Thermomix: Vorwerk ändert Datenschutzbestimmungen von Cookidoo, verspricht personalisierte Vorschläge und mehr
Wie Vorwerk seine Kunden per E-Mail informiert, wurden die Datenschutzbestimmungen für das Rezeptportal Cookidoo in ein paar Punkten geändert, sodass das Unternehmen einen besseren Einblick gewährt bekommt, wie die Nutzer der Plattform damit interagieren. Alles natürlich nur, damit man die Produkte und Dienste in Zukunft weiter verbessern kann, versteht sich.
Ziel soll es auch sein, dass Empfehlungen und Rezeptvorschläge noch besser anhand der individuellen Vorlieben personalisiert werden können, so Vorwerk. Folgende Informationen werden durch die Änderungen von nun an vom Unternehmen erfasst und ausgewertet, nachdem ihr dem Ganzen zugestimmt habt (im Profil unter Datennutzung befindet sich eine entsprechende neue Option):
- Gespeicherte Rezeptlisten
- Erstellte und entfernte Merklisten
- Vorlieben für Speisen
- Welche Bildschirme oder Seiten besucht wurden
- Welche Funktionen verwendet wurden
- Welche Rezepte angesehen wurden
Zudem wurde den Datenschutzrichtlinien ein neuer Absatz 4.4. Verfolgung auf der Plattform“ hinzugefügt, in dem sämtliche Informationen zum Thema noch einmal erläuternd zusammengefasst werden.
Och nö, nicht den Lieblingsrührtopf der Deutschen 🙂
Aber ganz ehrlich, und das sagt jemand, der mit der Datenwache für mehr Privatsphäre trommelt:
Das „kann“ ja z.T. Sinn machen:
Gespeicherte Rezeptlisten
Erstellte und entfernte Merklisten
Vorlieben für Speisen
Welche Bildschirme oder Seiten besucht wurden
Welche Funktionen verwendet wurden
Welche Rezepte angesehen wurden
Zumindest Punkt 1-3 und 6 könnten ja tatsächlich neue Rezepte rausfinden, die dem geneigten Hobbykoch gefallen können.
Welche Bildschirme oder Seiten besucht wurden
Welche Funktionen verwendet wurden
klingt ja sehr nach Optimierung der Software
Könnte ich aber sogar als bekennender Datenschützer alles akzeptieren. Die Frage ist ja immer „was wird mit den Daten gemacht?“
Weitergabe, Tracker auf der Seite, Ausnutzung für Werbung … sowas ist/wäre halt verwerflich. Interne Nutzung von hoffentlich weitestgehend anonymisierten Daten für die Verbesserung der Funktionalitäten… man will ja nicht komplett zukunftsfeindlich sein … Ich glaub händisch kochen hat was 🙂
Am besten gleich an die Krankenkassen weiterleiten. Dann kann diese Leistungen verwehren, weil die Rezeptauswertung eine ungesunde ernährung identifiziert hat. 😉
Das ist ja eine großartige Idee 🙂 Ich könnte mir vorstellen, die zitiere ich öfter. Sehr cool 🙂