YouTube unterliegt Gema vor Gericht

Ein Exempel wollte man statuieren. Heute ging es in Hamburg vor Gericht. Die beiden Kontrahenten? YouTube und die GEMA. Ging es um das große Ganze? Nö, um 12 Titel, darunter Kracher wie „2 kleine Italiener“ von 1962 oder Rivers of Babylon – und natürlich das liebe Geld. Es geht es darum, ob YouTube alles daran setzt, um auf Verlangen der Gema zwölf urheberrechtlich geschützte Titel zu sperren. Das Ganze ist schon seit Mitte letzten Jahres am köcheln, heute dann die Entscheidung in erster Instanz. Laut Gericht hat YouTube zu wenig unternommen, um urheberrechtlich geschützte Lieder zu sperren.

Jetzt müssen 12 Songs gesperrt werden. Was das für die Zukunft heißt, sollte sich an einer Hand abzählen lassen. Positiver drückt es die FAZ allerdings aus: „Im übrigen wurde die Klage der Gema aber abgewiesen. Das Urteil bezog sich lediglich auf die von der Gema benannten zwölf Musikstücke und geht nach Angaben des Gerichts nicht darüber hinaus.“ Updates wird die Tagesschau verraten.

UPDATE: ich habe eben das aktuelle Statement von Google bekommen: 

Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Kolleginnen und Kollegen,

bezüglich des heutigen Urteils des Landgerichts Hamburg in der Rechtssache YouTube/GEMA möchten wir Ihnen folgendes Statement von Kay Oberbeck, Unternehmenssprecher der YouTube-Muttergesellschaft Google, anbieten:

„Das Gericht hat bestätigt, dass YouTube eine Hosting-Plattform ist und nicht zur Kontrolle sämtlicher auf der Plattform hochgeladenenen Videos verpflichtet werden kann. Das Urteil ist ein Teil-Erfolg für die Musikindustrie, für unsere Nutzer in Deutschland sowie für Künstler, Komponisten, YouTube und andere Internetplattformen. Das Gericht gibt damit Plattformen mit nutzergenerierten Inhalten etwas mehr Rechtssicherheit und lässt auch in Deutschland Raum für innovative und kreative Entwicklungen im Internet. Dadurch könnte der Weg dafür freigemacht werden, dass auch in Deutschland Autoren, Komponisten, Verlage, Künstler und Labels endlich von ihrer Musik auf YouTube profitieren können.

Wir laden die GEMA ein, nun endlich an den Verhandlungstisch zurückzukehren und im Sinne der gesamten Musikindustrie eine Lösung zu finden. Dass YouTube hierzu bereit ist, hat YouTube bereits durch Vereinbarungen mit Musikverwertungsgesellschaften für mehr als 40 andere Länder weltweit gezeigt.

Das Urteil wirft jedoch auch Fragen zu den Verhaltens- und Kontrollpflichten von Hosting-Plattformen für nutzergenerierte Inhalte, konkret zum Einsatz von Content-ID und Wortfiltern auf. Wir müssen nun zunächst die schriftliche Begründung des Gerichts prüfen, bevor wir hierzu detaillierte Aussagen treffen können.“

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Hallo, ich bin Carsten! Ich bin gelernter IT-Systemelektroniker und habe das Blog 2005 gegründet. Baujahr 1977, Dortmunder im Norden, BVB-Fan und Vater eines Sohnes. Auch zu finden bei X, Threads, Facebook, LinkedIn und Instagram.

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31 Kommentare

  1. @Stephan Römer
    Hm, danke 🙂

    Wobei ich noch eine Frage habe: Darf die GEMA sich einmischen, wenn die eigentlichen Rechteinhaber die Videos hochladen? Als Beispiele gibt es da ja genug offizielle Kanäle… Vielleicht denk ich da nicht weit genug, aber diese Videos könnte YouTube doch frei zugänglich lassen, oder nicht? Das verwirrt mich gerade ein wenig…

    Naja… nach den Zusatzinfos scheint eine Einigung ohne ewig lange gerichtliche Verhandlungen unmöglich zu sein =/

  2. Stephan Römer says:

    Hey DeL,

    großes Lob an Dich für die Bereitschaft, Dir die andere Seite anzuhören.
    Das findet man nicht oft die Tage.

    Der Witz an der Sache ist, dass die Videos ohne Probleme bei MyVideo oder ClipFish zu finden sind, zumindest wenn sie hochgeladen wurden 🙂
    Sprich, das Problem besteht nur mit Youtube. Die anderen Plattformen zahlen. Man muss natürlich erwähnen, dass hinter MyVideo und ClipFish RTL und Pro7 sitzen. Aber man sollte eigentlich meinen, dass Google ein bisschen mehr in der Portokasse hat als RTL und Pro7. Zumindest hat es den Anschein, wenn man diesen Artikel liest:
    http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/netzwirtschaft/google/google-und-andere-ueber-irland-gewinne-in-steueroasen-schleusen-11126896.html

  3. @Stephan Römer
    Vielen Dank 🙂

    Das mit MyVideo und ClipFish habe ich mir auch schon überlegt und habe mir dann einfach gedacht, dass es dort daran liegen könnte, dass die Zuschauerzahlen (und teils auch das Angebot) dort erheblich kleiner sind und somit auch die zu zahlenden Gebühren. Die Frage ist ja auch, wie viel die GEMA pro Stream verlangt und wie viele Streams es sind… da könnte sich bei YouTube durchaus was zusammenläppern… wobei Google wahrscheinlich dann selbst diese Summe recht locker tragen könnte… aber es halt (logischerweise) nicht will…

  4. Was soll eigentlich „Hostingplattform“ heißen? Das ich alles verbreiten darf, was mir geliefert wird? Das kann es ja wohl nicht sein. Pornos brint Youtube ja auch nicht. Als Zeitungsredakteur könnte ich kotzen. Wenn ich am Tag 100 Leserbriefe bekomme, muss ich die auch alle vor der Veröffentlichung lesen und kann mich nicht hinterher rausreden, das seien ja so viele gewesen, da ist mir der Nazibrief gar nicht aufgefallen.

  5. Stephan Römer says:

    Hey DeL,

    absolut, Google will natürlich auch maximal wirtschaften. Leider weiss man immer noch nichts Konkretes über die Zahlen, sprich, was die GEMA verlangt, da beide Parteien ein Stillschweigeabkommen geschlossen haben.

    @Michael,
    genau so sieht es aus. Google möchte sich aus der Affäre ziehen, indem sie behaupten, dass sie ja „nur“ die Technik liefern. Für den Content sorgen die User. Da Youtube aber gezielt Werbung zu Videos schaltet, und damit Geld verdient kann diese Behauptung nicht ganz aufgehen.

  6. Mitmachen! Aktion Creative Commens auf YouTube… Ich habs gerade gelesen. Ich finde die Idee gar nicht mal so schlecht. Jeder sollte Videos von Künstlern die ihrer Musik unter CC-Lizenz gestellt haben auf YouTube hochladen. Das ist allemal besser wie Webseiten zu hacken oder lahmzulegen. https://www.facebook.com/NoGEMA oder http://parkgott-blog.de/music/nogema-gemafreie-musik-auf-youtube/

  7. @ cc-Felix: Das wird pauschal so nicht erlaubt sein, denn YouTube hat – wie Facebook, Pinterest und Konsorten auch – die Dreistigkeit, sich so ziemlich alles am Werk zu sichern, was geht (siehe Auszug aus den AGB, unten). Das wollen auch einige CC-Fans nicht.

    10. Rechte, die Sie einräumen
    10.1 Indem Sie Nutzerübermittlungen bei YouTube hochladen oder posten, räumen Sie
    YouTube eine weltweite, nicht-exklusive und gebührenfreie Lizenz ein (mit dem Recht der Unterlizenzierung) bezüglich der Nutzung, der Reproduktion, dem Vertrieb, der Herstellung derivativer Werke, der Ausstellung und der Aufführung der Nutzerübermittlung im Zusammenhang mit dem Zur-Verfügung-Stellen der Dienste und anderweitig im Zusammenhang mit dem Zur-Verfügung-Stellen der Webseite und YouTubes Geschäften, einschließlich, aber ohne Beschränkung auf Werbung für und den Weitervertrieb der ganzen oder von Teilen der Webseite (und auf ihr basierender derivativer Werke) in gleich welchem Medienformat und gleich über welche Verbreitungswege;

  8. Mal ne vielleicht doofe (vielleicht aber auch kluge) Frage in die Runde: Warum kann ich, wenn ich ein Musikvideo aufnehme und als stream auf meine Homepage stelle, mächtig Ärger kriegen, aber wenn Youtube das gleiche macht, sollen sie es für Centbeträge oder Bruchteile davon machen dürfen?

    Anders gefragt: Warum erwartet die Netzgemeinde, dass man beliebige Inhalte auf Youtube laden und anschaun können soll, aber nicht, dass man dies z.B. hier im Blog machen darf? Wieso soll Youtube fast für lau in ganz Deutschland streamen dürfen, wenn ich irgendwo Musik auflege für ein paar Dutzend Zuhörer soll ich aber ein Vielfaches zahlen pro Titel?

    Ich mein, prinzipiell stimme ich ja zu, dass die GEMA überflüssig wird, aber wenn dann bitte aus den richtigen Gründen, und nicht weil alle ihre Musik bei Youtube sehen wollen.

  9. @hansherbert: like!

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