Schufa-Speicherfristen rechtens


Der Bundesgerichtshof hat am 18. Dezember 2025 ein Urteil des OLG Köln zur Speicherung erledigter Zahlungsstörungen aufgehoben. Zentraler Punkt der Entscheidung ist, dass der BGH die im Code of Conduct festgelegten Prüf- und Speicherfristen sowie deren Wirkweise als typisierte Interessensabwägung bestätigt hat. In Normalsprech: Man hat quasi bestätigt, dass die Schufa die Daten von Menschen, die verspätet gezahlt haben, so speichern können, wie es der Fall war.

Solche Daten werden für drei Jahre gespeichert. Diese Frist war früher im Bundesdatenschutzgesetz geregelt, entfiel jedoch mit der DSGVO und findet sich nun im von den Datenschutzbehörden genehmigten Code of Conduct wieder. Wenn es sich um eine einmalige Sache handelt und der Schuldner innerhalb von 100 Tagen die Rechnung zahlt, löscht die Schufa den Eintrag nach 18 Monaten.

Die Schufa war zuvor in Revision gegangen, um Rechtssicherheit zu erlangen. Man argumentiert dort, dass die Daten für die Kreditvergabe essenziell seien und ein Fehlen dieser Informationen zu weniger Krediten sowie höheren Zinsen für Verbraucher führen würde.

Die Speicherfrist von drei Jahren begründet sich laut Schufa statistisch. Auch nach Begleichung offener Schulden bestehe ein vielfach höheres Risiko für erneute Zahlungsschwierigkeiten im Vergleich zu Personen, die stets pünktlich zahlen. Aber: In Härtefällen müssen Einträge jedoch früher gelöscht werden, da ist aber der Schuldner in der Bringschuld für Gründe.

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Hallo, ich bin Carsten! Ich bin gelernter IT-Systemelektroniker und habe das Blog 2005 gegründet. Baujahr 1977, Dortmunder im Norden, BVB-Fan und Vater eines Sohnes. Auch zu finden bei X, Threads, Facebook, LinkedIn und Instagram.

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12 Kommentare

  1. Finde ich gut! Ist jetzt endlich klargestellt.
    Wer seinen Score ruiniert und nicht oder verspätet zahlt, soll die Konsquenzen daraus spüren. Learning by doing.

    • Starke Aussage

    • SemmelnKnödeln says:

      Ah, einen Monat Verzug, 3 Jahre dafür bluten. Na wenn man das gut findet, fällt mir auch nix mehr zu ein. Und dass man für einen negativen Score auch nicht immer selbst verantwortlich sein muss, ist auch nichts neues!

      • @SemmelnKnödeln
        Seit wann darf Hunz und Kunz mal locker flockig irgendwelche Forderungen bei der Schufa eintragen ?

        Soweit ich weiß müssen es titulierte Forderungen sein.

        Aus Deinem angeblichen 1 Monat addiert sich also noch die Zeit für den Titel.
        Diese Zeit muss der Schuldner Deiner Meinung nach nicht nutzen ?
        Aha

  2. Es gibt keinen seriösen Grund, wieso eine Firma, die mein Geld vollständig vor der Auslieferung will MEINE Daten an die Schufa sendet oder mich dort prüft. Das müsste gesetzlich untersagt werden. In den letzten 10-20 Jahren sieht man ja den enormen Missbrauch. Geld bezahlt, keine Ware vom Händler,… hast P wie Pech!?!

    Will man einen Kredit, dann kann ich Datenprüfungen schon nachvollziehen aber nicht beim Einkauf von Waren wo ich in Vorleistung gehen muss.

    Wieso gibt es das nicht in gleicher Form für uns Verbraucher? Oh Moment.. vielleicht geht es gar nicht um Schutz sondern nur um das Sammeln von Daten von Millionen von Bürgern?

    • Es geht nicht um den Schutz für den Verbraucher, sondern Schutz vor den Verbrauchern für die Unternehmer. Nach Rechnungszahlung schreien und nicht zahlen ist weit verbreitet – bin eh dafür, dass diese Zahlungsart komplett eingestellt wird.

      • Hallo Max,

        zwischen Verkäufer und (Privatem) Verbraucher herrscht aber keine Waffengleichheit.

        Der Verbraucher ist immer der schwächere, und z. B. bei einer Wohnungsfermietung geht es um mehr als einen schnöden handyvertrag. Das sind existentielle Dinge und da muß der Verbraucherschutz höher stehen als der stutz von eigentümern, kaufleuten oder Firmen.

        Schutz des Gesetzgebers muß immer erst mal den schwäecherenschwächeren in der Gesellschaft dienen, und gegenüber der Schufa oder gleichartigen Auskunftteien ist der Verbraucher immer der Benachteiligte.

        Dies Urteil ist m. E. ein krasses Fehlurteil.

        Wer ein Geschäft oder Unternehmen führt muß zahlungsausfälle mit einkalkuliren, das ist Teil des Geschäftslebens. Keiner wird gezwungen, selbständig zu werden. Man muß als Verbraucher aber essen, wohnen und leben können.

        Hier ein „man kann“ – da ein „muß“ – und schon ist das Ungleichgewicht da. Das hat der BGH hier m. E. nicht ausreichend gewürdigt.

        • Und weil ich essen, wohnen, leben muss, ist es völlig legitim mir Dinge zu kaufen, für ich nicht das nötige Geld auf dem Konto habe und auch in absehbarer Zeit nicht haben werde. Also ist der Verkäufer und alle pünktlichen Zahler Schuld. Willst du das sagen.

    • Mir ist gerade kein einziger Fall bekannt, wo ich beim Kauf von ganz normalen Waren einer Datenübertragung an die Schufa zustimmen müsste. Auch aus Händlersicht wüsste ich jetzt keinen Grund, warum das nötig sein sollte. Schon gar nicht, wenn ich per Vorkasse zahle (was ich persönlich generell nicht tue), denn da hat der Händler sein Geld ja schon. Warum sollte er dann noch eine Schufa-Überprüfung des Kunden durchführen, dessen Geld er bereits hat?

      Vielleicht übersehe ich irgendwas, aber dein Fallbeispiel macht für mich auf den ersten Blick irgendwie keinen Sinn.

      Davon abgesehen bin ich grundsätzlich ebenfalls der Meinung, dass diese Entscheidung absolut korrekt ist. Wenn jemand Probleme mit der Schufa hatte, dann ist es in der Tat sehr wahrscheinlich, dass dies nicht das letzte Mal gewesen sein wird. Insofern ist es absolut legitim, dass dies noch für eine gewisse Zeit einsehbar ist.

      • Viele Onlineshops entscheiden, welche Zahlarten sie dir überhaupt anbieten. Dazu führen sie VOR dem Checkout eine Bonitätsprüfung durch. Ist diese positiv, wird die bei den Auswahlmöglichkeiten „Rechnung“ angeboten, ansonsten fehlt die Auswahlmöglichkeit komplett.

        Man möchte verhindern, das Kunden das auswählen, und danach kommt dann „Ähm… ne, doch nicht.“

        Mal abgesehen davon… ich finde die Aussagen in diesem Thread teilweise empörend.

        Es ist völlig normal, pünktlich zu zahlen und keine Überziehungen zu machen, die man dann nicht begleichen kann. Wenn euch das passiert, seid ihr ein Problem, und ich finde es gut, dass man Unternehmen (und deren andere Kunden) vor euch schützt.

        Ich kaufe nur Sachen, die ich mir leisten kann. Das gilt bis hoch zum Neuwagen.

        Jetzt kommt wahrscheinlich wieder eine Liste von Antworten, wo jemand einen Lolli nicht bezahlen konnte, weil ihm direkt nach der Bestellung das Haus explodiert ist. Ja, kann sein. Aber das ist doch nicht der Punkt: Verschuldung nur für Konsum und Nichtzahlung/Verschleppung von Zahlungen ist inzwischen Volkssport geworden.

        Ich habe in meinem ganzen Leben ein einziges mal eine Mahnung bekommen (lustigerweise meine Frau genau aus demselben Grund), weil die blöde Website von Otto.de immer mal wieder selber „Rechnung“ einstellt, obwohl man immer mit Kreditkarte zahlt. Resultat: Rechnung weggeschmissen, weil „war ja Kartenzahlung“, daher Mahnung. Sofort beglichen, Thema durch. So sieht ein Worst Case aus, und nicht „zweite Mahnung, dritte Mahnung,…“

        • Otto legt es übrigens darauf an, dass Du die Rechnung nicht bezahlst, die haben ihr eigenes Inkassobüro EOS Investment GmbH und geben das sofort nach der ersten Mahnung die komplett unaufällig im Konto ist, direkt dahin hab und dann wird es SEHR teuer. Ich vermeide Otto.

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