Verbraucherzentrale: Vorschläge zu Online-Finanzdienstleistungen
Die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat einige Vorschläge zur Änderung der Verbraucherrechte unterbreitet. Man reagiert damit auf eine von der EU geplanten Richtlinie zum Fernabsatz von Finanzdienstleistungen, die abgeschafft werden soll. Man möchte da den Rahmen neu stecken und zumindest einige Vorschriften in eine Verbraucher-Richtlinie gießen. Vonseiten der Verbraucherzentrale sieht man die Vorgaben der Verbraucherrechte-Richtlinie aber als lückenhaft an. So seien Verbraucher bei Online-Finanzdienstleistungen nicht umfassend geschützt.
Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) fordert daher Nachbesserungen und unterbreitet die folgenden Verbesserungsvorschläge. So sollte der Widerrufsbutton, der für Finanzdienstleistungen vorgesehen ist, für alle online abschließbaren Verbraucherverträge kommen. Während Verträge oft einfach geschlossen werden können, ist der Widerruf über eine Webseite oft nicht möglich bzw. stark erschwert.
Man schlägt zudem vor, die Widerrufsfrist von 30 Tagen, die auch als Schutzvorschrift bei Haustürgeschäften gilt, für Lebensversicherungen zu erhalten. Darüber hinaus soll die Beweislast zur Zustimmung bei Vertragsabschluss beim Anbieter liegen. Für telefonisch abgeschlossene Verträge sollen Verbraucher auch weiterhin das Recht haben, ihre Vertragsunterlagen in Papierform einzufordern.
Auch für Finanzdienstleistungen und andere online abgeschlossene, langfristige Verträge soll es neben dem Widerrufsbutton auch einen Button zur Kündigung geben. Hier argumentiert man ebenfalls damit, dass Verträge stets einfach zu kündigen sein sollten.
Während es seit dem 1. Juli 2022 eine Pflicht für den Kündigungsbutton gibt, sind Finanzdienstleistungen derzeit hiervon ausgenommen, da jene einer eigenständigen Richtlinie zum Fernabsatz unterliegen. Nach Ansicht der Verbraucherzentrale sollte man dies auch auf Online-Finanzdienstleistungen ausweiten.
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Ähm nö, nein Danke.
Es gibt auch viele Menschen die der Meinung sind, „Sofortüberweisung(rotz)de“ wäre ein typisches Angebot deutscher Banken. Und sehen dies somit als gängige Zahlungsmethode.
Am Ende hättest du nur eine verwirrende Auswahl von über 20 Zahlungsmöglichkeiten. Damit hättest du den Konkurrenzkampf beendet und weil jede Plattform jeden Anbieter zulassen muss, können die die Preise hochtreiben.
Aber es ist doch auch freie Marktwirtschaft wenn ich als Händler mich entscheide, nur Vorkasse und Nachnahme anzubieten 🙂
Da hat jemand wohl in VWL nicht ganz aufgepasst. Ein Nachteil von freier Marktwirtschaft ist nämlich: „Gefahr von Machtkonzentration (Monopolisierung) und Wettbewerbsbeschränkung.“ Zum nachlesen, https://thinkaboutgeny.com/freie-marktwirtschaft
Bei solchen Kommentar-Ketten würde ich gerne wissen, wie in diesem Blog die Zeichenfolge ist, um den Clown-Emoji zu generieren.
Weder ist die Wahl der Zahlungsmethoden in Deutschland ein Vorzeigebeispiel freier Marktwirtschaft (geradeso als gäbe es so etwas außerhalb von Modellen und Lehrbüchern) noch tangiert der (fragwürdig verlinkte) Verweis auf Monopolisierungsgefahren die hinter dem Verweis auf Marktwirtschaft stehende, implizite Forderung nach dem Nichtschaffen einer Verpflichtung, alle Zahlungsdienstleister anzubieten.