µTorrent 3.0 ist da – Streaming, Remote & mehr

Mal Hand aufs Herz – welche Gründe, ausser einigen Linux-Distributionen mag es heute noch geben, einen Torrent-Client zu nutzen? Geschlossene Tracker, auf denen man „vertrauenswürdig“ die Warez beziehen kann? Keine Ahnung. Jedenfalls ist ganz aktuell µTorrent erschienen, ein Torrent-Client für Windows, OS X und Linux. Klein, einfach gut. Die finale Version 3 unterstützt progressive Downloads. Heisst für euch: nicht nach dem Download feststellen, dass die Qualität mehr als schlecht ist, sondern schon während des Downloads.

Per Web oder Android kann euer Client des Weiteren aus der Ferne bedient werden. Dateien können kommentiert und bewertet werden – so sieht man schon vorher, wie die Datei also solches zu bewerten ist. Dateien können jetzt auch per Drag & Drop auf das entsprechende Feld im Client geshared werden. Auch die UI ist vereinfacht worden  -wirkt alles ein bisschen schlanker. Noch einmal so eine Info in eigener Sache: mich hat letztens ein Kumpel angehauen. Hat sich ein Hörspiel per Torrent gezogen. Abmahnung bekommen, Kostennote 1000 Euronen. Deswegen: Software die man gerne nutzt oder Künstler die man gerne hört durch den Kauf unterstützen – oder nicht Torrent und Co nutzen…

Gefällt dir der Artikel? Dann teile ihn mit deinen Freunden.

Avatar-Foto

Hallo, ich bin Carsten! Ich bin gelernter IT-Systemelektroniker und habe das Blog 2005 gegründet. Baujahr 1977, Dortmunder im Norden, BVB-Fan und Vater eines Sohnes. Auch zu finden bei X, Threads, Facebook, LinkedIn und Instagram.

Neueste Beiträge

Mit dem Absenden eines Kommentars stimmst du unserer Datenschutzerklärung und der Speicherung von dir angegebener, personenbezogener Daten zu.

53 Kommentare

  1. jo, vor 3 Jahren hat´s mich auch erwischt, inkl. Inkassoschreiben usw. Kann für Betroffene nur die Seite abmahnwahn-dreipage empfehlen. Da beruhigt sich das Gemüt wieder etwas. Wichtig nur: nicht sofort zahlen, und nicht die beigefügte Unterlassungserklärung unterschreiben. Hierzu gibt es extra eine angepasste UE. Bis zum Mahnbescheid soll man sich da nicht verunsichern lassen, bzw. diesen bei Eingang sofort widersprechen. Erst wenn dann vom Gericht noch was kommt, wirds knifflig und spätestens da ist Rechtsbeistand nötig – ist aber eher bisher nicht die Masse gewesen. Ist aber echt nix für schwache Nerven, kostet schon die eine und andere unruhige Nacht. Seitdem war das für mich kein Thema mehr. Aber wie gesagt: Infos bei der o.g. Adresse.

  2. @ Felix: Interessante Frage.

    @ Cro: Serien und Dokus sind ja schon wieder grenzwertig, weil diese ja auch verkauft werden.

  3. und klein mule konnte dies schon vor Jahzehnten…

  4. Vorweg, ich bin Anwalt in einer Kanzei, die einen Großteil ihrer Kapazität auf die Beratung von Abgemahnten verwendet.
    Richtig ist, dass urheberrechtlich Geschütztes nicht nicht angeboten werden darf, dazu gehören auch TV-Rips. Ob die Sachen verfolgt werden hängt von mehreren Faktoren ab:
    1. Genre: Abgemahnt werden Filme, Musik, Pornos, Hörbücher und Computerspiele, gelegentlich auch andere Software, dann aber meistens sehr spezielle Sachen.
    2. Alter: Die Ermittlung des Anschlussinhabers setzt „gewerbliches Ausmaß“ voraus (§101 Abs. 1, 9 UrhG). Anders als normale Menschen, sehen die Gerichte ein gewerbliches Ausmaß auch bei einer einzelnen mp3-Datei, wenn sie nur neu genug ist. Faustregel: bis sechs Monate nach Veröffentlichung ist das Ausmaß immer gewerblich. Bei viel älteren Sachen kommt der Rechteinhaber schlicht nicht an die Daten.
    3. Kritische Masse: Die Sache muss sich lohnen. Das ist allerdings auch im Verhältnis zu sehen. Wir pflegen eine umfangreiche Liste mit abgemahnten Werken (http://www.recht-hat.de/taetigkeitesbereiche/filesharing/), die längst nicht vollständig ist. Man sieht, dass je kleiner das Label ist, umso unbedeutender sind auch die Filme und Musik, die abgemahnt werden.
    4. Provider: Um von der dynamischen IP-Adresse an die Daten des Anschlussinhabers zu kommen, müssen die Daten gespeichert sein. Telekom speichert sieben Tage, Kabel Deutschland nur zwei. Das reicht. Speichert der Provider nicht, kann der Filesharer nicht erwischt werden. Von den Großen speichert derzeit nur Vodafone keine Daten.

    Das Ausmaß ist insgesamt immens. Wir schätzen, dass allein im letzten Jahr ca. 500.000 Abmahnungen verschickt wurden. Viele Anschlussinhaber bekommen gleich mehrere. Unser Spitzenreiter hatte 18 Porno-Abmahnungen in einer Woche.

    Die Forderungen reichen von 280 bis 1.500 EUR – je nach Werk und abmahnender Kanzlei. Wieviel davon berechtigt ist, kann man nicht pauschal sagen. Gerichtsentscheidungen gibt es vergleichsweise wenige und sehr uneinheitlich.

    @Udo: Von Ignoranz würde ich abraten. Es trifft in der Tat nur wenige, aber die einstweilige Verfügung wird, wenn, ohne Anhörung des Anschlussinhabers erlassen. Dann ist es schlecht mit feilschen. Im Übrigen muss der Rechteinhaber nicht beweisen, wer vor dem Computer gesessen hat, sondern der Anschlussinhaber muss sich entlasten. Und selbst wenn er es nicht war, haftet er in den meisten Fällen selbst.
    Die Unberechenbarkeit und vor allen Unfähigkeit der Gerichte ist zudem unbedingt zu berücksichtigen. Das LG Köln entscheidet diese Sachen nur noch mit Textbausteinen und verurteilt jeden Anschlussinhaber. Das OLG korrigiert das in letzter Zeit etwas. Allerdings kann man darauf nicht unbedingt vertrauen – und bei einem Kostenrisiko von ca. 15.000 EUR ist das kein Spaß.

    Jeder, der eine Abmahnung wegen Filesharing erhält sollte darauf reagieren. Die Unterlassungserklärung sollte abgeändert und abgegeben werden. Ob man zahlt muss man individuell entscheiden.

  5. Danke Nico für die Ausführungen!

  6. ALT tracker muss man halt nutzen..
    bei öffentlichen wird es zum Disaster..

  7. NoSharing says:

    Solche Netzwerke wie Torrent sind gut und schnell, sind vom Prinzip her aber fast wie die alten Sharingprogramme (eMule, Napster etc.). Davon sollte man die Finger lassen.

    Man sollte immer für Musik, Filme und alles andere urheberrechtlich geschütztes Material bezahlen. Wenn man doch mal ein Film vorher sehen möchte, sollte man auf OOneCClicHHosting ausweichen.

  8. „[…] Im Übrigen muss der Rechteinhaber nicht beweisen, wer vor dem Computer gesessen hat, sondern der Anschlussinhaber muss sich entlasten. Und selbst wenn er es nicht war, haftet er in den meisten Fällen selbst.“

    Das ist so nicht ganz richtig. Es gab schon LG-Urteile, welche die Klage abwiesen, mit eben jener Begründung: Rechteinhaber kann nicht automatisch von Anschlussinhaber auf Downloader schließen, wenn mehrere Personen den Anschluss im Haus nutzen. Dazu muß man natürlich erstmal ’nachweisen‘, daß auch mehrere Personen prinzipiell jederzeit Zugriff auf den Anschluss hatten (ohne dabei sein Netz für jeden zur Verfügung zu stellen); klar, daß der Rechteinhaber erstmal den Anschlussinhaber abmahnt.

    @NoSharing:
    „Man sollte immer für Musik, Filme und alles andere urheberrechtlich geschütztes Material bezahlen.“

    Na das ist ja mal eine Aussage 😉
    FLOSS ist übrigens auch qua Copyleft urheberrechtlich geschützt, aber trotzdem oft umsonst. Warum sollte ich dafür zahlen?

  9. Viele Alpha/Beta Clients von Games werden via Torrent verteilt, sogar aktuelle Titel um Traffic zu sparen.

  10. @Abe:
    „Es gab schon LG-Urteile, welche die Klage abwiesen, mit eben jener Begründung: Rechteinhaber kann nicht automatisch von Anschlussinhaber auf Downloader schließen, wenn mehrere Personen den Anschluss im Haus nutzen.“
    Die Sache ist komplizierter. Strafrechtlich ist jeder nur für sich verantwortlich. Der Anschlussinhaber wird daher nicht bestraft, wenn nicht bewiesen werden kann, dass er selbst die Tauschbörse benutzt hat. Es gibt (frühe) Entscheidungen, die die Herausgabe der Daten an die Rechteinhabern mit dieser Argumentation verweigert haben.
    Zivilrechtlich – und hierbei geht es bei der Abmahnung – ist das anders.
    Im Mai 2010 hat der BGH darüber entschieden (http://www.recht-hat.de/urteile/urheberrecht-urteile/bgh-haftung-fuer-unzureichend-gesicherten-wlan-anschluss-sommer-unseres-lebens-az-i-zr-12108/) und gesagt, dass zunächst eine Vermutung dafür spricht, dass der Anschlussinhaber selbst die Tauschbörse benutzt hat. Diese Vermutung kann wiederlegt werden, wobei das OLG Köln jüngst die Latte dafür erfreulich niedrig gehängt hat.
    Allerdings haftet der Anschlussinhaber auch für Dritte, weil er die Urheberrechtsverletzung ermöglicht bzw. nicht verhindert hat. Weltfremd wie Gerichte zuweilen sind, wird vom Anschlussinhaber verlangt, Mitnutzer dahingehend zu belehren, dass sie keine Tauschbörsen benutzen dürfen. Außerdem muss der Anschlussinhaber technische Vorkehrungen gegen Tauschbörsennutzung treffen. Die Vorgaben dazu sind ominös und zeigen die technische Naivität der Gerichte: Firewall, Ports sperren, Benutzerkonten, „bestimmte Modems“. Dass all das auch nicht hilft, kann man einer Mutti Mitte 50, die am Ende entscheidet, nicht begreiflich machen.
    Deshalb: Unterlassungserklärung unbedingt modifiziert abgeben.

  11. NoSharing says:

    Abe:
    „Na das ist ja mal eine Aussage FLOSS ist übrigens auch qua Copyleft urheberrechtlich geschützt, aber trotzdem oft umsonst. Warum sollte ich dafür zahlen?“

    Da hast du Recht. Ich hätte meinen Satz genauer formulieren sollen.

  12. Mal ne ganz blöde Frage: Wenn ich den Song oder Film gekauft habe, dann darf ich ihn bedenkenlos über das Netz ziehen – egal von welcher Quelle, oder?

    Beispiel: Ich kaufe mir ne Film-DVD, die geht leider kaputt (tiefer Kratzer). Kann ich dann den Film über Torrent laden? Bezahlt habe ich ihn ja.

  13. 3lektrolurch says:

    Nur mal so ein Gedankenspiel.. wenn ich einen Uralt-WLAN-Router nur mit WEP-Verschlüsselung betreibe und der Zugang wird von einem Mitbewohner geknackt (kein Problem) und für filesharing missbraucht, kann ich dafür belangt werden?

  14. CaptainCannnabis says:

    Torrent klingt für mich immer stark nach 90er! Ist doch heute längst überholt – dachte ich. Die Kommentare zeigen das es ja noch Heerscharen von Nutzern zu geben scheint.
    Wie wärs mal mit nem One-Click-Hoster?

  15. @3lektrolurch:

    Ja klar. Da gibt es schon mehrere Urteile, dass der Betreiber des Anschlusses verantwortlich ist für die Absicherung.

  16. 3lektrolurch says:

    @Felix
    hätte ich jetzt nicht gedacht, dass man seine alten Schätzchen dann also gar nicht mehr benutzen darf..

  17. Nun gut. Die Urteile bezogen sich – soweit ich mich erinnern kann – auf unverschlüsselte Verbindungen. Inwieweit und wo die Grenze gezogen kann zwischen state-of-the-art-Verschlüsselung und obsoleter Technik weiß ich natürlich nicht. Das hängt dann im Zweifelsfall von der Tagesform des Richters ab. 😉

  18. 27.05.2011: Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass jeder, der einen WLAN Anschluss betreibt, seinen WLAN- Router zumindest so absichern muss, wie es zum Kaufzeitpunkt des Routers üblich ist. Kommt es aufgrund mangelnder Sicherheitsvorkehrungen zu einem Missbrauch durch Dritte, haftet der Anschlussinhaber als Störer auf Unterlassung und Kosten für die Abmahnung.

    http://www.anwalt.de/rechtstipps/haftung-fuer-wlan-anschluss_018826.html

  19. @Nico:
    „…dass zunächst eine Vermutung dafür spricht, dass der Anschlussinhaber selbst die Tauschbörse benutzt hat. Diese Vermutung kann wiederlegt werden, wobei das OLG Köln jüngst die Latte dafür erfreulich niedrig gehängt hat.“

    Super, dann sind wir uns ja einig, denn nichts anderes habe ich ja auch bereits geschrieben. Danke für die ausführlichen Infos.

  20. @Felix
    Leider kenne ich keine brauchbare und vor allem übersichtliche Webseite mit einer solchen Auflistung. Bisher musste ich selber bei den größeren Torrensuchmaschinen suchen.

    @Leifi_OS
    Ach, Serien und vor allem Dokumentationen die unter der CC-Lizenz stehen sind grenzwertig? Cool story bro! Damit wäre bspw. das Verbreiten von den Clips vom Elektrischen Reporter im Bittorentnetzwerk illegal, ich freue mich schon auf die Klagen der Anwälte und auf deine Strafanzeige.

Es werden alle Kommentare moderiert. Lies auch bitte unsere Kommentarregeln:

Für eine offene Diskussion behalten wir uns vor, jeden Kommentar zu löschen, der nicht direkt auf das Thema abzielt oder nur den Zweck hat, Leser oder Autoren herabzuwürdigen. Wir möchten, dass respektvoll miteinander kommuniziert wird, so als ob die Diskussion mit real anwesenden Personen geführt wird. Dies machen wir für den Großteil unserer Leser, der sachlich und konstruktiv über ein Thema sprechen möchte - gerne auch mit Humor. In jedes Thema Politik einbringen ist nicht erwünscht.

Du willst nichts verpassen?

Du hast die Möglichkeit, den Feed dieses Beitrags zu abonnieren. Wer natürlich alles lesen möchte, der sollte den Hauptfeed abonnieren.