Spotify Car Thing offiziell vorgestellt (zunächst nur USA)

Zuletzt hatten sich die Informationen ja wieder gehäuft, nun ging es relativ schnell: Spotify Car Thing ist offiziell. Allerdings kommt das Gerät fürs Auto zunächst nur in den USA auf den Markt. Dort lautet die offizielle Preisempfehlung 79,99 US-Dollar. Für einen nicht näher konkretisierten Zeitraum verschenkt Spotify Car Thing jedoch. Richtig gelesen: Es fallen dann nur die Versandkosten von 6,99 US-Dollar an.

Zur Erinnerung: Car Thing ist ein Gerät, das im Auto an den Zigarettenanzünder angeschlossen wird und schnellen Zugriff auf die Inhalte des Streaming-Anbieters ermöglichen soll. Lässt sich daher auch am Armaturenbrett befestigen. Ein physischer Drehregler soll die Bedienung erleichtern, aber auch die Sprachsteuerung ist möglich. Zur Benutzung von Car Thing ist laut offizieller Website Spotify Premium erforderlich. Ihr könnt Car Thing mit Smartphones ab Apple iOS 14 bzw. Android 8 verwenden.

Car Thing bringt auch ein Touchscreen-Display mit, sodass ihr mit einem Swipe etwa zwischen Liedern wechseln könnt. Vier Preset-Buttons an der Oberseite leiten euch wiederum zu euren Lieblingskünstlern, Playlists, Podcast oder Radiostationen weiter. Sie lassen sich aber auch neu belegen. Mit dem Drehregler könnt ihr ebenfalls z. B. zwischen Songs wechseln oder in einer Playlist umherschalten.

Ob und wann Spotify Car Thing nun nach Deutschland kommen könnte, ist offen. In den USA kann man sich auf eine Liste setzen lassen, um ein Exemplar zu ergattern. Alle technischen Daten findet ihr auch hier. So ist Car Thing auch zu Android Auto und Apple CarPlay kompatibel. Könnt ihr heute euer Smartphone mit eurem Auto verbinden, dann wird das im Prinzip wahlweise via USB, Bluetooth oder AUX auch mit Spotify Car Thing funktionieren. Mal sehen, ob sich Spotify einen Ruck gibt und das Gerät auch international auf den Markt bringt. Hättet ihr an Car Thing Interesse?

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Hauptberuflich hilfsbereiter Technik-, Games- und Serien-Geek. Nebenbei Doc in Medienpädagogik und Möchtegern-Schriftsteller. Hofft heimlich eines Tages als Ghostbuster sein Geld zu verdienen oder zumindest das erste Proton Pack der Welt zu testen. Mit geheimniskrämerischem Konto auch bei Facebook zu finden.

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32 Kommentare

  1. „Car Thing ist ein Gerät, das im Auto an den Zigarettenanzünder angeschlossen wird“
    Wo kommt die Info denn her? Konnte auf der Spotify Seite keine Info dazu finden. Oder meinst du „kann über den Zigarettenanzünder per Strom versorgt werden wenn kein USB im Auto vorhanden ist“?

    • Finde den Preis gut und würde es sofort bestellen, wenn hierzulande verfügbar.

    • Wahrscheinlich wird über den Zigarettenanzünder eine Verbindung via Canbus zum Radio hergestellt, als alternative zum nicht vorhandenen USB Anschluss!

      • Dann erkläre mal, wie aus einem Zigarettenanzünder Daten an dein Radio gesendet werden. An allen Zigarettenanzündern laufen lediglich eine Plus und und eine Masseleiting ran. Kein Datenbus. Im Canbus wird lediglich geprüft, ob der Strom am Anzünder passt und wieviel Spannung gezogen wird und das wird nicht am Anzünder selbst genommen, sondern über ein Steuergerät.

  2. Also für mich bräuchte das Teil noch einen FM Transmitter, da ich weder Aux, Bluetooth noch USB habe und es aktuell eben über einen 12V FM Transmitter löse. Zwei 12V Geräte würde ich ungern in der Mittelkonsole montieren.

  3. Fand es auch erst auch sehr interessant.
    Dann hab ich mir das Teil auf der Webseite genauer angesehen.
    Das Ding wird mit dem Smartphone verbunden.
    Und Smartphone wird dann mit dem Radio verbunden per Bluetooth oder Klinke.
    Also wird das Gerät NIEMALS mit dem Radio verbunden.
    Es ist einfach nur ein zweites Display fürs Smartphone.

    • Korrekt, so habe ich das auch verstanden. Aber dein Smartphone darfst du ja eigentlich während der Fahrt ja auch nicht bedienen 😉 Ich persönlich habe in meinem 12 Jahre alten 3er BMW E90 vor einem Lüfter eine stabile Brodit Halterung und ein Qi-Lader/Halterung. Das Smartphone ist bereits kabellos per BT über einen Adapter mit dem Radio verbunden. Das Spotify Gerät würde mir letztendlich auch nicht viel bringen, da das Display kleiner ist und ich letztendlich auch nur das sehe was mein Smartphone anzeigt, welches dann ja quasi daneben hängen würde.

  4. Wenn man sowieso ein Smartphone hat, wieso soll man dann ein extra Gerät dafür kaufen, dass nichts anderes macht?

    • Daniel Däschle says:

      Weil es verboten ist das Smartphone während der Fahrt zu bedienen.

      • Stimmt nicht.
        Alle Geräte mit Touch sind verboten.
        Also auch Beispielsweise ein Touchradio, eine Switch usw.
        Auch das große Display beim Tesla gehört offiziell dazu.

        • Dafür sind ja die großen physischen Schaltflächen und das runde drehbare Ding da.

        • Das ist falsch.

          • Danke, setzen 6.
            Erst informieren, bevor man nichts sinnvolles beizutragen hat:
            https://www.adac.de/verkehr/recht/verkehrsvorschriften-deutschland/tesla-touchscreen-handyverbot/

            • Dann lies den letzten Absatz noch mal ganz genau. Es wurde mitnichten verboten es zu benutzen. Lediglich die Dauer und die Ablenkung sind wichtig, was zu einem Verbot führen kann.

              Hier ein paar Kommentare dazu:

              https://dejure.org/dienste/vernetzung/rechtsprechung?Gericht=OLG%20Karlsruhe&Datum=27.03.2020&Aktenzeichen=1%20Rb%2036%20Ss%20832%2F19

              Also bitte. Wenn du nicht weißt wovon du redest, versprühe einfach nicht dein Halbwissen. Der nächste glaubt das unreflektiert.

              • Ein kurzer Blick ist in Ordnung. Alles andere aber ist verboten.
                Zitat von der ADAC Seite.

                • DAS ist ein Zitat von der ADAC Seite:

                  „Dort heißt es: „Sofern zur Bedienung und Nutzung des fest im Pkw installierten Berührungsbildschirms nur eine kurze, den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnissen angepasste Blickzuwendung zum Gerät bei gleichzeitig entsprechender Blickabwendung vom Verkehrsgeschehen erfolgt oder erforderlich ist, darf das Gerät auch weiterhin vom Fahrzeugführer verwendet werden.“ “

                  „Die Benutzung elektronischer Geräte ist nach der Vorschrift entweder per Sprachsteuerung zulässig oder wenn der Blick nur kurz vom Verkehrsgeschehen abgewendet werden muss. Diese Voraussetzungen waren hier nicht erfüllt.“

                  https://rechtstipp24.de/2020/08/07/teslafahrer-muss-bussgeld-zahlen-weil-er-den-scheibenwischer-bedient-hat-olg-karlsruhe-beschl-v-27-03-2020-1-rb-36-ss-832-19/

                  „Für die Nutzung von fest installierten Touchscreens gelte:

                  Die Benutzung elektronischer Geräte ist entweder per Sprachsteuerung zulässig
                  oder sofern zur Bedienung und Nutzung nur eine kurze, den Straßen-, Verkehrs- und Sicht- und Wetterverhältnissen angepasste Blickzuwendung zum Gerät bei gleichzeitiger Blickabwendung vom Verkehrsgeschehen erforderlich ist“

                  https://www.haufe.de/recht/weitere-rechtsgebiete/verkehrsrecht/zulaessigkeit-von-touch-screen-verwendungen-waehrend-der-autofahrt_212_530502.html

                  „Ein im Fahrzeug verbauter Touchscreen darf zwar während der Fahrt benutzt werden, aber nur unter der Voraussetzung einer kurzen und angepassten Blickzuwendung. Problematisch werden also die Fälle, in denen, wie im vorliegenden Fall, ein Unfall oder eine Gefährdung passieren und feststeht, dass der Betroffene den Touchscreen bedient hat. Dann dürfte es je nach Lage des Einzelfalles schwierig werden, auf eine kurze Blickzuwendung zu plädieren. “

                  https://www.anwalt.de/rechtstipps/handyverstoss-wegen-beutzung-eines-touchscreens_180829.html

                  „§ 23 Abs. 1 Nr. 1 a Satz 1 Nr. 2 Satz 2 StVO verbietet die Bedienung originärer Funktionen eines Kraftfahrzeugs durch Berührungsbildschirme nicht an sich, sondern gestattet sie unter den Voraussetzungen von Satz 1 Nr. 2 anders als in der Hand zu haltende Geräte, die gemäß Satz 1 Nr. 1 grundsätzlich verboten sind. Sofern zur Bedienung und Nutzung des fest im PKW installierten Berührungsbildschirms nur eine kurze, den Straßen-, Verkehrs-, Sicht- und Wetterverhältnisse angepasste Blickzuwendung zum Gerät bei gleichzeitig entsprechender Blickabwendung vom Verkehrsgeschehen erfolgt oder erforderlich ist, darf das Gerät auch weiterhin vom Fahrzeugführer verwendet werden.“

                  Aus dem Urteil: OLG Karlsruhe, Beschl. v. 27.03.2020 – 1 Rb 36 Ss 832/19

                  • Und nichts anderes sage ich.
                    Kurzer Block ok, ein Tipp geht klar, das wars.
                    Alles andere ist und bleibt verboten.

                    • Diese Diskussion ist das „Alman-hafteste“ was ich seit Jahren gesehen habe. Wow….
                      Bestimmt steht ihr in eurer Freizeit mit einer Stoppuhr am Straßenrand und achtet darauf, dass die Fahrer:innen nicht mehr als 1,5 Sekunden auf den Bildschirm schauen, da ab 1,6 Sekunden nicht mehr von einem „kurzen Blick“ die Rede sein kann.

          • Lies nochmal bitte nach. Genau das steht da drin. Und siehe oben meinen Link.
            Ist verboten.

            • Du hast es doch selber nicht richtig gelesen. Problem bei dem von dir geschilderten Beispiel Tesla ist in dem Fall ja nicht der Touchscreen, sondern die Menüführung mit Untermenü etc.

            • Wäre zum Beispiel in der obersten Menüebene ein Bedienfeld für Scheibenwischer Aus, Mittel und Stark, wäre es kein Problem gewesen,.

              • Korrekt ein kurzer Blick und ein Touch geht klar, aber richtig bedienen ist nicht erlaubt.

                • Eben und das widerspricht deinem Kommentar oben „Alle Geräte mit Touch sind verboten“.

                  • Sind sie doch?
                    Du darfst diese Geräte nicht bedienen.
                    Ein Blick und Touch ist kein bedienen.
                    Wenn man die richtig bedient kostet es Geld und ist damit verboten.

                    • Natürlich ein Touch auf einem Bildschirm ein Bedienen, auch wenn Dir das nicht passt……Du bist nämlich für Sekunden vom Verkehrsgeschehen abgelenkt, und lenkst sogar nur mit einer Hand.

                    • Korrekt.
                      Die Leute sehen das aber alle anders hier.

                      Ich sage ja, ein Bedienen ist verboten

  5. Verstehe den Sinn dieses Gerätes auch nicht wirklich…? Wenn ich in mein Auto steige, verbindet sich mein Eifon automatisch mit meinem Blutuss-Radio und ich kann dann Spoty, Ama-Musi oder sonstwas hören…

  6. Wie funktioniert es denn mit mehreren Handys?
    Z.B. wenn das Auto von mehreren Personen benutzt wird.
    Muss man es jedesmal auf die Werkseinstellungen zurücksetzen und neu einrichten?

  7. Mal abgesehen davon, dass man hier nicht wirklich einen Mehrwert erkennen kann außer um 80 Teuronen ärmer zu sein……
    Das Teil bietet mir die Möglichkeit, auf einem Bildschirm zu swipen….. ich bin also kurzzeitig abgelenkt. Und im gleichen Atemzug werden Autos mit Elektronik vollgestopft, die mich davor warnen sollen, nicht einzuschlafen…..der berühmte Sekundenschlaf heißt deshalb so, weil er meist nur 1-2 Sekunden dauert.
    Ihr habt echt einen goldigen Humor.

  8. Ingo Lübken says:

    Nach einem kurzen Blick in diese Diskussion hat sich Spotify dazu entschieden, das Gerät in Deutschland nicht anzubieten.

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