Verbraucherzentrale: WhatsApp muss AGB auf Deutsch bereitstellen
Laut einer Meldung des Verbraucherzentrale Bundesverbands hat es das Berliner Kammergericht dem Messenger-Dienst WhatsApp untersagt, die AGB auf der deutschen Seite nur in der englischen Sprache anzubieten. Allgemeine Geschäftsbedingungen müssen in deutscher Sprache vorliegen, urteilte man jetzt. Damit gaben die Richter in Berlin einer Klage des Verbraucherzentrale Bundesverbands (vzbv) gegen das Unternehmen statt. Der vzbv hatte kritisiert, dass die „seitenlangen und mit Fachausdrücken gespickten“ Nutzungsbedingen für Verbraucherinnen und Verbraucher aus Deutschland weitgehend unverständlich sind.
[color-box color=“gray“ rounded=“1″]„AGB von Unternehmen sind ohnehin oft lang und für Verbraucher schwer verständlich. Dass die Millionen deutschen Nutzer von WhatsApp diese nicht auch noch einer fremden Sprache hinnehmen müssen, ist auch ein wichtiges Signal an andere international handelnde Unternehmen“, sagt Klaus Müller, Vorstand des vzbv.
[/color-box]Das Gericht schloss sich der Auffassung des Verbraucherzentrale Bundesverbands an, dass die derzeitige Praxis für viele Verbraucher nicht zumutbar sei. Alltagsenglisch sei zwar verbreitet, nicht aber das komplexe juristische, vertragssprachliche und kommerzielle Englisch. Solange die Bedingungen nicht ins Deutsche übersetzt sind, seien sämtliche Klauseln intransparent und damit unwirksam. Noch ist das Urteil nicht rechtskräftig, wenn es das denn wird, muss WhatsApp die Nutzungsbedingungen und Datenschutzhinweise in deutscher Fassung bereitstellen.
Das Kammergericht hat keine Revision gegen das Urteil zugelassen. WhatsApp kann dagegen aber noch eine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof einlegen.
(via vzbv)
Das interessiert doch sowieso niemanden. Selbst auf Deutsch wird es niemand lesen.
Richtig so, werde sie aber dennoch nicht lesen 😀
Wie wäre es denn wenn WhatsApp den Dienst für deutsche Kunden einfach einstellt?
So ähnlich war es ja auch bei Google StreetView!!
@Jacob & An Dy
Si tacuisses!