Vier Monate Knast für Passwortverweigerer

In was für Zeiten leben wir eigentlich? Heise berichtet: In England hat ein Gericht einen 19-Jährigen zu 4 Monaten Gefängnis verurteilt, weil er sich weigerte, ein Passwort für verschlüsselte Daten auf seinem PC anzugeben, berichtet BBC.

Heißt: man verschlüsselt nur noch für den Hausgebrauch. Kommt der Staat nach Hause und man rückt das Passwort nicht heraus, so kann man mit bis zu 5 Jahren Haft bestraft werden. Zeugnisverweigerungsrecht? Aber man hat ja eh nichts zu verbergen…

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Hallo, ich bin Carsten! Ich bin gelernter IT-Systemelektroniker und habe das Blog 2005 gegründet. Baujahr 1977, Dortmunder im Norden, BVB-Fan und Vater eines Sohnes. Auch zu finden bei X, Threads, Facebook, LinkedIn und Instagram.

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59 Kommentare

  1. Andere Länder, andere Sitten – ganz einfach.
    Zum Glück ist es bei uns (noch?) nicht so weit…

  2. 4 Wochen, Monate oder Jahre? Artikel ist unverständlich 😉

  3. kingofcomedy says:

    Einfach eine Amnesie vortäuschen. 😉

  4. Schon hart. Bis zu 5jahre? Unverständlich in meinen Augen. Btw, wie lange ist richtig? 4 Monate oder 4 Wochen?

    Greetz Chris

  5. Nein, bei Heise stand beides, bei BBC vier Monate, wie auch nun bei mir im Text.

  6. Da kann man ihm nur gratulieren dass er so doof war und kein verstecktes TC-Volumen erstellt hat mit seinen angeblichen Speck-Bildern. Spitzenleistung!

  7. Fragenkatalog says:

    thats british, baby!
    wie schon erwähnt wurde, anderes land, andere sitten/regeln/gesetze.
    noch ist in de kein solcher vorfall durchgedrungen und man kann nur hoffen, dass es so bleibt. als normaler bürger sollte man nichts zu befürchten haben, jedoch soll das nicht heißen, dass wir gläserne bürger sein müssen um unsere unschuld zu beweisen. man wird ja wohl seine „hochzeits-/flitterwochenvideos“ verschlüsseln dürfen 😉

  8. Bzgl. Amnesie und „Passwort vergessen?“: Der Typ wurde bereits im Mai verhaften. Es kann durchaus sein, dass er das Passwort bis jetzt vergessen/verlernt hat, denn laut Heise-Artikel soll es ein langes Passwort gewesen sein…

  9. Das angelsächsische System kann man im Übrigen nicht als „Rechtssystem“ bezeichnen. Bis vor nicht allzu langer Zeit gabs dort nicht einmal kodifiziertes Recht.

    Wir sind davon zum Glück weit weit entfernt (das sag ich mal aus meiner staatsanwaltschaftlichen Praxis).

  10. Kann bei uns nicht passieren. Aber davon abgesehen muss man davon ausgehen, dass er mit 4 Monaten sehr gut bedient ist, falls er tatsächlich Kinder missbraucht haben sollte.

  11. Sorry wenn ich hier nicht deiner Meinung bin. Aber bei dem Fall ging es um die Vergewaltigung Minderjähriger und damit verbundenen Beweismaterial. Ich halte normalerweise auch nicth viel davon aber hier den möglichen Täter als wahres Opfer darzustellen halte ich für alles andere als gerechtfertigt.

  12. Seid doch froh. Bei uns ist das nicht so. Und nein, das wird auch nicht geändert.
    Daher verstehe ich den Satz „In was für Zeiten leben wir eigentlich? “ nicht. Warum „wir“ ? Außerdem ist die Sache mit dem PW doch schon immer so in Engalnd usw. Aber das weiss man als Bürger solcher Länder schon im vorraus und muss dann halt versteckte Container oder ähnliches basteln.

  13. Reißerischer Artikel und schlecht recherchiert. Unangebrachte Nennung nicht einschlägiger Vorschriften. Was soll das hier?

  14. stuerhoermer says:

    Hier mal die Handhabe dazu in DE:
    http://www.lawblog.de/index.php/archives/2010/09/28/nicht-gefragt/

    Abseits der Thematik ob er nun ein Kinderschänder ist oder nicht, wenn es bewiesen wäre, so wäre er nicht wegen der Nicht-Herausgabe des PWs verurteilt wurden, sondern wegen den Mißbrauchsvorwürfen.

    Sollte er wirklich Täter sein, sollte er weggesperrt werden, keine Frage, aber bis dahin gilt er als Unschuldig und sollte auch in diesem Fall das Recht haben, das Passwort zu verweigern.

    Einfacher wäre es natürlich gewesen, wenn er versteckte Container angelegt hätte…

  15. So einfach, wie die Sachlage hier geschildert wird, ist sie nicht. Im beschriebenen Fall gibt es ja einen dringenden Tatverdacht. Mit diesem Hintergrund, fällt mir die Entscheidung, ob ein Staat Zugriff auf verschlüsselte Daten erhalten sollte oder nicht, gar nicht so einfach.

  16. DonHæberle says:

    Ähm – 4 Monate und 16 Wochen sind aber zwei Paar Schuhe. 4 Monate sind gut 17 Wochen und davon steht nichts im Artikel. 😉

  17. Das ist krass. Und wer es gut findet, sollte mal bedenken, daß so die Polizei immer kommen könnte. Er war verdächtigt, aber es gab keinen Beweis der Straftat (in diesem Fall Vergewaltigung, ist austauschbar, außerdem kennt man doch noch den Fall des deutschen Jungen in der Türkei mit dem englischen Mädchen. Dar war ein Samenerguß auf die Hose schon Vergewaltigung). Wie auch immer, wenn man das Paßwort nur geben muß, ist es schon eine Beweislastumkehr.
    Was mich irritiert ist, kein Angeklagter muß doch Aussagen machen, wenn sie ihn belasten, oder? Ist doch das gleiche mit dem Paßwort.
    Arme Welt. Nicht vergessen, demnächst kommt bei euch der nette Polizist weil ihr verdächtigt seid Steuern zu hinterziehen, also schön Paßwort bereithalten damit auch alles Onlinebanking etc überprüft werden kann. Wer das gutheißt, dem ist nicht zu helfen. Nur tote Menschen haben nichts zu verbergen, jeder lebende schon.

  18. strassenkoenig says:

    Wenn ich zwei Partitionen mit zwei Passwörtern verschlüssel, könnte ich doch eine verschlüsselte Dummy Partition haben und rücke ein PW raus. Die wichtigen Daten sind auf der anderen Partition – Problem – wenn die seriennummer der hd eine Größe von 250GB ausweisst und nur 230GB sichtbar sind – oder gibt es da ein workaround?

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