Speedport W 724V wird der erste WLAN TO GO-Router

Die Deutsche Telekom hat heute ihren ersten Router bekanntgegeben, der mit WLAN TO GO auf den Markt kommt. WLAN TO GO basiert auf einer Partnerschaft mit Fon. Wer Fon nicht kennt, das damalige Konzept sah es vor, dass jeder einen kostenlosen Hotspot vor seinen Router klemmen konnte.  Spende deine Bandbreite an andere Benutzer. Quasi der WLAN-Gastzugang für andere Menschen. So konnte man damals einen zusätzlichen Hotspot an den Router klemmen, über diesen konnten dann andere Mitbenutzer surfen. Im Gegenzug konnte ich bei anderen Benutzern mitsurfen. Kostenlos und schneller als im Mobilfunknetz. Das Prinzip von WLAN TO GO ist einfach und identisch: Nutzer teilen ihr heimisches WLAN mit anderen Nutzern und erhalten weltweit kostenlosen Zugang zu Millionen WiFi-Spots.

Speedport W 724V

Hierbei wird größter Wert auf Datenschutz gelegt, wie man seitens der Deutschen Telekom mitteilt. Wie sieht es aus mit Störerhaftung? Antwort: der Anschlussinhaber haftet nicht für via Fon begangene Urheberrechtsverletzungen und Co. – Aussage der Deutschen Telekom. Eure Vorteile beim Einrichten eines solchen Zugangs für andere Menschen? Wer WLAN TO GO nutzt, hat auch unterwegs kostenfrei Zugriff auf weltweit rund acht Millionen Hotspot-Angebote in Kooperation mit Fon und die rund 12.000 öffentlichen Hotspots der Telekom in Deutschland. Ab dem 04. Juni ist der neue Speedport für 149,99 Euro oder für 4,95 Euro im Endgeräte-Servicepaket monatlich erhältlich. Verbrauchtes Volumen über den Gastzugang soll laut der Deutschen Telekom nicht in euer verbrauchtes Volumen fließen, Stichwort Drosselung.

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Hallo, ich bin Carsten! Ich bin gelernter IT-Systemelektroniker und habe das Blog 2005 gegründet. Baujahr 1977, Dortmunder im Norden, BVB-Fan und Vater eines Sohnes. Auch zu finden bei X, Threads, Facebook, LinkedIn und Instagram.

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16 Kommentare

  1. Nachdem mein Hauptanschluss gedrosselt wurde wechsel ich also in das eigene „WLAN TO GO“-Netz? 😀

  2. pico…. psssssssssssssssssssssssssssstt!! 😀

  3. Dann einige ich mich mit dem Nachbarn, jeder so’n Ding und wir surfen gegenseitig im offenen Bereich des anderen? Schöne Sache (und demzufolge mit Sicherheit unterbunden/ausgehebelt).
    Abgesehen davon finde ich sehr interessant, dass die Drosselkom befugt ist, die Störerhaftung außer Kraft zu setzen. Wenn das so einfach geht, frage ich mich, warum alle anderen damit solche Probleme haben?

  4. Stelle sich mir nun 2. Fragen: Angenommen mein Anschluss ist nun gedrosselt, ist der FON Accesspoint dann auch gedrosselt? Wenn nein, kann ich mich ja danach einfach über den FON AP einloggen und surfe wieder ohne Drosselung. Wenn doch, ist der FON AP nicht wirklich schneller das das Mobile Netz.

  5. Ich gehe mal davon aus dass der komplette Traffic des FON-Wlans über einen zentralen Server der Telekom geroutet wird – und damit etliche Dienste deaktiviert sind, evtl. auch ein Content-Proxy zwischengeschaltet ist.
    Die Störerhaftung wird über das gleiche Thema erschlagen – es erscheint ja nicht eure IP bei der Gegenseite sondern die zentrale DTAG IP – und jeder der das FON Netz nutzt muß sich ja mit seinen Daten gegenüber der Telekom anmelden.

  6. @bela_myk says:

    …und was ist mit „Alt-Fon-Kunden“? Können die den Zugang weiter nutzen bzw. sich über eBay einen „alten“ Fon-Router kaufen, im Netz einbinden und auch Wlan to Go nutzen? Bzw. können „Alt-Fon-Kunden“ generell automatisch Wlan to Go nutzen? Weder auf der Fon-Seite noch auf der Telekom-Website findet man hierzu Infos…

  7. lustig.. das Gastnetz-feature hat mein D-Link schon lange..

    naja, aber mit dem FON Netz nicht gekoppelt..
    (würde ich auchnicht wollen ! Wer gibt schon gerne Bandbreite her.. )

    Wirklich gelacht habe ich bei dem Satz: „Hierbei wird größter Wert auf Datenschutz gelegt“

    PS: interessanter machen Sie sich nicht gerade durch unnütze Features.. wie freegiveaways.. mit so etwas drosseln Sie die eh schon angepinkelten Kunden noch mehr an ihrem Interesse 🙂

  8. @pluscss Gastnetze gibt es seit 100 Jahren 😉

  9. @moritz…. wenn du ne drosselung hast, dann wird der hotspot halt bis zum ende des monats mit 384k betrieben…. wen stört das schon 😉

  10. alt Fon Kunden können leider nicht Wlan2Go von der Telekom nutzen. Die kooperation gilt nur für Telekom Kunden die auch das FON – Netz mitnutzen dürfen. Sonst wäre es zu schön gewesen.

  11. Stichwort Drosselung: Die trifft in der Telekom-Infrastruktur dann wohl nicht den Anschluss an sich, sondern Eure Benutzerkennung. Sprich, Fon-Kunden können unter Umständen volle Bandbreite nutzen, Ihr aber weder über den normalen Anschluss, noch über den Fon-Zugang (nach Drosselung). 😉

  12. Ich bin mir da nicht sicher wegen der Drosselung. Vermutlich wird es nicht gedrosselt. Aber es werden wie ich schon geschrieben habe keine Fon – Daten geben, sondern eine abgewandelte Telekom Hotspot Oberfläche, in der man sich mit seiner T-Online Emailadresse und Pw anmelden kann.

  13. die Störrerhaftung und Drosselung kann deshalb durchgesetzt werden, da sich ja trotzdem eingeloggt werden muss. Daher auch nachvollzogen werden kann wer in dem Netzt was was gemacht hat.

  14. Wer kann was nutzen: http://www.telekom.com/static/-/180172/2/wlan-to-go-si

    Ob Fon Kunden aus dem Ausland auch mit Fon Kunden aus dem Inland gleichzusetzen ist, ist die Frage.

  15. Ully Meyer says:

    Zur rechtlichen Einschätzung hat Reto gut geschrieben: http://www.retosphere.de/offenenetze/2013/03/18/was-wlan-to-go-telekomfon-und-die-freifunk-freedomfighter-box-gemein-haben/
    Ansonsten kann man eher sagen: Wer seine Gäste wirklich glücklich machen möchte, der zwingt Sie nicht in das Korsett der Telekom – dort Kunde zu sein oder zahlen zu müssen – sondern bietet freies abmahnfreies WLAN ala sorglosinternet.

  16. @Meester Proper Fon kann eh nicht unterscheiden, woher der Fon User kommt.

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