Tagesschau: Inhalte unter freier Lizenz und bei Wikipedia erhältlich

Die Tagesschau stellt ausgewählte Inhalte unter eine freie Lizenz. Viele Inhalte, darunter insbesondere kurze Erklärvideos, welche die Tagesschau auch auf ihren Social-Media-Kanälen ausspielt, werden einige Inhalte fortan unter der Creative Commons Lizenz CC BY SA zur Verfügung gestellt. Auch die Online-Enzyklopädie Wikipedia profitiert von den neuen Regelungen und kann die Werke der Tagesschau einbetten. Freie Inhalte der Tagesschau finden sich an dieser Stelle. Weitere Inhalte unter freien Lizenzen und die Ausweitung auf weitere Bildungsplattformen sind in Planung.

Bereits seit zwei Jahren bietet die Tagesschau die Möglichkeit, Inhalte unverändert im Unterricht, bei Referaten oder auf eigenen Webseiten zu verwenden – bei Nennung des Urhebers. Nun folgt eine Ausweitung der Lizenzen. Die Tagesschau sieht darin ein weiteres Element, um ihren öffentlich-rechtlichen Auftrag zu erfüllen und zur freien Meinungsbildung in der Gesellschaft beizutragen. Mit der neuen Lizenz können Videos auch bearbeitet und ausschnittsweise verwendet werden, dies ist allerdings an Bedingungen geknüpft.

Voraussetzung für Veränderungen ist, dass diese Änderungen am Material dokumentiert und kenntlich gemacht werden. Zudem müssen neue Werke, die Inhalte ganz oder ausschnittsweise verwenden, abermals unter der freien Lizenz CC BY SA zur Verfügung gestellt werden. Nach wie vor muss auch unter den neuen Bedingungen die Tagesschau als Quelle genannt werden.

Die freie Lizenz ermöglicht zudem die Einbindung der Videos in Wikipedia-Artikel. So sollen diese dort einem noch größeren Nutzerkreis zugänglich gemacht werden. Die erste acht Videos sind bereits eingebunden, die ARD plant bereits mit weiteren, freien Inhalten.

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Baujahr 1995. Technophiler Schwabe & Lehrer. Unterwegs vor allem im Bereich Smart Home und ständig auf der Suche nach neuen Gadgets & Technik-Trends aus Fernost. X; Threads; LinkedIn. Mail: felix@caschys.blog

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7 Kommentare

  1. Martin Fischer says:

    D.h. der Bürger finanziert die Produktionen der Tagesschau und einen Teil davon bekommt er dann wieder geschenkt?

  2. Das finde ich gut. Damit erfüllt die ARD auch online eine gesellschaftlich wichtige Funktion, für die sie ja schließlich auch von uns allen finanziert wird.

    Früher dachte ich, alle Inhalte der ÖR sollten für uns alle dauerhaft sichtbar sein. Dummerweise geht das nicht, denn die Autoren, Sprecher, Schauspieler… und auch die Rechteinhaber bei Fremdproduktionen haben ein Recht darauf, Wiederholungshonorare, Tantiemen und Uhrheberrechtsgebühren zu erhalten. Das sind zumeist Freiberufler, die davon leben. Natürlich ist es erheblich teurer, alle Rechte komplett abgetreten zu bekommen als für einzelne Sendetermine. Man muss also auch die Seite der Künstler sehen.

    • Hallo Matze, das mit den Tantiemen sehe ich anders: wenn ich ein Buch kaufe kann ich das so oft lesen wie ich will. Ich muß nicht für jedes aufblättern dem Autor, dem Lektor, dem Verlag, der Druckerei , dem reinemachpersonal in der Druckerei … neu tantiemen zahlen, du verstehst? Warum soll das für die ÖR und ihr Personal und die für sie Tätigen nicht gelten? Denn ihre Honorare werdden ja, anders als bei privaten Sendern oder dem Buch oder Kinofilm, von uns bürgerInnen also allen über einen Beitrag, also nutzungsunabhängig , einfach für die Bereitstellung, finanziert. Ob ich aus dem Off nun einen Tagesschaubeitrrag spreche, einen beitrag für „titel, Thesen, Temperamente“ produziere oder einen Tatort, ist egal: ich werde immer aus dem Rundfunkbeitrag und ggf. anderen öffentlichen Töpfen (Filmförderung) finanziert. Wer öffentliche Gelder nimmt sollte seine Produkte dann auch der Öffentlichkeit zur Verfügung stellen. Da sollten die Arbeitsverträge entsprechende Klauseln enthalten. Was aus dem ÖR-Beiträgen finanziert wird muß allgemeingut sein.

      • Ragnar Kotzbrock says:

        (…das mit den Tantiemen sehe ich anders: wenn ich ein Buch kaufe kann ich das so oft lesen wie ich will…)
        Der Unterschied ist:
        Du bietest das nicht öffentlich an:

        • Ja Ragnar , ich lasse mein Buch auch nicht öffentlich finanzieren. eine Leihbücherei tut genau das: gegen einen geringen Mitgliedsbeitrag kann hier jeder Bücher entleihen, und auch das gleiche Buch mehrmals. Beim TV – auch den ÖR – wird ja inszwischen sogar das Mitschneiden reglementiert , da haben die sog. Rechteinhaber also die cpyright-Mafia , dafür gesorgt daß die Hersteller von TVs ihre Geräte so einrichten daß z. B. eine angeschlossene Festplatte oder ein Stick aufgezeichnete Sendungen nur an diesem einen Gerät wiedergeben kann, selbst nicht an einem typengleichen Gerät des gleichen Herstellers ginge das nicht mehr – und das eben auch bei ÖR-Programmen für die wir alle gezahlt haben. Das ist Diebstahl und gängelung , copyright auf schon bezahlte Beiträge vom ÖR ist unmoralisch . Hier sollte so etwas wie „Volkseigentum“ etabliert werden.

  3. Bin dagegen!
    Und stelle fest das ich durch die Überholte Gesetzen wie der Rundfunkbeitragsstaatsvertrag gemolken werde.
    Warum?
    Mit meinen Rundfunkgebühren zahle ich schon eine hohen Preis für ein übertriebenes System.
    Jetzt bekommen Teilnehmer aus anderen Ländern, die nie einen Cent bezahlt haben, dies Kostenfrei.
    Da stimmt doch was in Deutschland nicht mehr.
    Ich fordere von unserer Politik weiterhin, dass die Rundfunkanstalten zur Sparsamkeit durch ein Gesetz verpflichtet werden.
    Sowie eine Reduzierung der Programmvielfalt.

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