YouTube gegen YouTube-MP3.org
Erinnert ihr euch noch an die Geschichte, dass YouTube vielen Betreibern irgendwelcher Konvertierungsdienste nette Briefe geschickt hat, in denen sie aufgefordert werden, ihre Dienste einzustellen? Im hierzulande bekannten Fall ging es um YouTube-MP3.org des deutschen Studenten Philip Matesanz. Seine Seite macht nichts anderes, als Musik aus YouTube-Videos zu extrahieren. Ein Dienst, wie es ihn an fast jeder Ecke gibt. 1.3 Millionen Zugriffe verzeichnet die Seite täglich und Philip Matesanz und seine Anwälte argumentieren, dass sie sehr wohl das Recht hätten, diesen Dienst anzubieten.
Stichpunktartig: Sofern Künstler und Label die Videos hochladen, könne man nach deutschem Recht eine Privatkopie anfertigen, da die Künstler bereits durch die Pauschalabgabe auf Speichermedien entlohnt werden. Die Argumentation, dass bei YouTube oft nicht klar sei, ob ein Video vom Künstler stammt, lasse man nicht gelten – dies sei nicht Problem des Konvertier-Dienstes, sondern das von YouTube.
YouTube reagierte bis jetzt mit Verbannen aus den Suchergebnissen und dem Blockieren des Dienstes. Die Macher von YouTube-MP3.org haben sogar eine Petition auf der Plattform change.org initiiert, die mittlerweile über 1.2 Millionen Unterstützer findet und damit zu den erfolgreichsten Petitionen überhaupt gehört.
Ob dies etwas bringt? Ich denke nicht. Dienste wie der von Philip sind weder neu noch lässt sich dieser Sumpf an Anbietern von Google irgendwie austrocknen – von daher könnte man eigentlich Schulter zuckend zum nächsten Dienst weiter ziehen – oder man schaut, was sich in dieser Sache tut – ob sich etwas wie ein Grundsatzurteil herauskristallisiert.
Übrigens: der Stein des Anstoßes ist die Konvertierung des Videos auf dem Server – haut ihr euch eine Software auf dem Rechner, die dies erledigt, dann jammert auch keiner. Und, was ist euer Bauchgefühl zu diesem Thema? (via)
Interessant an diesem Thema finde ich u.a., wieviele Nutzer solcher Konvertierdienste mit der endgültigen Klangqualität zufrieden sind. Die Bildquali der Videos mag ja immer besser werden, der Sound ist aber meistens 128 kbps (bei alten Sachen gern auch mono und dann 64 kbps) und wird durchs Umwandeln in ein anderes Format nicht besser. Das mag für den anspruchslosen Genuss am PC oder in der Straßenbahn durchaus ok sein. Ich kenne allerdings Leute, die brennen sich von solchen mp3s eine Audio-CD, spielen das Ganze auf der Anlage und freuen sich, weil sie sich´s so günstig besorgt haben. Super!
Wie war das jetzt genau? Alles, was aus der Soundkarte raus kommt, darf ich doch aufnehmen, oder ist das inzwischen auch schon illegal?
@ Jens:
„Dass man für Gratismusikdemos tausende Jugendliche auf die Straße bekommt,…“
Irgendwas auf die Schnelle zu liken oder in einer Minute seinen Karl-Otto auf eine digitale Liste zu setzen, hat für mich nichts mit auf-die-straße-bekommen im Sinne von aktivem Widerstand zu tun.
Noch ein allerletzter Gedanke von mir: Sobald es Google erlaubt wird, die vom User hochgeladenen Videos mit DRM zu verschlüsseln, wird sich das Thema erledigt haben 😉
„Die Bildquali der Videos mag ja immer besser werden, der Sound ist aber meistens 128 kbps (bei alten Sachen gern auch mono und dann 64 kbps) und wird durchs Umwandeln in ein anderes Format nicht besser. „
Genau deswegen sind solche Dienste vollkommen uninteressant für mich. 🙂
Für alle Leute, die denken, dass durch Konvertieren die Klangqualität auf magische Weise verbessert wird, hab ich das hier: http://2.bp.blogspot.com/_0X1ggm5ZqsA/SufKnFsM8SI/AAAAAAAACPI/3RlLletycrU/s1600/csizoom.jpg
Die Situation ist vergleichbar. 🙂
@Janus Reith
Laut BGH darf auch ein Drittanbieter die Mitschnitte anfertigen. Es gibt gewisse Auflagen dafür und diese erfülle ich.
@metai
Im Streit mit der Gema sieht sich YouTube wie Radio oder TV. Das ist keine Formulierung, die ich mir ausgedacht habe: „Die GEMA hat bereits andere Vergütungsmodelle für werbefinanziertes Fernsehen und Radio, die für unser Bussiness-Modell besser passen, und die wir als Ankerpunkt nehmen sollten.“ http://www.irights.info/?q=node/2181
@Conrad
Laut BGH darf Software vertrieben werden, mit welcher ein Nutzer automatisiert auf öffentlich zugängige Online-Dienste zugreifen kann. Dies gilt selbst dann, wenn die AGB des Dienstes dies untersagen und der Dienst sein Geld mit Werbung macht, welche nicht mehr angezeigt wird. Vorraussetzung ist, dass die AGB so wie bei YouTube implementiert sind d.h. man kann den Dienst ohne Zustimmung der AGB verwenden.
Aus welchen Suchergebnissen wurde die Seite verbannt? Sucht man direkt nach der Url wird die Seite gefunden. Google Zensur?
JDownloader ist eine ähnliche Software, allerdings erledigt die das lokal.
Wirklich mutig finde ich, dass der Student soweit geht sich mit Google vor Gerichtzu streiten.
@ Simone:
Ich denke, die Ausgangslage ist eher, dass man den Interpreten / die Band eingibt und dann entsprechende Suchergebnisse erwartet. Wenn man mit deutscher IP also nicht die exakte Adresse hat, sondern Suchbegriffe eingibt, wird tatsächlich gefiltert.
In diesem fiesen Fall gibt es nur eine Lösung: ein VPN-Tunnel in ein Land, das von YouTube noch nicht reglementiert ist. Ob diese Methode legal ist, stellt sich spätestens heraus, wenn von Beschwerdestellen die reale IP entziffert ist 😉
@Leifi_OS
Laut YouTube ein Verstoß gegen die AGB und nicht erlaubt. Siehe der vorher von mir verlinkte Artikel. Ob deren Äußerungen in Einklang mit dem Gesetz stehen ist fraglich, solange du aber nicht deren AGB zugestimmt hast, kann dir das egal sein. Das besonders witzige ist: Dies tust du teilweise nicht einmal bei der Registrierung.