WhatsApp muss per Gerichtsbeschluss auf deutscher Webseite nachbessern
Man könnte es fast schon als Anfänger-Fehler bezeichnen,was WhatsApp nun ein Ordnungsgeld in Höhe von 250.000 Euro bescheren könnte. Zwei Gründe führt das Landgericht in einem Versäumnisurteil an. Zum einen müssen die AGB auf der Webseite in deutscher Sprache vorliegen, zum anderen ist das Impressum nicht vollständig. Zu einem Versäumnisurteil kam es deshalb, weil WhatsApp einfach nicht auf zwei Abmahnungen des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen reagierte und auch keinen Vertreter zu einem Gerichtstermin erschien.
Am 23. Juli wurde das Gericht aus den USA informiert, dass WhatsApp die Annahme amtlicher Dokumente verweigert habe, woraufhin nun ein Versäumnisurteil erging. WhatsApp, das mittlerweile zu Facebook gehört, hat nun 2 Wochen Zeit, um darauf zu reagieren. Gefordert werden AGB in deutscher Sprache und ein korrektes Impressum. Wird dem nicht nachgegangen und auch kein Einspruch eingelegt, drohen 250.000 Euro Ordnungsgeld oder 6 Monate Haft, die wiederum vom CEO anzutreten sind.
Noch hat sich auf der Webseite von WhatsApp nichts getan. Mal sehen, ob da in den nächsten Tagen noch etwas passiert.
@Tchooe: Halte es da wie Option 2 bei wikipedia: Mille (Latein: Tausend) steht umgangssprachlich zunehmend auch Million.
250k hätte ich natürlich direkt als 250.000 erkannt 😉
Ich nehme auch mal stark an das, dass Unternehmen Facebook sich von 250.000 nicht wirklich abschrecken lässt. Aber vielleicht wird das auch erwünscht. (-;
250.000 einmalig und die Sache ist erledigt für alle Zeit? Wenn man mit einrechnet, dass man alle paar Wochen die AGB ändern wird, weil man „noch besseren Service bieten will“ (also mehr Daten speichern will), und die dafür nötigen Übersetzungs- und Anwaltskosten miteinrechnet, ist alles andere als eine Einmalzahlung von 250.000 unwirtschaftlich 🙂
Seit Whatsapp FB angehört nutze ich es nicht mehr, wie bekomme ich jetzt meine anteiligen 36ct wieder?
Ich weiß ja nicht, woher ihr Eure Informationen bezieht, aber wenn man die AGB mal genauer ließt, tritt man lediglich die Rechte für die Profilbilder und Statusinformationen ab. Inhalte der Chats sind davon garnicht betroffen. Das ist für mich persönlich ein himmelweiter Unterschied.
Das kann man auch hier nochmal nachlesen:
http://www.wbs-law.de/social-media-und-recht/kritik-um-die-whatsapp-nutzungsbedingungen-viel-laerm-um-nichts-53235/
Leider bleibt bei vielen immer nur die Schlagzeile aus der Bildzeitung hängen…
BTW: ICQ hat das so ähnlich schon 1998 in den AGB stehen. Ich kann mich nicht erinnern, dass das damals jemanden interessiert hätte.
Wer WhatsApp nicht mag, muss es ja nicht benutzen. Aber immer dieses Gehetze – das ist wie im Kindergarten.
Also ich nutze Whatsapp mehr oder weniger schon. Kein Shitstorm bitte
Was ich nicht verstehe: Wieso ändert die nicht einfach die AGB und das Impressum?