Verbraucherzentrale: Mobilfunk-Anbieter dürfen Kunden die Kündigung nicht erschweren
Kündigung schwer gemacht, das sei das Motto einiger Mobilfunkanbieter, so die Verbraucherzentrale Baden Württemberg. Daher hatte man dann speziell die Mobilcom Debitel GmbH erfolgreich vor dem Landgericht Kiel (Anerkenntnisurteil, Az. 14 HKO 42/20) verklagt. Denn der Anbieter erweckte den Eindruck, zur erfolgreichen Kündigung sei ein Telefonat notwendig.
Demnach würden Verbraucher unter einem Vorwand gebeten, sich nach der Kündigung noch einmal telefonisch zu melden. Jene Gespräche dienten aber ausschließlich der Rückgewinnung. Das wurde aber laut der Verbraucherzentrale anders vermittelt, was nicht rechtens sei: Eine Kündigung sei nämlich wirksam, sobald sie dem Unternehmen zugehe. „Leider zeigt unsere Beratungserfahrung, dass gerade Mobilfunkanbieter ihre Kunden nach einer Kündigung falsch informieren, um sie in ein Verkaufsgespräch zu drängen“, erklärt ein Sprecher der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg.
So gehe den Kunden nach der Kündigung ein Schreiben zu, laut dem es noch offene Fragen zur Kündigung gebe. Bestätigen könne man die Kündigung daher leider, leider erst nach einem Telefonat. Offene Fragen gebe es aber in der Regel nicht, es gehe nur darum dem jeweiligen Kunden Angebote zu unterbreiten. Dabei sei Mobilcom Debitel besonders dreist vorgegangen. So habe sie etwa Kunden kontaktiert, die im Kündigungsschreiben ausdrücklich um keine weiteren Kontaktaufnahmen gebeten hätten. Zudem bescheinigte man Kunden nur einen „Kündigungswunsch“. Gehe eine Kündigung ein, dann sei aber bereits rechtskräftig gekündigt worden. Das habe mit einem „Wunsch“ nichts mehr zu tun, so die Verbraucherzentrale.
Da eine Abmahnung laut Verbraucherzentrale Baden-Württemberg ignoriert wurde, ging man vor Gericht. Dort erkannte Mobilcom Debitel das eigene Verhalten dann als rechtswidrig an (Anerkenntnisurteil, Az. 14 HKO 42/20). Ergebnis und Hinweis an euch: Kündigt ihr euren Vertrag, das gilt nicht nur für Mobilfunkanbieter, dann müsst ihr euch nicht mehr auf weitere Telefonate einlassen. Wichtig sei laut den Verbraucherschützern nur einen Nachweis darüber zu haben, dass die Kündigung fristgerecht eingegangen sei – etwa durch das Verschicken als Einschreiben.
Es muss aber ein Einschreiben mit Rückschein sein, welchen Nachweis hast du denn bei einem normalen Einschreiben, wird doch nur ins Briefkasten geschmissen wie normale Post.
Man kündigt heutzutage nicht mehr Schriftlich. Man kündigt online und behält die gesendete Mail.
Und was ist, wenn nur eine schriftliche Kündigung akzeptiert wird?
Es ist nicht legal die Kündigung nur in Schriftform zu erlauben. Textform hat das alte Schriftform vor ein/zwei Jahren ersetzt. Kannst sogar per Chatfenster oder Kontaktformular kündigen.
Btw das war auch die letzten Jahre schon bei Mobilcom Debitel möglich.
Kündigung per Mail und notfalls noch per Fax mit Standard Protokoll.
Wenn dann ein unseriöser Anbieter die Kündigung nicht erhalten haben will freue ich mich schon auf den Gerichtsprozess.
Auch ein Einschreiben mit Rückschein belegt nur, dass dein Brief beim Empfänger angekommen ist, nicht aber ein bestimmter Inhalt, hilft also im Zweifel auch nicht weiter.
Wenn die Kündigung in den sogenannten „Machtbereich“ des Empfängers angekommen ist, ist die Sache für dich gegessen. Kündigung ist ein empfangsbedürftiges einseitiges Rechtsgeschäft oder Willenserklärung. Sprich es reicht, dass du ein Nachweis über den Eingang beim Empfänger hast. Zu mehr bist du nicht verpflichtet.
Nicht empfangsbedürftiges einseitiges Rechtsgeschäft. Sorry
Doch, die Kündigung ist schon empfangsbedürftig, bedarf aber keiner Bestätigung.
Ähm, das stimmt nicht so ganz. Wenn der Empfänger es darauf anlegt, kann er behaupten einen leeren Umschlag erhalten zu haben. Der Absender wiederum hat keinen wirklichen Beweis, was im Umschlag drin war.
Wenn man einen Nachweis über den Inhalt haben will, dann geht in Deutschland nur die Zustellung per Gerichtsvollzieher.
Sogar ein Fax mit Inhaltskopie erweckt nur den Anschein, der Empfang kann aber nicht bewiesen werden.
Briefkasten ist Zugang. Das reicht als Nachweis.
Beim Einschreiben mit Rückschein kann der Empfänger die Annahme verweigern, beim Einwurf-Einschreiben nicht. Am besten noch mit einem Zeugen, der beim eintüten der Kündigung dabei ist.
Ich mache mir sowas seit Jahren einfach und nutze einen Kündigungsdienst im Internet. Die verschicken für mich ein Fax und dokumentieren das auch, dazu gibt’s eine Kündigungsgarantie, die übernehmen den Anwalt, falls der Empfänger sich quer stellt. Kostet halt ein paar Euro.
Der Zusteller unterschreibt dafür, damit gilt es als zugestellt. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Empfänger die Annahme verweigert oder nicht vor Ort ist. Bei einem Einschreiben mit Rückschein kann die Annahme verweigert werden, und gilt damit als nicht zugestellt. Also besser immer ein Einwurfeinschreiben.
Ich find ärgerlich, dass ein so unsinniger Kommentar, wie der von Chilibrenntzweimal (und manch anderer Antwortender) 13 Zuschriften nach sich zieht – sagt Jurist.
Das erinnert mich an diesen 13 (!) Jahre alten c’t-Artikel: http://heise.de/-291324
Alt, aber offensichtlich immer noch aktuell…
Oder wie (damals?) bei der 1&1: nach Kündigung per Webinterface musste man nochmal anrufen oder ein Fax schicken. Bitte was?
Heutzutage ist das aber gar nicht mehr nötig soweit ich weiss. Email reicht für „nicht wichtige“ Verträge ab 2016: https://www.post-aerger.de/wissen/projekt-postaerger/vertraege-kuendigen-schnell-und-bequem-per-email-und-co-22040
Bei 1&1 Drillisch ist das noch immer so. Kann man aber gut zum wechseln in einen besseren Tarif nutzen, weil beim erneuten Login wird das dann meistens ein besserer Tarif angeboten.
Bei Drillisch Mobilfunkanbietern steht dort „Kündigung vormerken“ und nicht „Kündigen“. Ich denke, dass sie damit zumindest im Web-Interface rechtlich gesehen durchkommen.
Wenn du ihnen aber eine Kündigung per Mail/Post/Einschreiben schickst mit der Bitte um keine weitere Kontaktaufnahme außer einer Kündigungsbestätigung, kommen sie nach diesem Gerichtsurteil wohl nicht mehr drumrum dir die Kündigung ohne zusätzliches Telefonat zu bestätigen.
Das erinnert mich an Anfang des Jahres, als ich einen Vertrag bei o2 kündigen wollte. Eine E-Mail habe ich geschickt, im Webinterface stand nur „Kündigung vormerken“, anrufen sollte ich dann auch. Dieselbe Erfahrung hat meine Schwester bei Vodafone gemacht.
Langsam sieht es für mich so aus, als wäre tatsächlich die Telekom das einzige Unternehmen, bei dem man ohne Probleme im Kundencenter kündigen kann, ohne irgendeinen Scheiß.
Ach ja, ganz vergessen: bei o2 hat man mir am Telefon erklärt, dass dieser Anruf rechtlich notwendig wäre und sie keine reinen Online-Kündigungen mehr akzeptieren können. Das an sich war schon ein Witz, denn an der Hotline habe ich mich mit Daten authentifiziert, die ich im Kundencenter ablesen konnte. Auf den Hinweis, dass man bei der Telekom aber ohne Anruf kündigen könne, entgegnete man mir mit der Behauptung, die Telekom handle hier illegal. Aber sicher doch.
das ist bei 1&1 gang und gäbe. Da wirst du auch gebeten anzurufen, um die Kündigung zu bestätigen.
Sehr schön.
Gelegenheit, den unterbezahlten Callcenter-Mitarbeiter nochmal richtig zur Sau zu machen.
Wenn man Langeweile in seinem Leben hat kann man sowas machen. Ich verschwende meine knappe Freizeit nicht mit sowas.
Gerade gestern habe ich für einen Kollegen einen Vertrag bei Klarmobil über den Kunden-Account gekündigt, natürlich kam da auch der Hinweis, dass der Kündigungswunsch vermerkt sei und dass man bitte nochmal anrufen solle.
ACHTUNG
Bei mir stand im Kleingedruckten, dass der Kündigungswunsch verfällt, wenn man sich nicht innerhalb 2 Wochen meldet.
Da es Kündigungswusch vermerken heißt würde ich nicht davon ausgehen, dass du hier rechtskräftig gekündigt hast.
Ist eine Sauerei und sicher auch ein Fall für die Gerichte.
Lieber noch einmal deutlich per Mail an das Impressum kündigen, dann bist du auf der sicheren Seite
Was hilfts, wenn man 2 Monate lang unberechtigt die Mobilfunkbeiträge abzubuchen versucht und die angeblichen Schulden an einen Eintreiber verkauft werden, der gleich einen Schufa-Eintrag veranlasst? In den zwei Monaten stellt man sich tot und danach gibt man kleinlaut zu, dass die Kündigung gilt. Da hat man aber leider leider gar keinen Einfluss mehr auf den Käufer der Schulden.
Hat es schon. Der Käufer der Schulden muss für den Schaden, der eventuell durch den Schufaeintrag entstanden ist, aufkomme. Dieser wiederum kann sich den Schaden beim Verkäufer wiederholen.
Wenn Du also aufgrund des Schufaeintrags kein Kredit, oder nur zu deutlich schlechteren Bedingungen bekommen hast, kannst du den Schaden dort eintreiben. Gleiches trifft auch auf den Versand zu. Wollte dich ein Versandhändler nicht mehr beliefern und Du hast daduch woanders teurer gekauft, kannst Du den Mehrpreis eintreiben. Notfalls mit einem Anwalt, den auch der Käufer der angeblichen Schulden zahlt.
Klingt schon mal gut, nur ist Schaden in solchen Fällen schwer nachzuweisen. Zum einen ersetzt dir keiner die Rennerei und zeitlichen Aufwand, den du fürs Geradebiegen machen musst. Zum anderen wird man nicht unbedingt dann einen Kredit beantragen, wenn man weiß, dass man einen negativen Schufaeintrag hatte. Bzw. ist evtl. auch die vorherige Einstufung nicht nachweisbar.
Damit kriegt man also nur die Kosten für den Anwalt erstattet für 6 Monate Rennerei.
Ja, das ist richtig. Wenn den Kredit natürlich nicht beantragt hat, dann ist ja auch kein Schaden entstanden.
Wenn man ihn aber beantragt hat und man hat ihn nicht bekommen, ist ein Schaden entstanden. Und die Höhe kann man den Anwalt ermitteln lassen. Da sind die Recht gut drin.
Auch für das gerade biegen muss man nicht selbst rennen. Lass es den Anwalt gerade biegen. Natürlich muss Du da genau wissen, dass Du im Recht bist. Denn sonst zahlst Du das alles selbst. Aber wenn du im Recht bist, zählt den Spaß immer der Verursacher.
Ein Beratungsgespräch, Vollmacht ausgestellt und Unterlagen übergeben. Dann zurück lehnen und den Anwalt rennen lassen. Das muss man nicht selbst machen.
Den letzten Satz kann ich auch voll für Probleme als Geschädigter bei Verkehrsunfällen bestätigen. Die gegnerische Versicherung versucht natürlich mit allen Mitteln so wenig wie möglich zu zahlen. Die sind Profis und machen das jeden Tag, da übergebe ich das auch lieber an einen Profi und habe keine Rennerei. Ironie an der Sache: die Versicherung bezahlt selber den Anwalt, der dafür sorgt, dass es reibungslos läuft :-).
Recht haben und Recht bekommen sind – leider – zwei grundverschiedene Dinge.
Was soll man dazu sagen. Auch in der heutigen Zeit ist ein Fax mit Sendebestätigung inkl. Inhalt einfach das Beste was man haben kann.
Hatte einen vServer gemietet. Kündigung ist per Fax raus, wurde aber nicht drauf reagiert. Also Anbieter per E-Mail angeschrieben, dass der Vertrag gekündigt wurde und deswegen die Rückbuchung eingeleitet wurde etc. Darauf kam irgendwann ein Inkasso Unternehmen auf mich zu. Sendebestätigung der Kündigung hingesendet und das Thema war erledigt.
Es ist schon auffällig, dass immer die gleichen Unternehmen mit hochgradig unseriösen Geschäftspraktiken auffalen, Mobilcom Debitel ist dabei immer ganz vorne mit dabei.
Mobilcom war mir schon immer ein Dorn im Auge, zeigt sich immer wieder.
Ich habe bei der Telekom meinen Handyvertrag gekündig, einfach übers Onlinekundenportal und erledigt wars.
Bei meinem Webhoster kann ich genauso übers Kundenportal Diensten buchen und wieder kündigen, das geht vollkommen problemlos.
Kündigung bei MD ist ebenso einfach. Einfach Brief mit Bitte um Kündigungsbestätigung und fertig. Hat bisher immer problemlos geklappt. 10 Tage später kam die Kündigungsbestätigung. Allerdings kam dann die Rückholmaschinerie in Gange, aber selbst da haben die korrekte Angebote abgegeben. Note 10 und 6 Monate keine Grundgebühren. Gibt schlimmeres.
Noch nie Probleme gehabt, alles immer per Fax gekündigt !! Mobilcom habe ich mal gemeldet wegen Werbe E-mail ^^ geht über Bundesnetzagentur dann war Ruhe im Schacht.
Sorry: was für miese Wichser!
Ich mache es bei einer Kündigung immer so ….
Ich gehe zum Notar schreibe im Beisein die Kündigung lasse korrekturlesen. Der Notar leckt den Umschlag feucht, ich klebe zu.
Dann fahren der Notar und ich zum Postamt anschliessend fahren wir zurück in die Kanzlei. Dort zahle ich ein Honorar vom round about 5oo,- Euro und ab geht der Fisch
Wieso versucht es Mobilcom immer noch (März 2021) mit dieser dreisten Masche, War im Urteil nicht von einer Ordnungsstrafe in Höhe von 250.000,00 € die Rede?