Verbraucherzentrale Bundesverband übt Kritik am europäischen Data Act

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat eine lange Stellungnahme herausgegeben (hier das 17-seitige PDF), in welcher man Kritik am Vorschlag der Europäischen Kommission für einen Data Act übt. Generell befürwortet man das Vorhaben, welches den Umgang mit Nutzerdaten und die Kontrolle darüber für Anwender nachvollziehbarer regeln soll. Allerdings enthalte die Grundkonstruktion laut vzbv zu viele Lücken und diffuse Definitionen, die immensen Spielraum offenhalten.

Der Data Act soll es Nutzern erleichtern, ihre Daten auch von einem Dienst zum anderen mitzunehmen – etwa wenn ihr mal den Dienstleister wechselt, z. B. bei einer Fitness-App. Gleichzeitig soll natürlich der Datenschutz gewahrt bleiben. Über diesen Schachzug soll es für Kunden dann z. B. auch leichter werden, den Anbieter zu wechseln, da man eben nicht wieder bei null anfängt, sondern bisherige Daten übertragen kann.

Laut vzbv sei jedoch zu bezweifeln, dass der Data Act die selbst gesteckten Ziele erreichen könnte. Man moniert recht deutlich: „wesentliche Definitionen blieben unklar und die Rollen der Akteure sowie damit einhergehende Rechte und Pflichten seien nicht eindeutig zugewiesen“. Außerdem werde an einigen Stellen nicht deutlich genug zwischen personenbezogenen und nicht-personenbezogenen Daten unterschieden. Ebenfalls grenze der Data Act Datentransfers von Unternehmen untereinander (B2B) sowie zwischen Unternehmen und Verbrauchern (B2C) teilweise nicht klar voneinander ab.

Auch könnten die Regelungen des Data Acts nicht auf alle Märkte einheitlich angewendet werden. Es seien je nach Sektor, z. B. für die Automobilindustrie / den Bereich der Mobilität, angepasste Regelungen notwendig. In der aktuellen Form sei es nach dem Data Act leider nämlich möglich, durch sektorspezifische Rechtsvorschriften, die im Data Act nicht ausreichend berücksichtigt seien, mittelbar doch wieder die Bereitstellung von Daten kostenpflichtig zu machen.

Da sei es beispielsweise notwendig, die Position der Verbraucher gegenüber der Marktmacht der Verkehrsunternehmen zu stärken. Sonst werde der Data Act in jenem Bereich etwa ins Leere laufen. Gerade im Hinblick auf die immensen Mengen von Mobilitätsdaten sei dies aber wichtig.

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Hauptberuflich hilfsbereiter Technik-, Games- und Serien-Geek. Nebenbei Doc in Medienpädagogik und Möchtegern-Schriftsteller. Hofft heimlich eines Tages als Ghostbuster sein Geld zu verdienen oder zumindest das erste Proton Pack der Welt zu testen. Mit geheimniskrämerischem Konto auch bei Facebook zu finden.

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