Verbraucherzentrale Bundesverband sieht Lücken beim Masterplan Ladeinfrastruktur
Die Bundesregierung hat kürzlich den neuen „Masterplan Ladeinfrastruktur II“ vorgestellt. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) vermisst laut eigener Aussagen konkrete Maßnahmen, die das private Laden vereinfachen. Verbraucher müssten demnach bei der Installation von privater Ladeinfrastruktur mehr Unterstützung erhalten.
Es brauche einen Handlungsleitfaden, der offene Fragen beantwortet sowie ein Beratungsangebot für Verbraucher. Die Kosten für den Einbau beziehungsweise die Erweiterung privater Ladeinfrastruktur müssen transparenter werden, indem der Baukostenzuschuss einheitlich und einfach nachvollziehbar gestaltet wird. Zudem müsse das Teilen einer Wallbox mit anderen E-Autofahrern einfach möglich werden. Hierfür gilt es noch rechtliche und steuerliche Fragen zu klären. Die Forderungen des Bundesverbandes gibt es hier in der Übersicht. vzbv-Verkehrsreferent Gregor Kolbe kommentiert:
Der gesetzliche Anspruch, auf privaten Parkflächen einen eigenen Ladepunkt zu installieren, ist zwar gut, reicht aber nicht aus. Insbesondere bei größeren Bauvorhaben, wie etwa für Mehrfamilienhäuser, gibt es viele offene oder unterschiedlich interpretierbare rechtliche Fragen. Neben rechtlicher Sicherheit brauchen Eigentümergemeinschaften auch konkrete Umsetzungshilfen. Ein bundesweit gültiger, fortwährend aktualisierter Handlungsleitfaden kann Verbraucher:innen eine wichtige Orientierung geben. Darüber hinaus ist auch eine niederschwellige Beratung vor Ort notwendig, um spezielle Fragen zu Bauvorhaben kompetent beantworten zu lassen.
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Die städtischen Wohnungsgesellschaften könnten sich ebenfalls zur Aufgabe machen mindestens 2 öffentliche Ladestellplätze zur Verfügung zu stellen oder überall dort, wo Hausbau mit öffentlichen Geldern gefördert wird. Sowie an allen öffentlichen Gebäuden Ladestellen zur Verfügung stellen. In manchen Städten gibt es sogar Ladetürme am Bahnhof falls Menschen auto + öpnv nutzen (zum Bahnhof mit dem
Auto und weiter mit dem Zug)
Ein sehr zu begrüßender Vorstoß der Verbraucherschützer, der hoffentlich auf fruchtbaren Boden fällt. Gerade die Unsicherheiten bei WEG’s und Mietwohnungen bedürfen eindeutiger Richtlinien um Rechtssicherheit herzustellen. Auch der Umgang von Versorgungsnetzbetreibern vor und bei der Installation von Ladeeinrichtungen muss klar, deutlich und überall gleich geregelt werden ohne die Verbraucher durch unnötige Vorschriften zu belasten. Für eine Wallbox bis 11 kW muss zwingen die Anmeldung ausreichen und es dürfen keine Umbauten, wie sie für abschaltbare Lasten notwendig wären, gefordert werden. Die Ertüchtigung der Netze und die daraus resultierenden Kosten dürfen keinesfalls auf die Verbraucher, die sich für die e-Mobilität entscheiden, abgewälzt werden. Auch die Tarifstruktur an öffentlichen Ladepunkten sollte unbedingt vereinheitlicht werden. Ladestrom sollte überall zum gleichen, bezahlbaren Preis zu bekommen sein.