Tutorial: Kostenlos und legal die Charts als MP3

So, wird mal wieder Zeit für einen Gastbeitrag. Der Lukas hat mir eine E-Mail geschickt, ob er hier einen Gastbeitrag veröffentlichen dürfe. Why not? Zum Inhalt des Beitrags muss ich sagen: meines Wissens (was nichts heissen muss) ist das Mitschneiden von (Internet-)Radio für private Zwecke legal, solange kein Kopierschutz umgangen oder die mitgeschnittenen Werke in irgendeiner Form anderen zugänglich gemacht werden. Falls ich falsch liege: immer her mit der Info. Und nun lassen wir Lukas mal zu Wort kommen 🙂

Als Caschy hier auf diesem Blog die Software streamWriter vorstellte, probierte ich diese natürlich sofort aus. Nach ein paar Versuchen bin ich absolut begeistert. Wie ihr vielleicht wisst, ist das Aufnehmen von Internetradio legal. Und nichts anderes macht streamWriter. Klingt simpel, ist es auch. Doch streamWriter macht mehr ohne dabei komplizierter zu werden. So sieht stream Writer aus:

Rechts ist eine Auswahl von Radiosendern. Diese lassen sich nach Genre (es gibt viele zur Auswahl), Qualität (ich würde immer nach >=192 Kbps filtern) und Typ (MP3 oder AAC) filtern. Suchen ist ebenso möglich. Damit streamWriter einen bestimmten Sender aufnimmt, zieht man diesen einfach links in das Feld. Ein rotes „Record“-Icon signalisiert, dass der Kanal nun aufgenommen wird.

Das manuelle Hinzufügen von Sendern ist über das obere Eingabefeld möglich. Bis hierhin hört sich das Ganze vermutlich ziemlich langweilig an. Doch streamWriter nimmt das Programm nicht bloß als eine große Datei auf, nein, streamWriter speichert jeden einzelnen Track und versieht ihn mit ID3-Tags. Die einzige Vorraussetzung hierfür ist, dass man Radiosender hinzufügt, die diese Informationen auch mit dem Stream anbieten. Dies ist glücklicherweise bei den meisten der Fall. streamWriter ist sogar in der Lage, Werbung rauszuschneiden, sodass man nur die Titel bekommt. In den (übersichtlichen Einstellungen) kann man definieren, wie lang Werbung ist (damit das Programm erkennt, was wegzuschneiden ist). Weiterhin ist es möglich, dem Programm zu sagen, wann es abspeichert (durch Stille, siehe Screenshot).

Ist man mit dem Ergebnis nicht zufrieden, kann man das Lied auch selber mit streamWriter schneiden. Bisher musste ich dies jedoch noch nie tun. In dem Reiter „Gespeicherte Tracks“ (siehe Screenshot) werden alle von streamWriter aufgenommen Titel angezeigt. Standardmäßig ist die Einstellung aktiviert, dass bereits aufgenommene Titel nicht erneut aufgenommen werden.

Toll ist auch die Wunschliste. Damit kann man Interpreten und Titel auf eine Liste setzten, sodass diese aufgenommen werden. Will man also nur bestimmte Lieder eines Senders, ist diese Funktion genau das Richtige (man kann die Wunschliste sogar aus einer .txt-Datei importieren). Eigentlich ist dies alles was zu streamWriter zu sagen ist. Hört sich simpel an, ist es auch. Doch die Software ist auch sehr mächtig. Denn durch die schier unendliche Anzahl an Sendern, kann man so, genau nach seinem Gusto, Musik laden.

Mir ist bewusst, dass derartige Aufnahmen auch mit anderen Programmen, allen voran wohl Radio.FX möglich ist. Doch der Grund, warum ich streamWriter bevorzuge ist, dass das Programm sehr schlank ist, ohne unnötige Features daher kommt, schnell ist und darüber hinaus sehr mächtige Einstellungs- wie Schnittmöglichkeiten bietet.

Ich hoffe, mein Tutorial (wenn man es denn so nennen kann) war hilfreich. Ich jedenfalls bin sehr begeistert. Man sollte aufpassen, dass man das Programm nicht zu viel verwendet, denn sonst wächst die Musikbibliothek in wenigen Tagen um mehrere GB!
Wenn einer von euch eine Empfehlung für ein gutes Online-Radio hat (mit 192 kBps und aufwärts), dann her damit!

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Hallo, ich bin Carsten! Ich bin gelernter IT-Systemelektroniker und habe das Blog 2005 gegründet. Baujahr 1977, Dortmunder im Norden, BVB-Fan und Vater eines Sohnes. Auch zu finden bei X, Threads, Facebook, LinkedIn und Instagram.

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43 Kommentare

  1. –edit–
    Hatte Text nicht bis zum Ende gelesen: irrelevant

  2. Benutze seid geraumer Zeit Radio.fx. streamWriter scheint mir hier die kostenlose, bessere Variante gegenüber diversen Grabbingtools zu sein.

  3. für Mac/OSX Nutzer empfehle ich Snowtape http://www.vemedio.com/products/snowtape (gibt es auch für iOS)

  4. Radiostationen:
    http://www.xtremradio.de und http://www.egofm.de kann ich empfehlen.

    @Robert – Nutze auch Radio.fx und bin davon eigtl. ziemlich begeistert. Vor allem mit der neuen djukebox ist das jetzt auch ne super sache für kleinere Clubs und Bars..
    http://stefwil.de/reikem/blog/2011/cebit-part-1-tobit-djukebox%C2%AE/

  5. @nanunaun

    mitschnitt von internetradio für private zwecke ist legal. stichwort „privatkopie“. und einfach ist es auch… 😉

  6. macht das ding auch ordentlich das gebabbelt von moderatoren oder jingles etc raus bzw erkennt diese zuverlässig?

  7. @nanunaun: Ich kaufe mir gerne Musik bei iTunes und Amazon. Insbesondere dann, wenn ich ein ganzes Album (Filmmusik oder Sampler) haben will. Das Aufnehmen von Radio finde ich allerdings auch gut und praktisch.

  8. @nanunaun

    nicht ich garantiere es. das könnte ich auch gar nicht. das macht der gesetzgeber. wenn es dich wirklich interessiert, suchst du mal nach „urhebergesetz“. ja? 😉

  9. @nanunaun

    fein getrollt, kleiner proll… 😀 eof

  10. @nanunaun: Ich garantiere es natürlich nicht. Jedoch bin ich mir Recht sicher. Aber Garantieren? Ne. BTW was würde das für dich ändern? Würde es dir ein besseres Gewissen geben? Würdest Du, falls es nicht legal ist, sagen; der XY hat aber dafür garantiert?

  11. §53(1) Urheberrechtsgesetz

    „Zulässig sind einzelne Vervielfältigungen eines Werkes durch eine natürliche Person zum privaten Gebrauch auf beliebigen Trägern, sofern sie weder unmittelbar noch mittelbar Erwerbszwecken dienen, soweit nicht zur Vervielfältigung eine offensichtlich rechtswidrig hergestellte oder öffentlich zugänglich gemachte Vorlage verwendet wird.“

    Songs aus einem Webradio sind nicht offensichtlich rechtswidrig, man kann davon ausgehen, dass das Radio legal operiert (also in Deutschland zB Gebühren an die GEMA zahlt und seine Tonträger legal erworben hat).
    Damit darf man Musik für private Zwecke aufnehmen und auch brennen – was man nicht darf ist, diese Kopien weitergeben, sie veröffentlichen, verkaufen etc pp.

    Schwieriger ists bei Diensten wie Grooveshark, bei denen ja User die Musik einstellen.

    Der Passus ist der GEMA seit Jahren ein Dorn im Auge, gilt aber ja schon seit den Zeiten, in denen man Musik auf Tapes aufnahm.

    „Garantieren“ tue ich das nicht, ich bin kein Anwalt – aber eine Suche im Netz findet deutliche Hinweise, siehe bitte zB http://audials.com/de/blog/article/131/das-mitschneiden-von-internetradios-ist-legal.html .

  12. Thunder-man says:

    Ich hatte damals StreamRipper portable veröffentlicht und auch im Vorfeld geklärt, ob der Mitschnitt von Internetradios legal ist.

    Hier zwei Links dazu:
    http://de.wikipedia.org/wiki/Streamripper
    http://www.applian.com/legal.php

    Thunder-man

  13. >
    Don’t feed the trolls!

  14. „Woher soll man wissen, ob ein Radiosender legal oder illegal sendet. Kann man nicht. Und damit begibt man sich selbst in Gefahr.

    DAHER: Kauft euch Musik legal, fair, sicher und einfach bei Apple und Amazon!“
    @nanunaun:
    Woher willst du wissen, das Apple und Amazon die Musik legal verkaufen?
    Es geht darum, ob es offensichtlich illegal ist. Ich verstehe nicht wieso du meinst, das man Amazon mehr vertrauen kann als zum Beispiel dem Bayrischen Rundfunk.

  15. Der Knackpunkt ist tatsächlich das „Offensichtlich“.
    Wenn es „offensichtlich“ keine legale Quelle ist, dann auch kein Recht auf Privatkopie.

    Was aber „offensichtlich“ ist, muss dann im Zweifelsfall (und damit im Einzellfall) geklärt werden, und das kann ganz Unterschiedlich ausgelegt werden.

    Z.B könnte ein Richter durchaus den Standpunkt vertreten das es ganz offensichtlich ist das ein in den USA beheimateter Radiosender in Deutschland weder GEMA zahlt, noch das er die Rechte dafür hat seinen Content auch in Deutschland zu senden, selbst wenn er sie in den USA hat.

    Ein anderer Richter, an einem anderen Gericht könnte aber genausogut Argumentieren das es für einen Nutzer nicht offensichtlich erkennbar ist das der Sender illegal ist.
    (Er ist es ja, es geht eben nur um das Offensichtlich)

    So, letztendlich muss diese Frage jeder für sich selbst entscheiden lassen. Die Chance ist 50/50. Das ist es was man eine Grauzone nennt.

  16. @ nanunaun; Hör doch einfach auf, hier fortwährend und absichtlich für Rechtsunsicherheit zu sorgen und Parallelen zu ziehen, die mit der aktuellen Rechtslage in der BRD rein gar nichts zu tun haben.
    Hurrycane lieferte bereits den korrekten Erlaubnistatbestand und eine entsprechende Erläuterung. Es sei nur noch am Rande erwähnt, dass die herrschende Meinung mit dieser Begründung sogar Aufnahmen/Konvertierungen von Youtube gestattet; der Durchschnittsbürger darf nämlich sehr wohl davon ausgehen, dass die bei YouTube gezeigten Inhalte rechtmäßiger Natur sind, da YouTube seinerseits für die Rechtmäßigkeit seines Angebotes zu sorgen hat. Anknüpfungspunkt ist hier, dass bereits heute die notwendigen technischen Mittel zur Verfügung stehen, etwaige Inhalte, die gegen das UrhG verstoßen, zu filtern und in der Konsequenz gar nicht erst zum Abruf zur Verfügung zu stellen/halten.

  17. „Garantiert legal“ – das gibt’s nicht. Du wirst keinen Anwalt finden, der Dir einen absolut hieb- und stichfesten Freibrief bezüglich der Legalität von irgendwelchen Angeboten abgibt (nicht mal bei Amazon). Recht ist, was der Richter und der Anwalt unter Berücksichtigung gewisser Randbedingungen aushandeln – und da ist es mit der „Rechtssicherheit“ nicht weit her. Warum gibt es denn so viele Revisionsverfahren ? Back to Topic: Ich halte mich an den gesetzlichen Wortlaut, d.h. Aufnahme vom Radio zu Privatzwecken ist erlaubt. Punkt.

  18. Danke, Lukas für dein ausführliches Tutorial. Scheint ja echt mächtig zu sein, das Teil, habe es auch gerade mal laufen. 🙂

    @nanunaun: Ich gebe es zu: Ich hab schon vor zehn Jahren TV Sender aufgenommen. Ohne zu fragen. Sogar automatisch mit VPS auf Kassette. Bisher keine Hausdurchsuchung gehabt, toitoitoi^^.
    Jetzt mal im Ernst: Wer Angst hat, schaut halt vorher, ob es ein angemeldeter Sender ist, der selbst GEMA zahlt oder lässt es halt einfach.
    Du kaufst Musik scheinbar bei Apple und Amazon. Das vermute ich jetzt einfach mal aufgrund deiner vier ganz „subtilen“ Hinweise. Das ist OK. Aber lass doch die anderen mit dem Mikro vor dem Radio oder eben mit dem Tool am Onlineradio sitzen!

  19. Ich habe letztens eine Statistik gelesen (weiß leider nicht mehr wo), dass knapp 87% der Musik, die bei kleineren Webradios läuft, nicht legal beschafft wurde.

    Man hört ja einer MP3 nicht an, ob sie auf halbseidenen russischen Seiten oder beim lizenzierten Online-Store runtergeladen wurde.

    Meiner eigenen Meinung nach ist auch das Mitschneiden nicht ganz astrein, weil man die Musik ja später nutzt. Für diese Nutzung hat man aber das Nutzungsentgelt, das der Künstler oder dessen Verlag dafür haben möchte, nicht entrichtet.

    Ich sag’s immer wieder: Wer Musik haben will, die Geld kostet, respektiert den Willen und bezahlt dafür. Ansonsten wird die Musik eben boykottiert. Aber dann sollte man sie auch nicht nutzen. Punkt.

  20. cooler tipp :). glücklicherweise wohne ich in der schweiz, hier kann man noch völlig legal runterladen :). nur das hochladen ist strafbar.

    grüsse
    dirk

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