Verbraucherzentrale mahnt Amazon, Watchever und Co ab
Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. hat sich Streamingdienste vorgenommen. Nach Schätzungen des BITKOM nutzten 2013 6 Millionen Bundesbürger einen der zahlreichen Dienste, um Musik zu streamen. Der Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. hatte vor einiger Zeit sowohl Webauftritt und Vertragsklauseln von 14 Diensten unter die Lupe genommen und daraufhin insgesamt 20 Abmahnungen verschickt.
Im so genannten AGB-Check fand der vzbv fast 130 Klauseln, die den Benutzer benachteiligen sollen – allein 30 Klauseln bei rdio, 25 Klauseln bei spotify und 18 bei Napster. Viele Anbieter behielten sich nach Aussage des vzbv in ihren Klauseln vor, die Vertragsinhalte und auch die Preise einseitig zu ändern und den Dienst jederzeit zu sperren oder zu kündigen, auch sollen einige Datenschutzbestimmungen rechtswidrig sein.
Auch den Umfang beanstandet man, bei Napster haben die Bedingungen fast 19 DIN-A4-Seiten – und ihr kennt ja sicherlich die häufigste Lüge im Netz: „Ja, ich habe die AGB gelesen und verstanden“. Nach den Abmahnungen durch den Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. haben die meisten Unternehmen die entsprechenden Klauseln geändert, nur 24-7 Entertainment GmbH (myjuke), Amazon/Lovefilm (instant-video), Rara, Sky (snapbysky) und Watchever haben keine vollständigen Unterlassungserklärungen abgegeben. Der vzbv prüft nun, Unterlassungsklage zu erheben. Einen Status kann man in diesem PDF einsehen.
Es sollte lieber abgemahnt werden, das AGB an den Kunden herausgegeben werden, die länger als eine A4-Seite sind.
Die güldene Regel lautet ja: Je länger/komplizierter ein Text ist, desto länger/komplizierter die auseinandersetzung damit (und den Anwälten, die sich später auf den Text beziehen werden)