt?

    Zu guter Letzt gibt der Verfasser noch zu, dass man selber so verfährt, wenn im Blog nach Apps „gefragt“ wird?!

    Stehe ich nun auf dem Schlauch oder hat sich der Beitragsverfasser nur einen bzw. mehrere Knoten im Kopf?

  7. Sascha Ostermaier says:

    @Dominik: Die Forderung der EU ist umgesetzt. Man muss kein Umtauschrecht einräumen, wenn man den Käufer vorher explizit darauf hinweist, dass der Artikel nicht zurückgegeben werden kann. Das macht Apple hier. Aber eben nur bei denen, die häufig Apps umtauschen.

    @Dennis: Das verstehst Du falsch. 🙂 Gemeint war in der Tat der Test der Umtauschfunktion, die ja hin und wieder geändert wird. Ich kaufe alle Apps, die mich auch nur ansatzweise reizen, sogar solche, bei denen ich mir denke „WTF, wer kauft das?“. Die gebe ich aber nicht zurück.

    @Statistenfreund: Exakt.

  8. Sascha Ostermaier says:

    @Bulli: siehe mein Kommentar eins weiter oben. Sollte alles erklären (andere haben den Beitrag auch ohne Erklärung verstanden).

  9. @Statistenfreund
    +1
    @Sumsen
    > Schon mal Software gesehen, die man zurück geben
    > kann wenn die Packung auf ist?

    Klar, die am meisten verbreitete nennt sich Windows.
    Klassische Software kommt idR mit einer AGB, die schon seit längerem lediglich auf dem Datenträger verteilt wird.

    @Dennis
    Ich unterstelle Sascha jetzt einfach mal das der entsprechende Satz grammatikalisch korrekt ist.
    Falls obengenannte Unterstellung der Wahrheit entspricht, teilt ebendieser Satz uns mit, dass Sascha nur auf ‚Umtauschen‘ drückt, wenn er mal wieder einen Screenshot von der Umtauschfunktion braucht (bzw, dass Sascha uns das glaubhaft machen möchte).

  10. @Sumsen: Da gab es in den letzten Monaten eine Gesetzungsänderung. Das ist nicht die Gutmütigkeit von Apple, sondern sie wurden dazu gezwungen.

  11. Verständlich und absolut richtig, dass man auf diesem Weg Missbrauch einer solchen Möglichkeit verhindern möchte.

  12. Itunes Store Advisor says:

    Es geht hier doch nicht um Leute die hin und wieder ihr Umtauschrecht nutzen. Getroffen werden sollen die, welche dieses Recht exzessiv missbrauchen. Davon gibt es sogar reichlich. Storecredit Recycling nennt man sowas. Die bekommen dann so ein Popup.

  13. Ist bei nir gerade so, dass ich eine app auf dem Mac für Aufgaben suche, die mit toodledo synchronisiert. Es gibt 2do als Testversion, die super funktioniert, aber 39€ kostet. Das ist mir persönlich fast zuviel Geld.

    Eigentlich würde ich todo kaufen (welche ich bereits als app auf dem iPhone nutze), aber die app hat super schlechte Bewertungen seit Yosemite raus ist. Dafür kostet sie nur 5,99€ und es ist keine Demo verfügbar. Also kaufen? Testen und wenn es nix ist, würde ich sie zurückgeben!?

  14. Dass man die App weiter nutzen kann, überrascht mich nicht, denn es dürfte keinen Weg geben, einzelne Apps bei bestimmten Usern zu sperren. Stellt sich für mich die Frage, ob sie weiterhin „updatebar“ ist, und der Nicht-Mehr-Käufer die App auch langsfristig mit allen Vorteilen weiter nutzen kann.

    Eine weitere Frage, die den Kunden zunächst weniger interessieren dürfte, ist, wie sich Apple gegenüber den jeweiligen Entwicklern verhält. Können die ihr Geld behalten oder bucht Apple zurück. Insbesondere bei Apps, die einer vom Entwickler bereitgestellte Infrastruktur bedürfen, wäre Letzteres für den Entwickler sehr ärgerlich. Insgesamt würde die Plattform iOS aus meiner Sicht hierdurch langfristig geschwächt werden, weil sie für Entwickler noch mehr Risiken birgt.

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