Vier Monate Knast für Passwortverweigerer

In was für Zeiten leben wir eigentlich? Heise berichtet: In England hat ein Gericht einen 19-Jährigen zu 4 Monaten Gefängnis verurteilt, weil er sich weigerte, ein Passwort für verschlüsselte Daten auf seinem PC anzugeben, berichtet BBC.

Heißt: man verschlüsselt nur noch für den Hausgebrauch. Kommt der Staat nach Hause und man rückt das Passwort nicht heraus, so kann man mit bis zu 5 Jahren Haft bestraft werden. Zeugnisverweigerungsrecht? Aber man hat ja eh nichts zu verbergen…

Gefällt dir der Artikel? Dann teile ihn mit deinen Freunden.

Avatar-Foto

Hallo, ich bin Carsten! Ich bin gelernter IT-Systemelektroniker und habe das Blog 2005 gegründet. Baujahr 1977, Dortmunder im Norden, BVB-Fan und Vater eines Sohnes. Auch zu finden bei X, Threads, Facebook, LinkedIn und Instagram.

Neueste Beiträge

Mit dem Absenden eines Kommentars stimmst du unserer Datenschutzerklärung und der Speicherung von dir angegebener, personenbezogener Daten zu.

59 Kommentare

  1. In dem Zusammenhang ein (wie ich finde) ganz Interessanter Blog-Eintrag: http://www.lawblog.de/index.php/archives/2010/10/06/england-gefangnis-fur-verschwiegenes-passwort/

  2. Im Auslandsbrief (Ausgabe 10/2009, Seite 7) der renommierten Nürnberger Kanzlei Rödl & Partner erläutert Rechtsanwalt Griesshammer die Probleme des Kryptographieeinsatzes im Ausland. Sehr lesenswert! http://www.roedl.de/uploads/pics/AB0910.pdf
    Eine farbige „Weltkarte“ der Kryptographieimport/-exportgesetze gibt es hier: http://rechten.uvt.nl/koops/cryptolaw/cls-sum.htm

  3. @Mücke:
    Interessante Karten. Wobei ich immer dachte, in die Staaten muß man die Paßwörter angeben. Zumindest kenne ich das von Arbeitskollegen die dorthin beruflich reisten.

    @Gabriel:
    Es ist absolut unwichtig welcher Verdacht vorherrscht, denn jeder Verdacht kann konstruiert werden. Das Problem ist, daß man so gewzungen wird seine Unschuld zu beweisen. Es würde z.B. reichen, wenn ich Dir jetzt eine Anzeige wegen eines ähnlichem Vergehens wie in England vorlege und Du müßtest dann alle Paßwörter freigeben, der Polizei, nicht mir. Fändest Du das ok? Ich nicht.

  4. In Deutschland haben wir keine Verfassung und somit nur eine Interimslösung, das sogenannte Grundgesetzt, wo munter dran rumgebastelt wird.
    Da die ‚Deutschen‘ zu träge sind, eine neue Verfassung ins Leben zu rufen, werden Sie sich selbst im Zuge der EU Zusammenführung abschaffen.
    Siehe: http://dejure.org/gesetze/GG/146.html

  5. Diese ganzen „Acts“ (wie der „Regulation of Investigatory Powers Act“ in diesem Fall) scheinen ja das Prinzip der Rechtsstaatlichkeit an sich auszuhebeln – und das auf der Basis des Rechtsstaats selber. Au weia. Die Frage stellt sich aber dennoch, wie ein Rechtsstaat mit genau jenem Problem umgehen soll, weswegen der „Regulation of Investigatory Powers Act“ verabschiedet wurde: Wie wird mit der Entwicklung der „virtuellen Sphäre“ umgegangen. Verbrechen im Internet, Beweismittel (wie in diesem Fall), die

  6. Absolut richtig, der Staat muss die Kontrolle haben, ohne wenn und aber! Solche Querulanten müssen mit „Spanking“ bestraft werden, oder mit einem Pfeffer-Sekt Einlauf…
    Gruß Thilo S.

  7. Erinnert mich an einen Comic von xkcd..
    http://xkcd.com/538/

  8. Na Thilo, hast Du Dir den Film „Das Leben der anderen“ angesehen? Muß Dir ja gefallen haben, oder? Nimm es nicht persönlich, so ist es nicht gemeint. Jeder verschließt vor irgendwas die Augen. Wer der Meinung ist, daß obiges Verhalten richtig ist, sollte die STASI wieder einführen wollen.
    Nur um es zu verdeutlichen: Nach obigem Recht kann ein Polizist in England, wenn Du zu schnell gefahren bist, das Paßwort zu dem Laptop im Auto verlangen, denn der Verdacht liegt nahe, daß Du zu schnell gefahren bist, weil Du im Laptop etwas gefährliches verheimlichst. Es bedarf keines Grundes, keiner richterlichen Verfügung etc.
    Das Problem ist, so kann die Polizei das Paßwort verlangen um einen Beweis zu erhalten, der den Bruch der Privatssphäre rechtfertigt. In Deutschland ist es zum Glück so, daß erst der Beweis zum Bruch der Privatssphöre nötig ist, noch allerdings nur und nicht immer.

    Wie sagte ein netter Kollege hier bei Caschy? (frei zitiert) Was geht andere meine Prono Sammlung an?

  9. Dafür gibt es versteckte Container bei TrueCrypt. Passwort vom ersten Container mitteilen und sie kommen an alle Daten, komischerweise sind die Passwörter darin nicht hilfreich und man selbst hat keine Anderen…

    Wie sollen sie einen versteckten Container nachweisen? Man war kooperativ und die gucken trotzdem in die Röhre.

  10. Mani Destre says:

    @Fraggle
    Gib mal deine Ironie-Rezeptoren frei, dann klappts auch mit Thilo…

  11. Naja! Ist doch alles kein Wunder. WER verschlüsselt denn? Der ist doch sofort verdächtig. Der hat was zu verbergen. So denkt doch auch unsere Obrigkeit. Ich verschlüssele übrigens (E-Mails, wo ich kann). Bin ich jetzt ein suspektes Subjekt?

  12. DonHæberle says:

    @friddes: Sowieso. Aber wieso solltest du ohne Verschlüsselung kein suspektes Subjekt sein? 😉

  13. @Mani Destre:
    Bei besten Willen kann ich da nicht eindeutig Ironie erkennen, zumal solche Einstellungen schon oft ernsthaft geäußert wurden. Wie sagen so viele, wer nichts zu verbergen hat…

    @Uwe:
    Danke für den Telepolis Link, der ist klasse und echt lesenswert. Direkt mal gespeichert 🙂

  14. Mani Destre says:

    @Fraggle

    „…nicht eindeutig…“
    Na, dann trainierst halt noch etwas, dann funzt des auch in Zukunft…

  15. @Mani Destre

    Na, wer weiß, könnte ja auch sein daß Du zu optimistisch seine Gedanken liest 😉 Immerhin weiß keiner von uns beiden was er wirklich meinte 😉

  16. Nicht ausser acht lassen: „verschluesseln duerfen“ dagegen sagt ja keiner was, ich darf auch meine haustuere zusperren. aber wenn es einen durchsuchungsbefehl gibt muss ich sie aufmachen.

    Wie sieht das denn abseits der digitalen welt aus. Muss ich zB der polizei zugang zu meinem safe gewähren, wenn sie einen durchsuchungsbefehl hat?

  17. @hik:
    Ich bin zwar nur Laie, aber Du mußt Ihnen bei Durchsuchungsbefehl nur die Türe öffnen, nicht aber für sie den Safe öffnen. Aber Du verwechselt etwas: um das Paßwort für den Container zu erhalten braucht der englische Polizist keinen Dursuchungsbefehl, er braucht Dich nur verdächtigen.

    Vgl dazu Datei von Mücke zitiert:
    „Im Auslandsbrief (Ausgabe 10/2009, Seite 7) der renommierten Nürnberger Kanzlei Rödl & Partner erläutert Rechtsanwalt Griesshammer die Probleme des Kryptographieeinsatzes im Ausland. Sehr lesenswert! http://www.roedl.de/uploads/pics/AB0910.pdf

  18. Machiavelli says:

    btw: Es gibt keine DurchsuchungsBEFEHLE…

  19. @DonHæberle: Voll erkannt! Aber wenn ich behaupte, ich sei NICHT normal, glaubt mir auch keiner!

  20. DonHæberle says:

    @friddes: Der Vorteil wenn dich keiner mehr ernst nimmt, ist der, dass du dann Narrenfreiheit hast.

Es werden alle Kommentare moderiert. Lies auch bitte unsere Kommentarregeln:

Für eine offene Diskussion behalten wir uns vor, jeden Kommentar zu löschen, der nicht direkt auf das Thema abzielt oder nur den Zweck hat, Leser oder Autoren herabzuwürdigen. Wir möchten, dass respektvoll miteinander kommuniziert wird, so als ob die Diskussion mit real anwesenden Personen geführt wird. Dies machen wir für den Großteil unserer Leser, der sachlich und konstruktiv über ein Thema sprechen möchte - gerne auch mit Humor. In jedes Thema Politik einbringen ist nicht erwünscht.

Du willst nichts verpassen?

Du hast die Möglichkeit, den Feed dieses Beitrags zu abonnieren. Wer natürlich alles lesen möchte, der sollte den Hauptfeed abonnieren.