Uber: Taxifahrer mit Unterlassungsklage in Berlin erfolgreich

Uber hat es in Deutschland (und irgendwie auch in anderen Ländern) nicht wirklich leicht. Taxi-Unternehmen sehen ihre Felle davon schwimmen, bietet Uber doch mehr Komfort für den Fahrgast, der die Fahrten komplett über eine App abwickeln kann und in der Regel in ein schickes Fahrzeug samt kompetentem Fahrer einsteigen darf. Anders als in vorherigen Streitfällen geht es hier aber nicht um Uber Pop, sondern um Uber Black, dem Limousinen-Service des Anbieters.

Uber_Black

Streitpunkt war der Standort der gewählten Mietwagenunternehmen. Uber soll durch die Auswahl der nächstgelegenen Mietwagenunternehmen zum Fahrgast wettbewerbswidrig handeln. Hier ist nach Ansicht des Klagenden nicht der Betriebssitz des Mietwagenunternehmns, sondern des Fahrers maßgeblich. Die Fahrer werden bei bestimmten Veranstaltungen angehalten, sich in der Nähe des Veranstaltungsortes aufzuhalten. Dies verstößt gegen gesetzliche Vorschriften.

Der Klage wurde vom Landgericht Berlin stattgegeben und Uber darf in Berlin nun die Uber App nicht mehr für die Vermittlung von Fahraufträgen einsetzen. Das betrifft Mietwagenfahrer ebenso wie die Mietwagenunternehmer. Auch untersagt das Gericht, dass Uber Mietwagenunternehmer dazu veranlasst, sich ohne Fahrauftrag im Stadtgebiet Berlin außerhalb ihres Betriebssitzes aufzuhalten. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

(Quelle: berlin.de)

Gefällt dir der Artikel? Dann teile ihn mit deinen Freunden.

Avatar-Foto

*Mitglied der Redaktion 2013 bis 2019*

Neueste Beiträge

Mit dem Absenden eines Kommentars stimmst du unserer Datenschutzerklärung und der Speicherung von dir angegebener, personenbezogener Daten zu.

27 Kommentare

  1. Den Streit zwischen Taxiunternehmen und Mietwagenunternehmen gibt es doch in jeder größeren Stadt schon lange, da ist nichts neues dran, ausser dass die eine Firma jetzt Uber heißt und nicht Citycar usw.

  2. Weiß einer, welches Fahrzeug (Marke und Typ) auf dem Foto abgebildet ist?

  3. „…bietet Uber doch mehr Komfort für den Fahrgast, der die Fahrten komplett über eine App abwickeln kann und in der Regel in ein schickes Fahrzeug samt kompetentem Fahrer einsteigen darf.“

    Nee, keine Beförderungspflicht, keine technischen regelmässigen Prüfungen der KFZ’s, keine Prüfung für den Fahrer und Preise abhängig von der Nachfrage. Ein toller Service…

  4. @Sumsen
    ja, und alle Griechen sind faul, alle Harz4ler sind dumm, alle deutschen sind Nazis und Du kennst von allen Sorten alle persönlich… Du bist ein echter Held…

  5. Zimbo die Uber Wurst says:

    @pedros: Das ist ein Audi A6.

  6. @pedros: Ich vermute Audi A6 Limousine…

  7. @Zimbo die Über Wurst und @OPKingFish

    Ihr könntet recht haben. Danke!

Es werden alle Kommentare moderiert. Lies auch bitte unsere Kommentarregeln:

Für eine offene Diskussion behalten wir uns vor, jeden Kommentar zu löschen, der nicht direkt auf das Thema abzielt oder nur den Zweck hat, Leser oder Autoren herabzuwürdigen. Wir möchten, dass respektvoll miteinander kommuniziert wird, so als ob die Diskussion mit real anwesenden Personen geführt wird. Dies machen wir für den Großteil unserer Leser, der sachlich und konstruktiv über ein Thema sprechen möchte - gerne auch mit Humor. In jedes Thema Politik einbringen ist nicht erwünscht.

Du willst nichts verpassen?

Du hast die Möglichkeit, den Feed dieses Beitrags zu abonnieren. Wer natürlich alles lesen möchte, der sollte den Hauptfeed abonnieren.