Wortmarke „Black Friday“ kann wieder verwendet werden

Bild: Bill Oxford / Unsplash

Die Wortmarke „Black Friday“ ist und bleibt gelöscht. Das hat Kammergericht in Berlin nun endgültig entschieden. Gegen den Antrag zu dieser Löschung war die Halterin der Marke zuletzt noch in Berufung gegangen, scheiterte nun aber final. Solange wie die Wortmarke „Black Friday“ mit der Registernummer 302013057574 eingetragen war, wurde immer wieder versucht, die Namensrechte für eine Monopolstellung zu nutzen, unter anderem mit Abmahnungen an den Seitenbetreiber von „black-friday.de“, Simon Gall.

Für den Bereich Werbedienstleistungen sowie Handelsdienstleistungen mit Elektro- und Elektronikwaren wurde den Löschanträgen entsprochen, da es den Begriff selbst bereits vor dem Anmeldezeitpunkt der Marke im Jahr 2013 gegeben hat. Für Anbieter heißt das vor allem, dass ab sofort wieder wirklich jeder mit der Bezeichnung „Black Friday“ werben darf und ich vermute mal, dass das auch wieder mehr als ausreichend genutzt werden wird.

Die Revision ist hier nicht zugelassen. Damit bleibe der Markeninhaberin nur noch die Einreichung einer Nichtzulassungsbeschwerde beim BGH, so Gall weiter.

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8 Kommentare

  1. Gut so. Ist ja auch ein Schwachsinn eine Wortmarke eintragen zu können für Begriffe die schon längst vorhanden und üblich waren. Auch wenn der Black Friday 2013 in Deutschland noch nicht so bekannt war wie heute.

  2. Interessehalber hätte ich ganz gerne den erzielten Umsatz mit der Lizenz erfahren, scheint ja einträglich gewesen zu sein.
    Sonst würde man sich ja nicht so zu Wehr, setzen, oder?

    • Marken muss man immer aggressiv verteidigen, wenn man nicht das gesamte Geschäftsmodell aufs Spiel setzen will. Unabhängig davon, ob man nachvollziehbare Interessen (LEGO) oder fragwürdige Interessen (Abmahnprofis) verfolgt.

    • Ich gehe mal davon aus, dass damit absolut null Einnahmen erzielt wurden, weil niemand dafür bezahlt hat. Der Begriff wird von vornherein nur registriert worden sein, um damit Kohle zu machen.

  3. Ja richtig so die Entscheidung,
    Irgendwie fällt mir hierzu immer nur „Günter Freiherr von Gravenreuth“ ein.

  4. Mir ist eh ein Rätsel wie das funktioniert. Wortmarke? Ich lass mir jetzt auch „Sonderangebot“ oder „Super billig“ schützen um Leute abzuzocken. Denn um was Anderes geht es dabei ja nicht. „Ballermann“ ist auch so ein Beispiel. Die Leute sollten sich schämen, sich an sowas zu bereichern. Aber das setzt ein Gewissen voraus. Ich schätze diesen Abmahnquatsch gibt es wieder nur in Deutschland.

    • Der „Ballermann“ Wortmarken (oder was auch immer) Inhaber hat sich damit mehrere goldene Nasen verdient. In der Kurzreportage (Galileo? Keine Ahnung, vor Jahren mal was dazu gesehen) kam der auch maximal unsympathisch rüber …

    • verstrahlter says:

      Das ist schon eine eher globale Entwicklung, ähnlich nachvollziehbar wie einige Allerweltspatente.
      Jene welche, wo möglichst schwammig auf Dingsda-Niveau Alltäglichkeiten beschrieben werden.

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