Slide to Unlock: Patent in Deutschland nichtig

Hier in Deutschland ist Apples Patent auf die Entsperrgeste Slide to Unlock momentan nichts wert, das Bundespatentgericht entschied gestern, dass das Europäische Patent mit der Nummer EP1964022 nichtig sei. Apple hatte seinerzeit dieses Patent bei Klagen gegen Mitbewerber wie Samsung und Motorola eingesetzt, was medientechnisch ziemlich ausgeschlachtet wurde. Ob dies ein Verlust für die Firma Apple ist? In den Medien vielleicht, strategisch eher nicht. Slide to Unlock ist eine Wischgeste, um den Bildschirm zu entsperren, bei Geräten von Mitbewerbern habe ich mittlerweile völlig andere – und vor allem bessere Entsperrmöglichkeiten. Sofern Apple möchte, kann man noch vor dem Bundesgerichtshof in Berufung gehen. (via)

Apple iPhone 5

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Hallo, ich bin Carsten! Ich bin gelernter IT-Systemelektroniker und habe das Blog 2005 gegründet. Baujahr 1977, Dortmunder im Norden, BVB-Fan und Vater eines Sohnes. Auch zu finden bei X, Threads, Facebook, LinkedIn und Instagram.

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11 Kommentare

  1. Alessandro says:

    Schön und gut aber das meiste Geld mit Patenten macht Apple eh in „Good Old ‚Merica“
    DORT müssten sie mal ein paar Kindergarten Patente verlieren … „Abgerundete Ecken“ ….

  2. Mich würde mal die Begründung interessieren. Überall kommt diese News und niemand schreibt wieso das Gericht so entschieden hat. Ohne die Begründung hat die News den gleichen Wert wie „In China fällt ein Sack Reis um“.

  3. Folge der Quelle, Luke.

  4. Die Begründung ist, dass ein technisches Problem vorliegen muss, welches durch das Patent mitgelöst wird. Soviel ich verstanden hab.
    Aber das ist jetzt auch wieder Auslegungssache ab wann es ein technisches Problem ist. Eig könnte man viele Software Patente damit zerstören:)

  5. Wir haben in Deutschland keine Software Patente. Und es braucht eine gewisse „Technizität“ damit es als Patent anerkannt werden kann. Das wesentliche steht in diesem Absatz hier:

    Software „as such“ is not patentable in Europe unless it solves a technical problem with technical means. In this case, the mere fact that a sliding gesture has a visual representation was not deemed to constitute a technical innovation. The patent discloses elements that are undoubtedly technical, but the inventive step here (the delta between the claimed invention and the prior art) was not deemed technical — only „software as such“.

  6. wie schon öfters erwähnt… mich nerven diese news nur noch. mir ist völlig egal, wer welches patent angemeldet hat oder wessen antrag abgelehnt wurde oder wer wieder wen deshalb verklagt. warum? weil es in den meisten fällen keine auswirkungen auf uns user hat.
    aber ich muss das wohl einfach aushalten, obwohl diese sorte von news keinerlei wert in meinen augen hat.

  7. Müsste es nicht eigentlich Europaweit ungültig sein ?

    Immerhin war es ja ein Europapatent oder heisst Europapatent soviel wie einmal anmelden und es ist in ganz Europa gültig aber für ungültig erklären lassen muß man es in jedem Land einzeln ?

  8. @HO
    wenn es doch so wäre. ich habe z.B. kein push-email auf meinem iphone mehr … aber hören will ich es eigentlich auch nicht. nicht gut für mein magengeschwür.

  9. @goran
    ja, die push-mail geschichte ist eine ausnahme, außerdem das verbot der ersten version des samsung tablets.
    das sind zwei fälle, in denen der otto-normal-verbraucher davon wirklich mal betroffen waren, obwohl es in der praxis dann doch fast keine nachteile gab, zumindest kommen meine me.com mails in sekundenschnelle an.

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