WhatsApp muss per Gerichtsbeschluss auf deutscher Webseite nachbessern

Man könnte es fast schon als Anfänger-Fehler bezeichnen,was WhatsApp nun ein Ordnungsgeld in Höhe von 250.000 Euro bescheren könnte. Zwei Gründe führt das Landgericht in einem Versäumnisurteil an. Zum einen müssen die AGB auf der Webseite in deutscher Sprache vorliegen, zum anderen ist das Impressum nicht vollständig. Zu einem Versäumnisurteil kam es deshalb, weil WhatsApp einfach nicht auf zwei Abmahnungen des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen reagierte und auch keinen Vertreter zu einem Gerichtstermin erschien.

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Am 23. Juli wurde das Gericht aus den USA informiert, dass WhatsApp die Annahme amtlicher Dokumente verweigert habe, woraufhin nun ein Versäumnisurteil erging. WhatsApp, das mittlerweile zu Facebook gehört, hat nun 2 Wochen Zeit, um darauf zu reagieren. Gefordert werden AGB in deutscher Sprache und ein korrektes Impressum. Wird dem nicht nachgegangen und auch kein Einspruch eingelegt, drohen 250.000 Euro Ordnungsgeld oder 6 Monate Haft, die wiederum vom CEO anzutreten sind.

Noch hat sich auf der Webseite von WhatsApp nichts getan. Mal sehen, ob da in den nächsten Tagen noch etwas passiert.

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26 Kommentare

  1. 6 Monate Haft für den CEO? Wäre das nicht Mark Zuckerberg himself dann? Mal abgesehen davon, dass die das wohl ändern werden und er die 250k mal locker aus dem Ärmel schüttelt, wäre das ne amüsante Vorstellung, n Haftbefehl gegen ihn zu sehen… wobei die USA ihn dann wohl nicht ausliefern werden 😉

  2. richtig so! whatsapp ist sowieso so’nee drecksapp und dreckfirma! zum Glück nutze ich diesen blöden kiddy scheiß nicht!

  3. kann es sein das als bezahlmöglichkeit paypal wieder weg ist ?
    also nach dem update hab ich das nicht mehr drin !!!!

  4. Alles was diesem Drecksdienst weh tut, ist gut! und wenn es auch nur eine „Lapalie“ von 250k ist… wie die europäisches Datenrecht mit Händen und Füßen treten, past nicht annähernd auf eine Kuhhaut…
    und der Gipfel: 2x habe ich bereits dort meinen Account gekündigt – seit der Zeit werde ich vom „Freundeskreis“ immer wieder mal darauf angesprochen, warum ich in Whatsapp nicht mehr antworte, ich sei ja permanent online… *Kopf-Tisch-Kopf-Tisch*

  5. @Saenic
    So gut wie niemand liefert seine eigenen Staatsbürger aus – wir auch nicht.

  6. quatschmatsch says:

    Warum muss ein US Unternehmen eine AGB in deutsch und ein Impressum vorweisen?
    Ich habe diesen agb quatsch nie verstanden, auch warum Frimen abgemahnt werden können wenn sie keine agb auf facebook haben. Ich sollte Anwalt werden dann mahne ich munter irgend welche Seiten ab weil das Impressum nicht auf Klingonisch ist.

  7. also ich fände es lustig wenn whatsapp zukünftig deutsche nutzer ausschließt. sollen 250mille in bar beim gericht abgeben und nen tag später einfach die leitung kappen. alle kontake würden dann auf andere messenger ausweichen und alles liefe soweiter wie zuvor.
    machen die natürlich nicht, weil es schlechte pr für marky mark and the facebunch wäre. aber wenn die leitung öfter mal stottert dann will uns bestimmt jemand ärgern.

  8. WhatsApp ist ein US-Amerikanisches Unternehmen und hat soweit ich weiß auch keine Niederlassung in Deutschland.
    Warum sollen die also ein Impressum und deutsche AGBs vorweisen?

  9. @Dominik
    Whatsapp gehört Facebook und die haben bereits seit 2010 im Hamburg eine deutsche Niederlassung.

  10. Und sind eben auch über WhatsApp.de erreichbar. Und da ist es irrelevant, ob die Seite auf einen ausländischen Server liegt oder eben in Deutschland. Für de-Domains gilt Impressumspflicht. Kurz: Die deutsche Seite wendet sich an deutsche Nutzer aus Deutschland.

    Hat auch nichts mit der Übernahme durch Facebook zutun.

  11. Das ist schon sehr peinlich für Whatsapp. Änfängerfehler ist schon sehr untertrieben. Das ist wie, wenn der HSV vergisst das er keinen Torwart aufgestellt hat und sich am 1.Spieltag wundert wieso er soviele Gegentore bekommt.

  12. @Dominik
    Hier ist ein Versäumnisurteil ergangen, d.h. eine genaue Prüfung des Sachverhalts wurde von gerichtlicher Seite nicht durchgeführt. Die Abmahnungen des Bundesverbands der Verbraucherzentralen is an sich plausibel, und WhatsApp markiert den sprichwörtlichen Vogel Strauß ((der Echte steckt seinen Kopf übrigens aus Hunger in den Boden – nicht um etwas zu ignorieren)) – Grund genug für ein Urteil (so in der Art läuft das übrigens in allen westlichen Rechtssystemen).

  13. Ich denke das Zuckerberg 250.000 aus der Portokasse zahlt und gut.
    Wer Millionen für einen Dienst einfach mal so zahlt dem sind solche strafen wie ein kleiner Nadelstich.

    Ich verstehe immer noch nicht warum immer noch so viele bei Whatsapp sind.
    Irgendwie scheinen bei dem Thema viele Hirntod zu sein.
    Ich gebe einem anderen Unternehmen nicht einfach alle Rechte auf alles was ich in einem Chat schreibe bzw. Poste.

    Jeder entmündigt sich bei diesem Unternehmen, der diesen Dienst nutzt.

  14. @Tobias Jakob: das ist ein ganz schlechtes Beispiel, die kriegen die Tore auch mit Torwart…

  15. Wieso sind... says:

    …die meisten Deutschen so paranoid? Solange Ihr nicht Firmengeheimnisse über WhatsApp versendet, solltet Ihr für den Gratisdienst dankbar sein…

  16. @Benny Impressumspflicht ist nicht von der Domain abhängig. Wenn ich mir als deutscher Bürger eine .com Domain besorge, muss ich immer noch ein Impressum auf meiner Seite angeben. Genau so ist es andersrum. Lebe ich in Amerika und hole mir eine .de Domain, betreibe ich meine Seite trotzdem nach amerikanischen Recht.

  17. wo Bitte ist WhatsApp gratis?
    Und auch wenn ein Dienst gratis wäre, muss ich dafür meine Seele verkaufen?

  18. Besucherpete says:

    Für mich ist Whatsapp gratis, für manch andere auch, die meisten aber müssen dafür zahlen. Und das wiederum würde ich nicht machen.

  19. @LuZiffer: Sind „nur“ 250.000€ KEINE 250.000.000€. Auch wenn letzteres wehtun würde.

  20. @ Passo:
    Glaubst du auch, dass die Mille Miglia ein Autorennen über 1 Million Meilen ist?
    😉

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