The amount of text in AGB is too damn high!

Es wird mal wieder ordentlich diskutiert im Internet. Vorletzte Woche war Facebook im Kreuzfeuer der Kritik, momentan ist es Samsung. Deren Smart TV-Geräte sollen nämlich lauschen, zudem gibt es den aktuellen Vorwurf, dass Werbung eingeblendet wird. So berichten derzeit mehrere US-Nutzer davon, dass sie Werbung über den Smart TV angezeigt bekommen, ohne dass sie erkennen können, dass dies durch ihr Hinzutun geschieht, sie gehen also davon aus, dass Samsung diese Werbung verteilt. Sicherlich wieder durch ein Changelog oder eine FAQ, die nicht gelesen wurde.

AGBText

Dies bringt mich zu einer interessanten Frage: müssen wir Warnhinweise auf Dienste und Hardware pappen? Nusskuchen: kann Spuren von Nüssen enthalten. Kaffeebecher: Vorsicht, kann heißen Inhalt haben. Offensichtliches wird für die noch einmal visualisiert, damit sie nicht den Darwin Award kassieren oder einen Anwalt in Gang setzen, um Geld aus einer Firma zu klagen. Logo: Steht nicht drauf, dass etwas passieren kann, dann lasse ich etwas passieren, klage und schiebe Doofheit vor. Es gibt diesen Schlag Menschen.

Doch Warnhinweise treffen wir eben nicht überall, sondern nur vereinzelt. Muss man rigoros ansetzen? Reicht nicht das fehlende Bein oder die schwarze Lunge auf Kippenschachteln – sondern müssen wir auf Messer Warnhinweise pappen, die zeigen, wie eine Schnittwunde aussieht? Muss auf jeder Bierpulle das Bild des harten Trinkers sein, der sich kaputtgesoffen hat?

Es ist schwer, eine durchgängige Regelung zu finden und es ist noch müßiger, über dieses Thema mit Menschen zu diskutieren. Wo fängt man an zu warnen und wo hört man auf? Der klar denkende Mensch sagt sich sicherlich, dass auf viele Dingen eben kein Warnhinweis zu sehen sein sollte, weil eben klar sein könnte, dass Rauchen schädlich ist. Sehen aber wiederum andere Menschen anders. Über den gesunden Menschenverstand lässt sich vortrefflich streiten.

Kompliziert wird es, wenn wir diese Komplexität des Themas noch auf digitale Inhalte und unsere Privatsphäre übertragen. Da kann man eben nicht mal mit einem Bild visualisieren, was so alles im Internet landen könnte – und vor allem, was im Falle von Datenmissbrauch geschieht. Wie sichert eine Firma eure Daten? Welche Daten werden weitergegeben? Lauscht der TV? Das Smartphone? Die Spielkonsole? 

Eigentlich müssten die Kisten blinkende Infoboxen beim ersten Einschalten anzeigen und am Ende der AGB jeden Punkt in Quizform noch einmal vom Nutzer abfragen, damit man hinterher nicht meckern kann. Nicht falsch verstehen: Firmen müssen transparent sein, müssen aufzeigen, was mit jedem Bit geschieht. Aber ich kann eben auch nicht immer damit argumentieren, dass man die AGB nicht lesen kann. Ich kann auch nicht zum Kredithai sagen, dass ich einen Vertrag nicht gelesen habe, der über horrende Zinsen informiert. Oder oder oder. Du musst dir heutzutage leider jeden Scheiss abzeichnen lassen, es gibt den ehrlichen Handschlag zwischen Vertragsparteien nicht mehr.

Ihr hakt den Kram ab und gebt damit unweigerlich zu erkennen: „Ich habe gelesen und verstanden“ (eigentlich gebt ihr zu erkennen: „ich habe bis nach unten gescrollt, damit ich einen Haken unter ungelesenen Text machen kann“). Eben gerade von mir genannte Warnhinweise (BLINK BLINK BLINK!) müssten immer erscheinen. Jedes Mal, wenn eine App beispielsweise mehr Rechte einfordert. Wenn Facebook was ändert. Wenn auf einmal mehr Kalorien in der Sahne sind. Warum? Weil viele eben argumentieren, dass AGB und sonstige Informationen dazu gedacht sind, nicht gelesen zu werden.

Nun mag dieser Text den Anschein erwecken, dass ich Warnhinweise verteufle und Nicht-AGB-Leser für Schwachköpfe halte, die selber Schuld sind. Das mag in Teilen zutreffen, denn viele, die Warnhinweise lesen, sind vielleicht einfach nicht in der Lage, diese zu deuten. Fakt ist aber sicherlich, dass aktuelle AGB für den Anwender viel zu kompliziert sind.

Ich muss mich durch 50 Seiten wühlen und verstehe am Ende nur Bahnhof. Vielleicht müsste man hier ansetzen und vieles einfach runterbrechen und vereinfachen. Das Problem wäre hierbei sicherlich, dass sich AGB danach Marketingtechnisch anhören, wie der feuchte Traum von Überwachern. Negatives und Panik verkauft sich nicht gut. Man muss Scheiße in Bonbonpapier verpacken. In der Politik werden Parteiprogramme oftmals in leichter Sprache angeboten, Inhalte werden so verpackt, dass sie auch die verstehen können, die ansonsten mit dem schwergängige Sprech Probleme haben. Das wäre doch einmal was.

Wirklich Leute: ich bin in den meisten Fällen auch so ein AGB-Verweigerer, weil sich die Firmen zwar an gesetzliche Regelungen halten, aber mal ehrlich: das ist doch nichts für den normalen Anwender.

Ich denke in Sachen der Warnungen gibt es einfach kein Schwarz und Weiss, sondern eben auch Grau und Bunt. Kippen sollen gerne Raucherbeine zeigen und ich bin auch jemand, der eine Lebensmittelampel bevorzugen würde. AGB von Anbietern verteufle ich nicht, doch in Sachen Daten und Privatsphäre muss einfach an einer Einfachheit gearbeitet werden. Es muss einfacher sein, zu verstehen, was hinter der Fassade von TV, Spielkonsole, Smartphone und Co abgeht. Es ist das gleiche Spiel, wie bei Verschlüsselung. Leute verschlüsseln nicht, weil die Werkzeuge größtenteils eine absolute Usability-Hölle sind, oder einfach zu schwer zu verstehen sind. Einfache Verschlüsselung und Information für die Massen würde vielleicht dafür sorgen, dass sie genutzt wird.

Und vielleicht würden kürzere, einfache und verständliche AGB auch den Menschen dazu bringen, diese zu lesen und zu verstehen. Ansonsten werden in Zukunft nur noch laute, grelle und störende Warnhinweise helfen – und ob man dies will, sei dahingestellt. Wir befinden uns in einer Zeit, die immer tollere Dinge ermöglicht – unser komplettes Kommunikationsmodell wird in den letzten Jahren unvergleichlich umgebrochen. Aber all diese Chancen sind auch mit Herausforderungen verbunden. Transparente Kommunikation von Firmen wird das A und O bleiben. Die Firma, die ehrlich zum Kunden ist, deren gute Produkte werden sicherlich auch morgen noch gekauft. Ich kann und will mir auch nicht vorstellen, dass uns Firmen absichtlich etwas Böses wollen. Firmen wollen einfach nur eins: dass wir ihren Kram kaufen. Mehr nicht. Profit, Profit, Profit.

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Spaß beiseite: lasst einmal hören, wie stellt ihr euch die ideale Kommunikation über AGB und deren Änderungen vor? Blinkenden Warnhinweise? Aufkleber auf den Kartons der Ware, die über etwaige Gefahren warnen? AGB, die wirklich erst nach Lesen und Verstehen bestätigt werden können? Oder sind Menschen, die schwergängige AGB ohne Lesen abnicken einfach selber Schuld?

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Hallo, ich bin Carsten! Ich bin gelernter IT-Systemelektroniker und habe das Blog 2005 gegründet. Baujahr 1977, Dortmunder im Norden, BVB-Fan und Vater eines Sohnes. Auch zu finden bei X, Threads, Facebook, LinkedIn und Instagram.

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46 Kommentare

  1. Das Problem sind nicht nur die AGBs, denn hier ist man als Verbraucher_in eigentlich in Deutschland ganz gut geschützt. Wie oben ja schon jemand schrieb kann ich als Verbraucher nicht davon ausgehen, dass in den AGBs eines Fernsehers steht, dass der jedes Wort mitschneidet. Das kann Samsung zwar gerne da rein schreiben, aber es dürfte sich eindeutig um eine überraschende Klausel handeln die damit unwirksam wird. Das eigentliche Problem ist aber, dass Samsung überhaupt in mein Wohnzimmer hinein lauschen will. Und ich glaube die interessieren sich dabei nicht für mich sondern nur für eins: „Profit, Profit, Profit.“ Insofern hast du recht wenn du schreibst: „Ich kann und will mir auch nicht vorstellen, dass uns Firmen absichtlich etwas Böses wollen. Firmen wollen einfach nur eins: dass wir ihren Kram kaufen.“ Aber genau weil sie wollen, dass wir ihren Kram trotzdem kaufen verschweigen sie uns auch so gern, dass sie uns als Kunden und Produkt zugleich sehen. Es kann doch einfach nicht angehen, dass ich als Kunde damit rechnen soll mit jedem Gerät mehr Durchleuchtung meiner Privatsphäre einzukaufen. Was heißen denn diese AGBs für mich wenn der Smart TV von Samsung im Schlafzimmer steht? Soll ich das wirklich in Kauf nehmen? Ganz ehrlich – Samsung ist raus für mich. Bei den Telefonen Region Lock und jetzt das. Die Haltung dieses Unternehmens mir als Kunden gegenüber ist eindeutig.
    PS: Es gibt einen Unterschied ob man in einer Überschrift einen Witz macht, der vielleicht nicht unbedingt gelingt. Oder ob man mit einem schlechten Witz in der Überschrift die Leser_innen beleidigt. Wie es reinruft und so…

  2. Ein Problem ist auch, dass man die AGBs teilweise erst zu spät angezeigt bekommt. Die AGB sollten vor dem Kauf aufgezeigt werden.
    Beispiel: Ich kaufe mir einen neuen Samsung-Fernseher für mehrere Hundert Euro. Dann gehe ich nach Hause, packe ihn aus, schließe ihn an,… Erst dann kann ich die AGBs lesen. Und jetzt? Wenn ich nicht damit einverstanden bin? Fernseher wieder abbauen und zurück bringen oder zurückschicken? Meist ist das ja gar nicht möglich…
    Außerdem: Was passiert mit den in die Wand gebohrten Löchern? Muss jetzt auch noch der Maler kommen, um das wieder zu richten?

  3. Es gibt Dienste, auf die ich deswegen verzichte. Dazu gehören auch welche, wo ich es schweren Herzens getan habe, weil ich sie eigentlich toll finde – Gmail, Cloud-Dienste, Dropbox zum Beispiel. Auch deshalb, weil ich, selbst wenn ich die AGBs lese, bei Vielem gar nicht kapieren oder absehen kann, was sie wirklich bedeuten könnten.

  4. Es gibt einen gesunden Mittelweg. Dass Kaffee heiß ist kann sich jeder denken, ob und welche Daten im Einzelnen verarbeitet werden ist nicht unmittelbar erkennbar. Benötigt werden international verbindliche Regelungen zur Verarbeitung personenbezogener Daten und diese müssen auch durchgesetzt und bei Verstößen mit hohen Strafen belegt werden. Die EU arbeitet ja gerade an einer neuen Richtlinie zur Datensparsamkeit. Und Informationen zur Nutzung dieser Daten gehören nicht in ellenlangen AGB verklausuliert sondern grundsätzlich als Opt-In explizit abgefragt. Regelungen die den Nutzer unangemessen benachteiligen in AGB zu verstecken ist ohnehin ein Unding (und untersagt?), und so ist auch die Erhebung personenbezogener Daten zu bewerten. Das Thema ist vielleicht für viele „Neuland“, gerade für ältere Ingenieure, Politiker usw., aber da muss man mal auf die Datenschützer hören und nicht auf die Industrie die gerne provisorisch schonmal alle verfügbaren Daten mitnehmen möchte. Den Geheimdiensten ist das natürlich nur recht und die mischen auch fleißig mit, so kann man ein Verbot der Vorratsdatenspeicherung durch die Hintertür umgehen.

  5. PS: Versicherungsbedingungen müssen mittlerweile auch in für jeden verständlicher Fassung vorgelegt werden, warum sollte das nicht auch für AGB gelten.

  6. Im Prinzip gibt es das in Bezug auf die Privatsphäre-Fragen ja schon. Wenn man sich mal die Appstores anschaut, dann bekommt man bei Android vor dem runterladen angezeigt, was die App alles darf. Gut das ist bisschen Pauschal in Kategorien gekloppt, aber eigentlich ja das, was hier gefordert wird. Apple verfolgt eher die Blink, Blink- Lösung (wie Caschy es nennt), immer wenn eine App, den Zugriff auf irgendwas privates will, musst du das bestätigen.
    Ich denke das ist keine schlechte Lösung und könnte auf andere Geräte ausgeweitet werden. Durchaus auch durch eine gesetzliche Regelung.
    Leider führt das noch lange nicht dazu, dass es alle lesen, wie man bei den App-Berechtigungen sehen kann.
    Meiner Meinung nach der wichtigere Aspekt ist, ein Bewusstsein dafür bei den Menschen zu schaffen. Weil solange es einen Großteil einfach nicht interessiert kann die Beschreibung noch so kurz sein, sie wird dennoch nicht gelesen.

  7. Mal von früher gedacht: Wer hat sich denn ein Elternrundschreiben/-brief genau durchgelesen? Die meisten Eltern denke ich mal nicht. Servus drunter und fertig. Weil dem Kind erklären, dass es sein Mobiltelefon nicht im Unterricht benutzen darf/soll ist mühselig und (meist) nutzlos. Oder ähnliche Dinge wie Kameraüberwachung des Schulgeländes (nicht des Hauses) oder Eltern sollen ihre Kinder bitte nur wenns nötig ist zur Schule bringen und wenn dann bitte am Hintereingang nicht Vordereingang damit sie die Busse nciht behindern. Ich schmeiß jetzt auch noch „Helieltern“ in den Raum. Hab jetzt keinen solchen Zettel rumliegen, da ich keine Kinder hab. Aber vor allem am Jahresanfang ist das für die meisten Eltern eher lästig. Gutes Vorbild die Eltern!

    Außerdem wird uns doch fast überall beigebracht das AGBs nichts zählen, da sie anfechtbar sind. Siehe „kostenlose“ SMS Dienste Anfang der 2000er die dann 99 Euro Jahresgebühr verschickt haben oder ähnliches panales. Stand zwar alles Weiß-auf-Weiß in Schriftgröße 1pt darunter, aber waren am Ende nicht gültig.

    Für eine gesunde Erziehung in der Schule spreche ich mich auch aus, ich seh ja selbst an mir das es da an einigem notwendigem gefehlt hat (Gedichtserklärung in 4 Sprachen statt Steuer, Recht und Verträge). Meine Mutter hat mich vor kurzem angeschaut wie das 9te Weltwunder, als ich ihr erzählt habe das man mit YouTube Geld verdienen kann. Hat sie gleich 9malklug gemeint: Na dann mach das doch auch! 😀

  8. besucherpete says:

    Warum auch? Ganz ehrlich, wenn ich eine Gerät oder eine App nutzen möchte, dann möchte ich das nutzen, ganz egal, was in den AGB steht. Papier (meinetwegen auch digital) ist geduldig, stehen kann da erstmal viel. Wenn da wirklich was steht, was mir schadet, gilt das im Zweifel nicht. Und das nicht, weil ich es mir so zurecht lege, sondern weil das deutsche Verbraucherschutzrecht derart weitgehend ist, dass man als Hersteller bzw. Anbieter fast gar keine zu 100% rechtsgültigen AGB verfassen kann. Dafür habe ich nicht immer Verständnis, aber wenn es zu meinen Gunsten ausgelegt werden kann, werde ich das tun.
    Die Idee, die wichtigen Infos kurz zusammen zu fassen, mag auf den ersten Blick nicht schlecht sein, auf den zweiten Blick aber wird man sich fragen (müssen), was denn eigentlich wichtig und relevant ist. Und das wiederum kann man sicher nicht allgemeingültig beantworten. Wichtig ist zunächst mal alles, was in den AGB steht, denn wohl kein Hersteller schreibt Dinge da rein, von denen er annimmt, dass sie nicht wichtig sind.

  9. @Caschy: Nein, Caschy, einen Artikel zu schreiben, heißt nicht nur einfach eine Meinung zu haben. Argumente bestehen nicht nur aus subjektivem Empfingen, sonder auch aus Fakten und logischen Verknüpfungen. Genau da hat aber dein Kollege Sascha gepatzt und sich angreifbar gemacht, und was besonders unprofessionell ist, nicht reagiert. Und du scheinst das auch noch nicht begriffen zu haben. Mit der Einstellung, die ihr an den Tag legt, ist eine Befürwortung auch einfach nur eine Meinung, die man so stehen lassen kann?

    Wer bei AGBs von blinkenden Infoboxen spricht und Verbraucherschutz als Aufklärung der Idioten ansieht, hat einfach nichts verstanden.

    Überhaupt, jeder Artikel hier muss eine Meinung haben, egal ob noch so lausig oder nicht. Neutrale Nachrichten scheinen wohl langweilig zu sein. Da ist es auch egal, ob man alle Argumente vermischt, Verbraucherschutz, AGBs, irrwitzige Hinweise von Samsung, Verschlüsselung etc. Letztendlich werden hier nur Nachrichten von anderen Portalen abgeschrieben, die Bilder mehr oder weniger zwielichtig übernommen, die Quellenhinweise so klein gehalten, dass man meistens nichtmal die Herstellerseite zum Artikel findet und mit pseudo-intelligenter Meinung versehen, die einem würdelosen, polarisierenden und diskursverhindernden Stammtischlästern in keinster Weise nachsteht.

    Schon in der Überschrift denunziert man eine soziale Gruppe ohne Grund, behauptet dann, es wäre satirisch oder was auch immer und betreibt dann eine Hetzte wie auf Bildzeitungsniveau. Anschließend wundert man sich, wenn sich die einen Leser über die unterirdische Qualität beschwerden und die anderen unter der Vorlage des hetzerischen und schlecht recherschierten Artikels gegenseitig zerfleischen.

    Aber man wird ja noch einen Artikel mit eigener Meinung schreiben dürfen. Man wird ja noch unproduktiven Blödsinn schreiben dürfen. Egal auf wessen Kosten.

  10. Das Hauptproblem sehe ich darin, dass in den ganzen Banalitäten die wenigen wirklich wichtigen Hinweise auch nicht mehr gelesen werden.

  11. Am besten wäre ein Grund-AGB, dass für alles gilt.
    und nur die Änderungen für die jeweilege Sparte angeben.
    so könnte man das Grund AGB auswending lernen und mehr Zeit für
    das Wichtigste haben,.

  12. KLASSE!!! einfach mal rausgewürgt was alle irgendwie ankotzt aber ohne gehts ja nicht!
    p.s. mein TV hängt nur wegen eventueller Updates am net

  13. Sascha Ostermaier says:

    @geeg: Dein Problem ist, dass Du verallgemeinerst. Es ist wahrlich nicht so, dass hier jeder Artikel auf teufel komm raus eine Autor-Meinung beinhaltet. Viele natürlich schon, schließlich bloggen wir das, worauf wir Bock haben und in der Folge vermutlich auch eine Meinung dazu. Wenn Du so kleinkariert bist und einen Artikel auf EIN WORT in der Überschrift reduzierst, ist das allein Dein Problem. Gehst Du im Supermarkt auch zur Kassiererin und sagst ihr, wie sie die Kasse zu bedienen hat? Die einen verstehen Texte, die anderen lesen sie und Dritte geilen sich an Überschriften auf. Wenn Du neutrale Nachrichten willst, schau doch die Tagesschau, aber vermeide Blogs, die sind nämlich selten frei von Meinung. Und wenn sie es sind, haben sie nur noch wenig mit einem Blog zu tun. Die Energie, die Du hier in Deine ausführlichen Kommentare steckst, wäre in einer Suche nach neutralen Nachrichten sicher besser aufgehoben. 🙂

  14. #geek
    das hier ist ein BLOG!!!
    und das der Autor so ganz nebendei Geld damit verdient, liegt wohl ganz einfach an 2015….

  15. ooups; war zu spät

  16. Die pauschale Unterstellung mangelnder Lesekompetenz gepaart mit einem latent mimosigen Tonfall erzeugt schon ein gewisses (Kotz)Reizniveau. Wer öffentlich eine Meinung äußert muss Gegenmeinungen leben. Wenn diese Meinung der Mehrheit dumm erscheint fällt der Gegenwind entsprechend kräftig aus. Dann sollte man vielleicht auch mal so selbstreflektiert sein und hinterfragen ob die geäußerte Meinung vielleicht ein wenig grenzwertig ist oder zumindest die Wortwahl ein Griff ins Klo war.
    Von objektiv falschen Aspekten eines Beitrags die natürlich problemlos zu kritisieren und korrigieren sind mal abgesehen.

  17. Wahrscheinlich sind AGBs (auch) so kompliziert, weil sie von der Rechtsabteilung nochmal auf etwaige Probleme untersucht werden. So mögen sie dann formal irgendwelchen Vorschriften und Gesetzten entsprechen, sind aber für den Nutzer zu lang und zu kompliziert ausgedrückt.
    zum Vergleich mit dem Messer oder dem Kaffee – na, wie einige schon anmerkten: das hinkt dann doch. Man kauft Messer, um damit zu schneiden, setzte also Schärfe als grundlegende Eigenschaft voraus. Bei Kaffee (sofern nicht als Eiskaffee o.ä. angeboten) sollte man auch davon ausgehen (die McDonaldsgeschichten lassen wir mal aussen vor)

    Bei einem Fernseher erwarte ich, dass ich damit Fernsehsender empfangen kann und Videos schauen kann o.ä. Dass ich damit dem Hersteller erlaube, mir unverlangt Werbung zu schicken… na ja, evtl muss man in der heutigen zeit damit rechnen oder sollte auf so was vorbereitete sein. Da hätte ich aber auch nicht wirklich dran gedacht. Klar, man kann die 50 Seiten AGB lesen – hätte ich aber auch nicht.

    Und wie weiter? Hier gab es Berichte über drahtlose Soundsysteme und WLAN-Lampen. AGBs gelesen?Nicht, dass da drin stehe, dass man mit Einbindung ins WLAN die Erlaubnis gegebenhat, den Newsletter des örtlichen Ohrenarztes zu erhalten oder aber Energiesparhinweise des Stromversorgers – oder von Vergleichsportalen. So frei nach dem Motte: „wir haben festgestellt, dass sie ihr Soundsystem stets in sehr hoher Lautstärke betreiben – wollen sie nicht einen Termin bei uns vereinbaren?“ Oder:
    „Ihre WLAN Lampe leuchtet ist viel länger an, als beim Durchschnitt der Nutzer – mit Versorger XY sparen sie trotzdem“….

  18. @Sascha: Schau, du hast kein einziges Argument meines Kommentars aufgegriffen. So geht halt keine Diskussion oder Umgang mit Kritik. Da ist es schon etwas absurd, Verallgemeinerung und mangelnde Medien/Lese-Kompetenz dem Leser vorzuwerfen, oder?

  19. Stephan Lipphardt says:

    @caschy: DANKE für diesen Artikel. Wie immer großartig geschrieben…!

  20. Eine der größten Lügen seit es Software gibt
    „ich habe die Nutzungsbedingungen gelesen“

    Mit AGB ist es wohl das selbe.
    Erst einmal gilt – wer nicht liest, darf sich hinterher nicht beschweren.
    Selbstverständlich gilt: Es sollte auch in einer für Laien verständlichen Sprache geschrieben werden und wesentliche Punkte sollten schnell und einfach zu finden sein. Vor allem Punkte die sich als „Nachteil“ für den Nutzer herausstellen könnte,

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