TrustPid: Vodafone und Telekom wollen Kundendaten vermarkten

Die beiden Mobilfunkanbieter Telekom und Vodafone wollen offenbar Mehreinahmen aus Kundendaten ziehen. Die Initiative läuft unter der Bezeichnung „TrustPid“ und soll folgendermaßen funktionieren: Nutzern würde eine feste Kennung zugewiesen, die sich unter anderem nach ihrer Mobilfunknummer richtet. Jene Kennung könnten dann Website-Betreiber abrufen, um auszuwerten, welche Inhalte sich der jeweilige Nutzer ansieht. Freilich lassen sich so dann detaillierte Nutzerprofile mit sensiblen Daten erstellen, was Datenschützer bereits argwöhnisch macht.

Ganz anders argumentieren Vodafone und die Telekom, die TrustPid (hier die Website) als Möglichkeit für die Nutzer bewerben, um das freie Internet zu erhalten. Denn man erklärt, nur so könnten viele Portale ausreichend Einnahmen erwirtschaften, um ihre kostenfreien bzw. werbefinanzierten Angebote zu erhalten. Klar, dass Werbetreibende mit Begeisterung auf TrustPid blicken, erst recht, nachdem Apple an seinen mobilen Endgeräten das Tracking für Dritte erschwert hat. Zumal auch Google ab 2023 große Änderungen plant.

Unpersonalisierte Werbung, dahin will die Branche aber ungern zurück. Stattdessen sucht man nach neuen Möglichkeiten, den Nutzern Werbe-IDs zuzuweisen. Provider wie die Telekom und Vodafone sind da logischerweise in einer mächtigen Position, denn selbst wenn im Browser Werbe-Cookies unterbinden werden, könnten sie den Datenverkehr mit der Mobilfunknummer des Nutzers verknüpfen. Werbekunden sollen dann zwar keinen Zugriff auf die Mobilfunknummer erhalten, aber auch mit der Hilfe einer pseudonymen Kennung kann leicht ein umfangreiches Profil erstellt werden.

Apples iCloud Privat Relay könnte dem wieder einen Strich durch die Rechnung machen: Dabei werden die Daten verschlüsselt und über Server von Apple umgeleitet. Kein Wunder, dass die Telekom und Vodafone also schon bei der EU-Kommission Beschwerde eingelegt haben. Stattdessen lobbyieren die Provider, um die Erlaubnis zu erhalten, den Datenverkehr der Kunden monetarisieren zu dürfen. Angeblich soll das auch den Netzausbau beschleunigen. Leider zeigt sich die zuständige EU-Kommissarin Margrethe Vestager dafür durchaus offen.

Derzeit ist TrustPid aber nur in einem Testbetrieb. Beteiligt ist bisher wohl auch nur die Website Bild.de. Datenschützer befürchten ein Horror-Szenario, da die persönlichen Daten der Nutzer nicht mehr lokal auf den Geräten der User verbleiben, sondern auf externen Servern landen und von der Telekom und Vodafone als Gatekeepern umfassend monetarisiert werden könnten. Die zuständige Datenschutzbehörde in Nordrhein-Westfalen will laut dem Spiegel jedenfalls die Datenschutzkonformität von TrustPid genauer prüfen. Mal sehen, zu welchem Ergebnis man kommt.

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Hauptberuflich hilfsbereiter Technik-, Games- und Serien-Geek. Nebenbei Doc in Medienpädagogik und Möchtegern-Schriftsteller. Hofft heimlich eines Tages als Ghostbuster sein Geld zu verdienen oder zumindest das erste Proton Pack der Welt zu testen. Mit geheimniskrämerischem Konto auch bei Facebook zu finden.

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47 Kommentare

  1. Deal:

    Nur wenn es für den Kunden dann billiger wird oder dieser offen und dauerhaft (nicht nur 90 Tage) dem widersprechen kann, geht das in Ordnung.

    Wenn dadurch ein Mehrwert geschaffen wird, in Form von weniger Cookie Dialogen, dann ja.

  2. Ich habe jetzt für Verbraucherzentrale, einen Bekannten Datenschützer, die Telekom Datenschutz Stelle abgabeschrieben und schreibe gleich einem Abgeordneten auf Abgeordnetenwatch.

    Maximale öffentliche Aufmerksamkeit, und Backlash muss sein

  3. Ist es Zufall, daß diese Absichtsbekundungen kurz nach dem entscheid über die Unrechtmäßigkeit von StreamOn bzw. ÄVodaphone-Pass kommen? nach dem Motto „wir müssen den Datenverbrauch nun anders querfinanzieren“… ja hat vielleicht nichts damit zu tun – aber die zeitliche Koinzidenz gibt mir zu denken … soll hier im „Windschatten“ der Diskussion über das Zero-Rating nun ein neues Unding lanciert werden? Immerhin wird ja das Triggerwort „netzneutralität“, welches bei der Zero-Rating-entscheidung maßgeblich war, hier wieder , diesmal von der „betroffenen“ Seite, verwendet.

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