Störerhaftung vor dem Aus: Freies WLAN in Deutschland für alle

wlan handy iPhoneWird das WLAN in Deutschland in Zukunft frei(er)? Fast unglaublich klingt der Bericht von Spiegel Online, aus dem hervorgeht, dass Union und SPD die Störerhaftung nach langem Streit abschaffen wollen. Ein Kompromiss soll das Ganze nun regeln. Dieser sieht vor, dass private und nebengewerbliche Anbieter (wie ein Café-Betreiber) unter das Providerprivilieg der gewerblichen Anbieter fallen. Bedeutet, dass diese keine Vorschaltseite oder einen passwortgeschützten Zugang mehr anbieten müssen. Komplett offene Hotspots wären so problemlos realisierbar.

Die Änderungsanträge sind noch nicht durch, könnten laut Spiegel Online aber schon in der nächsten Woche abgenickt werden – eine gesetzliche Verankerung wäre so ab Herbst dieses Jahres möglich. Jahrelang wurde in Deutschland darüber gestritten, wer haftbar gemacht wird, wenn über einen Hotspot Dinge wie Urheberrechtsverletzungen geschehen. Laut Aussage der SPD-Fraktion in einem Blogbeitrag betrifft die neue Regelung tatsächlich auch private Anbieter eines offenen WLANs:

„Da das deutsche Recht keine Unterscheidung zwischen gewerblichen oder privaten Anbietern kennt, gilt diese Klarstellung für alle Betreiber, die ein freies WLAN anbieten. Die Haftungsprivilegierung für Accessbetreiber umfasst horizontal jede Form der Haftung, also sowohl straf-, verwaltungs- wie auch zivilrechtlicher Haftung sowie die unmittelbare und mittelbare Haftung für Handlungen Dritter. Damit wird endlich Rechtssicherheit für alle WLAN-Betreiber geschaffen und der Weg für freies WLAN in Deutschland freigemacht.“

Kling alles fast zu schön, um wahr zu sein. Dennoch könnte die Umsetzung, wenn sie so stattfindet wie gedeutet, die Forderung vieler Netzaktivisten und Nutzer erfüllen. Ich bin gespannt.

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Hallo, ich bin Carsten! Ich bin gelernter IT-Systemelektroniker und habe das Blog 2005 gegründet. Baujahr 1977, Dortmunder im Norden, BVB-Fan und Vater eines Sohnes. Auch zu finden bei X, Threads, Facebook, LinkedIn und Instagram.

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26 Kommentare

  1. Thorsten R says:

    @KSD
    Es geht schlicht und ergreifend um eine wertschätzenden Umgang miteinander. Du deklassierst durch deine Wortwahl alle User, die diesen Blog lesen.
    Es fängt mit DEINEM ersten Posting im Thread hier an und endet hoffentlich mit diesem Kommentar. Über deine Punkte 1-3 will ich mich echt nicht auslassen.

    Wenn hier einer eingebildet ist, dann der, der sagt „Die hohen Herren, mögen die Güte haben, dem Pferde wohlgesonnen den Rücken zu erleichtern“

  2. @KSD: „Wer was anderes behauptet, hat keine Ahnung.“
    Starke Argumentation!

  3. Wenn man ein Philanthrop ist und allen gerne sein WLAN zur Verfügung stellen möchte, kann er das nicht jetzt auch schon mit „Freifunk“ machen und ist damit auch von der Störerhaftung befreit?
    Also Router kaufen, Freifunkfirmware drauf, anschließen und sich freuen den Menschen WLAN zu schenken, oder sehe ich da etwas falsch?

  4. Das Konzept wird doch die Marktanalyse überhaupt.

    Mal als Gedanke meinerseits: Alle Gastnetzwerke verbinden sich als ein Class A Netzwerk und nutzen die Router nur als Hotspot (ist eh nötig damit Abmahnungen beim Provider landen statt beim Kunden mit dem Modem), so werden alle Macs der eingewählten Endgeräte durch einen DHCP beim Provider statt vom lokalen Modem vergeben.

    Und dank der Einwahlknoten kann man als Provider wunderbar Bewegungsprofile erstellen und zudem schauen in welchem Bereich sich die Handys hauptsächlich aufhalten. Zudem kann man schauen ob die Mac sich in ein nicht öffentliches Wlan einwählt sofern es ein Unitymedia Modem ist. Und es gibt noch die zuortbaren Zugangsdaten pro Kunde…. Wie will man sonst die zahlenden Unitymedia Kunden von den Besuchern mit weniger Bandbreite und Datenlimit unterscheiden?

    Denkt mal drüber nach 😉

  5. Willkommen in der Neuzeit…
    😉

  6. Bei Vodafone / Kabel D. & T-Com schon lange usus. Dort sind alle sogenannten Homespots und Hotspots befreit von der Störerhaftung.

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