Verbraucherschützer obsiegen über Nintendo: Widerrufsrecht für Vorbestellungen angepasst
Nintendo of Europe wird etwas kundenfreundlicher im eShop. Freiwillig ist das aber nicht geschehen. So ergab sich ein Rechtsstreit, der auf eine Beschwerde der norwegischen Verbraucherorganisation Forbrukerrådet zurückgeht. Die Auswirkungen betreffen aber auch den deutschen eShop des Unternehmens. So hatte sich auch der Verbrauchezentrale Bundesverband eingeschaltet.
Stein des Anstoßes? Wer ein Spiel im Nintendo eShop vorbestellte und sich dann doch anders entschied, um den Kauf zu widerrufen, konnte dies nur bis minimal sieben Tage vor Launch bzw. vor Beginn des Preloads. Die Verbraucherschützer waren der Ansicht, dies verstieß gegen die Verbraucherrechte. Zunächst bekam Nintendo recht, doch in der nächsten Instanz, am Oberlandesgericht Frankfurt am Main, wendete sich das Blatt nun. Der Widerruf einer Vorbestellung muss bis zur Veröffentlichung eines Spieles möglich sein.
Wie kam Nintendo denn zu der Aussage, dass der Widerruf minimal sieben Tage vor dem Launch eines Spiels abgewickelt werden müsse? Nun, man stützte sich auf das Argument, dass der Preload teilweise deutlich vor Veröffentlichung des jeweiligen Games beginne und damit schon der Kaufvertrag erfüllt werde. Der vzbv und auch das OLG Frankfurt folgten dieser Begründung aber nicht. Denn auch wenn ein Käufer schon Dateien auf seine Konsole geschaufelt bekomme, könne er mit jenen ja vor Erscheinen des Spieles gar nichts anfangen. Denn der Zugriff auf die jeweiligen Spiele wurde natürlich erst am Veröffentlichungsdatum aktiviert. Der Vertrag sei also noch nicht vorab erfüllt und ein Widerruf müsse entsprechend möglich bleiben.
Nintendo hat Bestellformular im eShop inzwischen geändert und erlaubt jetzt den Widerruf bis zum Erscheinungsdatum, auch wenn der Preload schon begonnen hatte. Formal gilt das Urteil nur gegenüber norwegischen Verbrauchern, weil die Klage von norwegischen Verbraucherschützern ausging und in Deutschland wegen Nintendos europäischem Hauptsitz hierzulande nur entsprechend bei uns verhandelt werden musste. Die Rechtslage in Norwegen entspricht aber laut vzbv aufgrund der erfolgten Umsetzung der europäischen Verbraucherrechte-Richtlinie der in den EU-Mitgliedsstaaten. Nintendo hat deswegen eben auch inzwischen nicht nur die norwegische, sondern auch die deutsche Version seines eShops geändert.
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Wird Sony da folgen, da kann man auch nicht nach erfolgten Download stornieren. Wäre gut wenn die Verbraucherschutzorganisationen sich mal alle Stores (sony, MS, Steam, Epic) anschauen und ob es da passt.