CDU/CSU: Zustimmungsfiktionsklauseln für die Änderung von AGB sollen wieder möglich werden

Die CDU/CSU möchte eine Änderung im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) vornehmen, um Banken die Verwendung von sogenannten Zustimmungsfiktionsklauseln für die Änderung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) wieder zu ermöglichen. Sie fordern in ihrem Antrag die entsprechende Anpassung von Paragraf 675g BGB. Bisher erlaubte die Praxis der Zustimmungsfiktionsklausel es den Banken, eine AGB-Änderung automatisch als genehmigt zu betrachten, wenn ein Kunde innerhalb einer bestimmten Frist nicht widersprach. Ein Urteil des Bundesgerichtshofes von 2021 erklärte dies jedoch für rechtswidrig und forderte stattdessen eine ausdrückliche Zustimmung. Dies erschwere es Banken laut der Fraktion unnötig, erforderliche Änderungen vorzunehmen und könne für Kunden unerwünschte Konsequenzen haben. Für den Verbraucher bedeutet dies also vor allem, dass er nicht mehr zustimmen/gefragt werden muss, damit eine Bank angekündigte AGB-Änderungen nach einer gesetzten Frist vornehmen darf.

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Nordlicht, Ehemann und Vater. Technik-verliebt und lebt fürs Bloggen. Außerdem: Mail: benjamin@caschys.blog / Mastodon

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16 Kommentare

  1. Jaja, die liebe CDU interessiert sich wirklich einzig und allein für ihre spendablen Spender. Mich gruselt es bereits jetzt vor einem zukünftigen Kanzler Merz

    • Danke für die Albträume

    • Es hängt nicht an bestimmten Personen. Sie sind austauschbar. Irgendwie schaffen es die Konservativen halt immer einem Großteil erfolgreich zu erzählen, dass all das in ihrem eigenen Interesse sei. Vielleicht auch das alte Prinzip nach unten zu treten und nach oben zu schleimen, viele Menschen haben ja die Illusion, dass es jeder schaffen kann zur Mittelschicht mit Privatflugzeug zu gehören. Wieso sollte man etwas bekämpfen von dem man gerne selbst ein Teil wäre?

  2. Verbraucherschutz liegt der Union scheinbar sehr am Herzen.
    Wenn eine AGB geändert wird, geschieht das in den meisten Fällen nicht zum Vorteil der Kunden.
    Wenn man aktiv um Zustimmung bitten muss, ist die Schwelle höher, so eine Änderung durchzuführen.

    Ich als Kunde profitiere nicht vom Zustimmen durch Schweigen – ich will informiert und freiwillig zustimmen.

    • Wenn Man als Kunde der Änderung nicht zustimmst wird die Geschäftsbeziehung aufgelöst.

      Wichtig ist, dass man den Kern der Änderung nicht unter Paragraphen verschleiern darf.

      Ansonsten ist der Merz bei mir irgendwo beim Scholz. Vertrauen?

      Sagen wir es so, Merkel wäre mir lieber. Jemand mit dem Charakter von Schmidt wäre toll. Halt ohne die SPD.

      • Mir ist klar, dass ich ohne Zustimmung wohl mit einer Kündigung zu rechnen habe.

        Dennoch macht es der anderen Partei schwieriger, wenn man eine aktive Zustimmung braucht, anstatt diese durch Schweigen zu geben.
        Daher ist das doch das letzte bisschen Schutz, das ich in der Situation habe.

  3. Lernfrage: Welchen Nutzen hat die Regelung für mich, abgesehen davon dass die Bank mir jetzt eine Zustimmung abnötigt, damit meine Kundenbeziehung bestehen bleiben kann?

    • Dass Du aktiv eine informierte Entscheidung treffen kannst.
      Wenn Dir die neuen Bedingungen nicht passen, wird nicht zugestimmt und Du kannst Dir in Ruhe eine Bank mit besseren Bedingungen suchen.

      Vorher war es so, dass Du unangenehme Überraschungen erst im Nachgang „entdeckt“ hast wenn es dumm lief.

      • Die Bank muss die Kunden informieren. Statt regelmäßig allen (!) Kunden ne Unterschrift abzunötigen, könnte man auch die Pflicht zur Information und dej Hinweis auf das Sonderkündigungsrecht verbessern, falls nötig.

      • Ich würde sogar noch einen Schritt weiter gehen und solche Vorgaben verschärfen.
        Es hat ein Diff zu geben, das die Änderungen gegenüberstellt.

        Ich habe das letztens mit meiner Bank durchgespielt – man hat mich schon angerufen, weil ich nicht zugestimmt habe.
        Die haben mir einfach die 121 Seiten AGB dort hin geklatscht. Es war keine alte Version mehr zu finden, es gab keine Erklärung mit den Neuerungen.
        Selbst interessierte Kunden lesen in den 121 Seiten nur die Passagen, in denen sie spezielle Interessen haben oder Erfahrungen gemacht haben.

        • Tja, und jetzt gehört dein erstgeborener Sohn der Bank. Die kommen auch Jahre später noch mit den ausgedruckten AGBs in den Kreissaal und nehmen den Kleinen mit. Google macht das schon so.

      • Nö! Du wurdest auch früher über jede AGB Änderung informiert und konntest nicht zustimmen und damit faktisch kündigen! Wenn du diese AGB Änderungesmeldung nicht liest, ist das dein eigenes Versagen. Böse Überraschungen gab es da keine! Wer AGB nicht „versteht“, hat sie vorher nicht verstanden und versteht sie jetzt auch nicht.

        Ausser das der Aufwand jetzt höher ist gibt es keinerlei Vorteile! AGB kann die Bank immer noch ändern und dies ist meistens nicht zum Vorteil des Kunden, Früher nicht und heute nicht!

  4. Im Grunde war die alte Regelung jedoch sinnvoll:
    – Änderungen von AGB müssen dem Kunden am besten per Brief mitgeteilt werden.
    – Dieser hat dann ein Sonderkündigungsrecht.
    – Wer nicht widerspricht, der stimmt zu.

    Was jetzt abläuft ist doch aich kein Zustand. Kunden werden wegen jeder Änderung genötigt Formulare auszufüllen und zurückzusenden. Das ist total nervig.

    Und wie soll meine alte Mutter das machen, wenn die. keine Hilfe hätte? Da verlieren Rentner ihr Konto nur wegen sowas. Allejn schon die Aufregung.

    • Nun ja. Du meinst also statt einer Aufregung ist es besser wenn den Rentnern einfach irgend eine Änderung untergeschoben wird weil sie nicht widersprochen haben?

      • Ja. Weil es vielen alten Leuten wichtig ist, dass die Rente eingeht und Miete, Strom, Gas, Wasser abgebucht werden. Da sind ein paar Bankgebühren schlicht egal.
        Wer schon ein bisschen tüddelig oder krank ist, der verliert wegen sowas schnell die Existenz.

        Wenn die Kunden per Brief auf die geänderten AGB, Gebühren und ihr Sonderkündigungsrecht hingewiesen werden, wird denen nichts untergeschoben.

        Dieses Unterschreiben von geänderten AGBs ist ungefähr so sinnvoll, wie die Cookiebanner auf Webseiten. Man muss sowieso unterschreiben und woanders ist es idR auch nicht besser.

  5. C.D.U. -> Club Deutscher Unternehmer.

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