Vier Monate Knast für Passwortverweigerer

In was für Zeiten leben wir eigentlich? Heise berichtet: In England hat ein Gericht einen 19-Jährigen zu 4 Monaten Gefängnis verurteilt, weil er sich weigerte, ein Passwort für verschlüsselte Daten auf seinem PC anzugeben, berichtet BBC.

Heißt: man verschlüsselt nur noch für den Hausgebrauch. Kommt der Staat nach Hause und man rückt das Passwort nicht heraus, so kann man mit bis zu 5 Jahren Haft bestraft werden. Zeugnisverweigerungsrecht? Aber man hat ja eh nichts zu verbergen…

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Hallo, ich bin Carsten! Ich bin gelernter IT-Systemelektroniker und habe das Blog 2005 gegründet. Baujahr 1977, Dortmunder im Norden, BVB-Fan und Vater eines Sohnes. Auch zu finden bei X, Threads, Facebook, LinkedIn und Instagram.

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59 Kommentare

  1. @hik: Ich glaube nicht, dass jemand MUSS. Aber wie steht man da als Nicht-Kooperationswilliger? Das würde und wird den Juristen ja wie Tür und Tor öffnen (Willkür?)…

  2. @DonHæberle: HiHi. Aber wie stehe ich dann da? Lassen wir lieber dieses Thema. Man könnte… und das wäre hier langweilig.

  3. @Fraggle
    danke fuer die info! na das aendert die sache natuerlich, das wusste ich nicht. das finde ich ist auch eindeutig nicht in ordnung. d.h. die verurteilung erfolgt ausschliesslich aufgrund der tatsache, dass er das passwort nicht herausgibt und nicht auf der ursprgl. verdaechtigung (ein durchsuchungsbeschluss muss ja auf einem begruendeten verdacht beruhen)? das ist heftig! aber wie kommen die ohne durchsuchungsbeschluss an die verschluesselte datei???

    @Machiavelli
    das ist wortklauberei! 🙂 jeder weiss was gemeint ist! Aber meinentwegen dann halt Durchsuchungsbeschluß. wie auch immer das in GB heisst. 😉

  4. Ich sage nur eines „plausible deniability“.
    Es könnte ja jeder behaupten, Datei XY sei ein verschlüsselter Container und schwupp ab in den Bau.
    Außerdem ich habe das Kennwort vergessen, wirklich …
    Diese Inselaffen spinnen, mit Rechtsstaat hat das nichts mehr zutun.

  5. @hik:
    So wie ich es verstanden habe, gibt es den Verdacht der Vergewaltigung bei dem Jungen. Deswegen, so vermute ich, wird die Polizei einen Durchsuchungsbefehl gehabt haben und den Laptop genfunden haben. Auf diesem fanden sie dann die Container. Ab hier wieder keine Vermutung, sondern mein Verständnis aus den Quellen: Sie konnten sie nicht entschlüsseln, als forderten sie von dem Jungen das Paßwort. Weil dieser es nicht nannte, wurde er für das Zurückhalten und ausschließlich dafür, nicht für die potentielle Tat, zu 4 Monaten Beugehaft o.ä. verurteilt.

  6. Tja, da muss ich doch gerade mal an unsere Altbirne Kohl und seine Beugehaft denken. Ok, andere Länder andere Sitten …
    Generell kann man solchen Problemen mit Hidden TrueCrypt Volumes begegnen.

  7. DonHæberle says:

    @Kalliey®: Wieso sollten Sie es geknackt haben? Bis dato scheinen sie es nicht geknackt zu haben und ob sie das jemals schaffen, ist sehr fraglich.

  8. @“Generell kann man solchen Problemen mit Hidden TrueCrypt Volumes begegnen.“
    Nee, das wird nichts nützen, denn es ist ja kein Geheimnis, dass es Hiddenvolumes gibt. Man wird also, wenn man im Ersten nichts findet unterstellen, das es doch eines gibt.
    Wie gesagt, wenn „die“ wollen fährst du so oder so ein.

  9. DonHæberle says:

    @TomTom: Ohne konkreten Beweis, dass so ein versteckter Container auch tatsächlich existiert, sind derartige Unterstellungen irrelevant. Dass man gleich davon ausgehen kann, dass jeder, der einen verschlüsselten Container verwendet, auch gleich einen versteckten verwendet, halte ich für etwas arg weit hergeholt. Dass sie es aber berücksichtigen müssen, ist natürlich ihre Aufgabe

  10. Mike Oswald says:

    ich sehe das ganz einfach, hätte er nichts zu verbergen müsste er sich auch keine sorgen machen, und wenn der verdacht des Kindesmissbrauchs besteht ist die strafe noch vollig unzureichend. meiner meinung nach sollte jeder staat und jedes land dafür die todesspritze einführen.

  11. @Mike Oswald:

    Soso, also die Todesstrafe für jemanden, der das Paßwort für seinen Safe nicht herausrückt? Wird ja immer besser. Doch, denn Du sagst ja, wenn der Verdacht besteht, soll die Strafe schon angewendet werden.
    Sorry, aber das ist echt heftig. 1.) ist die Strafe oben nur für das Zurückhalten des Paßworts und hat rein gar nichts mit der möglichen Vergewaltigung zu tun. Wird diese bestätigt, dann wird er (hoffentlich) sehr hart bestraft. 2.) Sollte ein Verdacht allein niemals zu einer Strafe führen. Wo leben wir denn? Im Minority Report? DDR 2.0?
    Niemand hat etwas zu verbergen? Nun, dann gibt doch Deine Zugangsdaten für Deine Bank mit Tan-Liste an den nächsten Polizisten. Auch da ist Mißbrauch möglich, Polizisten sind auch nur Menschen. Oder stelle eine Webcam in Dein Schlafzimmer, damit die Polizei prüfen kann, daß Du Deine Frau wirklich nicht vergewaltigst. Daß ihr einvernehmlichen Sex habt brauchst Du ja nicht zu verbergen, Du hast ja nichts zu verbergen.
    Nimm meinen harschen Zynismus nicht persönlich, denn er ist nicht gegen Dich persönlich, nur gegen diese eine Meinung von Dir.

  12. DonHæberle says:

    Ein Glück dass dieses niveaulose Stammtischgefasel keinen Einzug in unser Rechtssystem hält. Sicher hat er etwas zu verbergen, aber es könnte sich ja auch um urheberrechtsverletzende Inhalte handeln. Wenn die den Container einsehen und anschliessend handelt er sich Klagen in fünf- oder sechsstelliger Höhe ein, dann ist er über Jahre hinweg, wenn es dumm läuft sogar bis an sein Lebensende ruiniert. Da sind die 16 Wochen das kleinere Übel.

  13. das ist ja mal krass!!

  14. Ziemlich hirnloser zusammengekloppter Artikel, der kein Hand und Fuss hat! England halt, zum Glück ist das nicht unser Rechtssystem. Wenn jemand eine Straftat begangen hat, ist er nicht verpflichtet das Passwort zu nennen. Ausserdem greift das Zeugnisverweigerungsrecht in dem Falle nicht, er ist Täter, kein Zeuge.

  15. @cokkii
    Hast natürlich recht, also mal eben meinen Post geändert. Richtig wäre es, daß Aussageverweigerungsrecht anzuführen. Denn darauf kann sich der Verdächtige berufen.
    Link:
    http://de.wikipedia.org/wiki/Aussageverweigerungsrecht

  16. Herr SoUndSo says:

    Interessanter und unterhaltsamer Vortrag anlässlich des 23. Chaos Communication Congress von Udo Vetter, dem Law Blogger, zum Thema »Durchsuchung, Beschlagnahme, Vernehmung – Strategien für den Umgang mit Polizei und Staatsanwalt«:
    Sehr amüsant mit vielen Beispielen vorgetragen. Gut zu wissen und hoffentlich nie brauchen …

    http://die.netzspielwiese.de/blog/internetrecht/2007-01/sie-haben-das-recht-zu-schweigen

  17. @TomTom
    Lies mal die Anleitung von TC zum Thema Hidden Volumes. Die Jungs sind ja nicht blöde und legen nahe, in das public volume „Futter“ für den Erpresser zu legen. Das ein Hidden existiert ist nicht nachweisbar.

    @Oswald
    Kurz und knackig: depperter Beitrag von Dir.

  18. @Gast: Das ist schon klar, aber das HiddenVolume ist halt nicht nachweisbar. Und auch wenn man jetzt „Futter“ in äußere legt, könnte es ja immer noch sein, dass sie dort nicht das gewünschte finden und dich weiter foltern, weil sie annehmen, dass noch ein weiteres HiddenVolume vorhanden ist. Mir ist klar, dass das etwas konstruiert ist. Aber möglich ist diese Situation allemal. Dann ist es auch egal ob ein HiddenVolume existiert und du das Passwort nicht rausrücken willst oder kannst oder gar keines vorhanden ist.
    Du hast so oder so verloren.

  19. @TomTom:
    Ich verstehe was Du meinst, halte es, wie Du schon sagst, für sehr konstruiert. In einem Unrechtsstaat dürfte dies möglich sein, in einem Halbrechtsstaat wie unserem eher nicht. Der Grund: Auch wennd er Verdacht nicht sehr begründet sein muß, so ist erkennbar, daß ein verschlüsselter Container vorliegt, so kann also salopp gesagt eine Beugehaft angeordnet werden, weil bekannt ist, daß etwas verschlüsselt ist. Da der Hidden Container nicht sichtbar ist, ist der Beschuldigte der Freigabe des Paßwortes für den offizielen Container nachgekommen. Ein Rechtsstaat (wie es ihn leider nicht gibt, auch wenn man uns anderes weismachen will), oder ein Halbrechtsstaat (wie die sogenannte zivilisierte Welt und eben die BRD) kann nun nichts weiteres mehr anordnen (da wenigstens bekannt sein muß etwas ist verschlüsselt), außer sie werden zum Unrechtsstaat. Aber ich stimme Deinen Bedenken zu, da es immer mehr in genau diese Richtung geht.

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