µTorrent 3.0 ist da – Streaming, Remote & mehr
Mal Hand aufs Herz – welche Gründe, ausser einigen Linux-Distributionen mag es heute noch geben, einen Torrent-Client zu nutzen? Geschlossene Tracker, auf denen man „vertrauenswürdig“ die Warez beziehen kann? Keine Ahnung. Jedenfalls ist ganz aktuell µTorrent erschienen, ein Torrent-Client für Windows, OS X und Linux. Klein, einfach gut. Die finale Version 3 unterstützt progressive Downloads. Heisst für euch: nicht nach dem Download feststellen, dass die Qualität mehr als schlecht ist, sondern schon während des Downloads.
Per Web oder Android kann euer Client des Weiteren aus der Ferne bedient werden. Dateien können kommentiert und bewertet werden – so sieht man schon vorher, wie die Datei also solches zu bewerten ist. Dateien können jetzt auch per Drag & Drop auf das entsprechende Feld im Client geshared werden. Auch die UI ist vereinfacht worden -wirkt alles ein bisschen schlanker. Noch einmal so eine Info in eigener Sache: mich hat letztens ein Kumpel angehauen. Hat sich ein Hörspiel per Torrent gezogen. Abmahnung bekommen, Kostennote 1000 Euronen. Deswegen: Software die man gerne nutzt oder Künstler die man gerne hört durch den Kauf unterstützen – oder nicht Torrent und Co nutzen…
Ist noch keinem aufgefallen, dass es die hier vorgestellte Version 3 von utorrent nur für Windows gibt? Bei Mac und Linux ist die Entwicklung einiges hintendran, d.h. keine tollen neuen Features wie Streaming von Musik und Videos schon während des DLs…
@Nico Werdermann
nur mal rein aus Interesse und off-Topic (Caschy möge mir verzeihen ;))
Wie sieht die Sache bei One Click Hostern aus? (RapidShare und Konsorten) Weil aus meinem Bekanntenkreis abgemahnte wurden ja immer nur für den Upload, also das Bereitstellen des Materials aber nie für den Download (und ich denke darauf kommt es den meisten ja an) abgemannt…
Und stimmt es das bei einer Hausdurchsuchung VERSCHLÜSSELTE Datenträger auf unbestimmte Zeit einbehalten werden dürfen, auch wenn nix gegen den Beschuldigten vorzuweisen ist und demnach die IT-Anlage ja eigentlich zurückgegeben werden müsste…
> Mal Hand aufs Herz – welche Gründe, ausser einigen Linux-Distributionen mag es heute noch geben, einen Torrent-Client zu nutzen?
Ganz einfach: BitTorrent ist das derzeit effizienteste Mittel, um große Dateien zu verteilen. Würde ich irgendwas größeres ab 100MB oder so zum Download anbieten, würde ich es nur per Torrent mit Webseed bereitstellen. Das verbindet die Geschwindigkeit des normalen Servers auch ohne weitere Seeder mit der verringerten Serverlast und Bandbreitenausschöpfung sobald einige Clients seeden.
>Deswegen: Software die man gerne nutzt oder Künstler die man gerne hört durch den Kauf unterstützen – oder nicht Torrent und Co nutzen…
Sehe ich eigentlich auch so.
Aber wenn man sich den „service“ anguckt,wenn etwas nicht läuft,ist es schon mehr als verständlich das sich leute das zeug lieber so laden.
Ich ärgere mich zum beispiel gerade tierisch über apples gameceneter,weil das ein bug ist,was aber den support 0 interessiert.
Und ich hab mir nen gratis ebook von projekt gutenberg über ibooks geladen,und plötzlcih war das cover weg.
Aber wie gesagt,solche Fehler interessieren apple nicht,solange nicht entweder jede menge Kunden das Problem haben,oder das Problem in den Medien bereit getreten wird!
Daher sollte man lieber mal die verkäufer abmahne,wenn ich etwas kaufe hab ich schließlich auch ein recht das das gekaufte fehlerfrei funktiert auf fehlerfreie funktion!
Abgesehen davon finde ich es albern,nach wie vor torrent mit illegal gelcihzusetzen.
Es gibt jede menge legale Möglichkeiten!
z.b selbst gedrehte iphone videos die man mehreren leuten jemandem schicken will.
@KiEw:
In der gebotenen Kürze: Wir gehen vom Downloader aus. Das heißt, es wird nur vervielfältigt (§ 16 UrhG), nicht öffentlich zugänglich gemacht (§ 19a UrhG). Auch bei der Kopie handelt es sich um eine Verwertungshandlung, die der Zustimmung des Urhebers bedarf, wenn sie nicht erlaubt ist. Der Erlaubnistatbestand Privatkopie (§ 53 UrhG) greift in den meisten Fällen nicht, weil es sich um eine offensichtlich rechtswidrige Quelle handelt. 🙁
Andererseits ist das Gefährdungspotential durch die einmalige Vervielfäligung wesentlich geringer als beim Filesharing und der öffentlichen Zugänglichmachung. Das heißt, die Anwaltskosten, die der Abmahner einfordern kann, und der Schadensersatz sind wesentlich geringer. Deshalb glaube ich nicht, dass Nutzer, die nur runterladen je abgemahnt werden (siehe oben: „Es muss sich lohnen“).
Ist ja mal wieder typisch, es wird eine Software vorgstellt und alle reden über’s Abmahnen, ein Thema, was in wirklich jedem Forum schon mehr als totdiskutiert wurde.
Jeder, wirklich jeder, kennt jemanden, manchmal auch über einige Ecken, der schon abgemahnt wurde.
Es gibt sicherlich noch genug Anwendungsfälle, wo man torrent noch relativ risikoarm nutzen kann.
Wer n privaten torrent-Tracker hat, der ist schonmal eher auf der sicheren Seite, weil die genug mit den public Trackern zu tun haben.
Auch habe ich noch von keinem gehört, der wegen dem Download einer amerikanischen TV-Serie mit englischer Tonspur oder auch Livesets/Radiomitschnitte von DJs abgemahnt wurde.
Ist jedem selbst überlassen, ob man das Risko tragen will oder nicht.
Wer das nicht tragen will, muss eben auf One-Click-Hoster umsteigen.
Für Musik gibt’s Services wie Grooveshark oder genügend andere Services, wer meint, dass er immer noch Jäger und Sammler spielen muss, ist selber Schuld.
Nichtsdestotrotz ist uTorrent seit langer Zeit der torrent-Client, den ich nutze. Ich hoffe, dass sie den Client weiter so light halten und nicht übermäßig auf neue Features bauen, die das Teil nicht braucht.
Meine Lieblingsfunktion ist die rss-Autodownloader-Funktion, so kann ich am frühen morgen schon die TV-Serien schauen, die in der Nacht gestartet wurden.
fehlt nur no0ch das die x64 version von live geht 😉
@ cro: Immer locker bleiben, bro! Serien & Dokus unter der CC-Lizenz hatte ich nicht gemeint, die werden ja eher selten in einschlägigen Webangeboten „beworben“; den Elektrischen Reporter kenne ich bedauerlicherweise nicht, und mit Strafanzeigen hab ich´s nicht so.
Wer damit Warez saugt is grob fahrlässig
BTW die ganzen Abmahnungen sind meist Fake also nicht bezahlen zuerst danach googeln
wenn’s nicht eingeschrieben kommt kann man’s sowieso gleich entsorgen
@ich 🙂
Mitnichten. Fake-Abmahnungen kommen vor, sind aber die absolute Ausnahme. Google hift natürlich immer.
Von der schnellen Entsorgung einfacher Briefe würde ich dringend abraten. Nochmal: Die Einstweilige Verfügung ergeht in der Regel ohne weitere Warnung. Wer die Chuzpe hat, hinterher zu behaupten, der Brief ist nicht angekommen, begeht einen Prozessbetrug. In der Sache hilft das allerdings auch nicht, die Verfügung kann auch ohne Abmahnung erlassen werden.
@ Nico Werdermann
„4. Provider: Um von der dynamischen IP-Adresse an die Daten des Anschlussinhabers zu kommen, müssen die Daten gespeichert sein. Telekom speichert sieben Tage, Kabel Deutschland nur zwei. Das reicht.“
Dann müssen aber die ABMAHN-Kanzleien sehr, sehr gut mit den Providern zusammenarbeiten. Wie ist es sonst möglich innerhalb von 2-Tage eine IP einen Anschluss zuzuordnen?
Wie geht so etwas in der Praxis vonstatten? Ruft da der Kanzlei-Gehilfe bei seinem Kumple Richi bei Provider an: „Hi, gib mir mal die Daten der IP w.x.y.z vom vorgestern.“
Interessant alles,
doch eigentlich hatte ich gehofft, verifizierte oder spekulierte Aussagen darüber zu lesen, ob der vorgestellte Client Daten nach Hause sendet, und vor allem, welche Daten und in welchen Abständen.
Auf allen ALT-Seiten gibts eine positiv- und negativ-Liste der Torrentclients, die man nutzen soll(te) und auch sonst blöken ab und an Stimmen auf, die behaupten, dieser oder jener bestimmte Torrentclient sendet Infos über die gezogenen/verteilten Dateien zu statistischen Zwecken an den oder die Entwickler(schmiede)….
Aber dennoch waren die Infos hier interessant, danke an alle.
@Sebastian:
Etwas komplizierter. Der Provider gibt die Daten nur auf Gerichtsbeschluss heraus. Zuerst wird dem Provider innerhalb der kurzen Frist gerichtlich die Löschung der Daten untersagt, und dann in einem zweiten Schritt folgt die Anordnung, die Daten herauszugeben.
Die Gerichtsverfahren gehen äußerst schnell. In der Regel wird per Fax oder elektronisch der Antrag, eine eidesstattliche Versicherung des Ermittlungsunternehmens, die Liste der betroffenen IP-Adressen und Zeitpunkte und ein Cover der DVD oder der CD übermittelt. Das reicht aus und das Löschverbot wird sofort erlassen.