Wirtschaftsministerin Zypries kündigt Prüfung von Telekom-Flatrate StreamOn an
Seit heute gibt es bei der Deutschen Telekom die Option StreamOn. Das ist für die Nutzer erst einmal klasse, gibt es doch einige Dienste, die man ohne Anrechnung auf das im Mobilfunkvertrag enthaltene Volumen nutzen kann. So kann man quasi schier endlos YouTube-Videos schauen, ohne dass das eigene Volumen angegriffen wird. Was gut klingt, ist vielen ein Dorn im Auge, Stichwort: Netzneutralität.
Wer sich für Stream On freischalten lässt, streamt bei den bei der Telekom hinterlegten Diensten künftig unbegrenzt – dies ruft nun die deutsche Wirtschaftsministerin Brigitte Zypries auf den Plan. Sie kündigte bereits an, dass man das Angebot unter die Lupe nehmen werde. „Wir müssen uns das angucken, das wird die Bundesnetzagentur tun.“.
Übrigens: Wie damals bei Spotify gehört das Abrufen von Covern nicht in das StreamOn-Angebot. Das sagt die Telekom: Nicht zum Audio- und Videostreaming gehören z. B. das Laden von Covern, Werbung, Spiele, Software, Texte, persönliche Kommunikationsdienste (wie Sprach- und Videoanrufe, Chats und Messaging) und sonstige Inhalte, selbst wenn die Inhalte mit Audio-/Videoelementen kombiniert sind und/oder Audio-/Videoelemente enthalten.
Ebenfalls gilt StreamOn nur im Inland. Im Roamingfall wird das bei teilnehmenden Partnern verbrauchte Datenvolumen entsprechend des zugrundeliegenden Tarifs berechnet.
Als Beispiel nennt man hier Spotify, welches nicht im Telekom-Paket ist, wohl aber Apple Music. Hält sich die Telekom an das Gebot der Netzneutralität, wenn sie Ed Sheerans „Shape of you“ bei Apple Music unbegrenzt transportiert, bei Spotify aber das Datenvolumen des Kunden reduziert? Zero Rating-Tarife widersprechen eigentlich europäischen Vorgaben zur Netzneutralität, wie einige Experten meinen.
Die Deutsche Telekom selber sagt natürlich, dass man die EU-Regeln einhält. So könnten sich ja auch andere Anbieter entscheiden, Telekom-Partner zu werden, hierbei würde keine Gebühr fällig. Des Weiteren würden die inkludierten Dienste auch gedrosselt, wenn der Kunde sein Datenvolumen verbraucht hat.
Die Partner der Telekom – darunter das ZDF – teilen die Ansicht des Telekommunikationsunternehmens. „Stream On ermöglicht sämtlichen Anbietern audiovisueller Angebote kostenfreie Berücksichtigung. Daher erkennen wir keine Diskriminierung“, twitterte die ZDF-Pressestelle.
@Michael Richter und Ralf: Es ist doch einfach nur widerlich, wie manche meinen, von allen Vorteilen mit ihrem absolut kleinsten Tarif bei der Telekom profitieren zu wollen.
Die anderen Kunden, mit ihreren teureren Tarifen bezahlen das schon mit, oder?
Shit „Geiz ist geil“ -Mentalität.
Für die 5€ Erhöhung beim Wechsel in den aktuellen Tarif „MagentaMobil M“ bekommt Ihr doch was dazu, was wesentlich mehr kosten würde, wenn Ihr die Optionen selber zubuchen müsstest. (2 GB Volumen mehr, All-Inclusive und HotSpot-Flat).
Warum schreit Ihr denn nicht bei diesen Optionen nach Gleichberechtigung, wo Ihr doch schon einen Telekom-Laufzeitvertrag habt?
@Wolfgang:
Ich habe den Magenta L Premium, du Pinsel.
Und nein, ich komme mit nur 5 € nicht weiter,
Ich zahle vielleicht mehr für solche Sachen als du im Monat überhaupt verdienst.
Ich könnte mir mehrere solcher Tarife leisten, wenn ich wollte.
Will ich aber nicht. lieber spende ich ein paar Euronen an z.B. Flüchtlinge, Bedürftige oder gemeinnützige NGO als es der Telekom in den Rachen zu werfen.
Ist doch komisch , dass nirgendwo über diesen kleinen Trick der Telekom im Vorfeld berichtet wurde.
Dieses Geeier hat nur den Zweck, die Leute aus den alten Magenta-Verträgen in die neuen, teuren zu ziehen. Und wenn die Bundesnetzagentur das ganze cancelt, bist du doppelt gearscht
Besser vorher lesen, verstehen, das Gelesene reflektieren und d a n n schreiben
Aha, wenn ich für Netflix zahle und so viel gucken kann, wie ich möchte, muss Netflix gewährleisten, dass ich alle Streaming-Dienste ebenfalls nutzen kann? -> Rhetorische Frage…
Der Kunde entscheidet sich doch bewusst zu der Tarifoption (?!). Problematisch wäre es doch, wenn die Drosselkom dies den Kunden aufzwingen und sich Dienste rauspicken würde. Ist nach derzeitigem Kenntnisstand nicht der Fall. Traffic wird weiterhin gleich behandelt nur die Inanspruchnahme der Dienste verändert sich mit einem solchen Kundenvertrag.
Als einziges Problem sehe ich die Dienstidentifikation (juristisch gesehen):
https://netzpolitik.org/2017/wieso-streamon-der-deutschen-telekom-gegen-die-netzneutralitaet-verstoesst-und-was-wir-dagegen-tun-koennen/