Schufa-Speicherfristen rechtens


Der Bundesgerichtshof hat am 18. Dezember 2025 ein Urteil des OLG Köln zur Speicherung erledigter Zahlungsstörungen aufgehoben. Zentraler Punkt der Entscheidung ist, dass der BGH die im Code of Conduct festgelegten Prüf- und Speicherfristen sowie deren Wirkweise als typisierte Interessensabwägung bestätigt hat. In Normalsprech: Man hat quasi bestätigt, dass die Schufa die Daten von Menschen, die verspätet gezahlt haben, so speichern können, wie es der Fall war.

Solche Daten werden für drei Jahre gespeichert. Diese Frist war früher im Bundesdatenschutzgesetz geregelt, entfiel jedoch mit der DSGVO und findet sich nun im von den Datenschutzbehörden genehmigten Code of Conduct wieder. Wenn es sich um eine einmalige Sache handelt und der Schuldner innerhalb von 100 Tagen die Rechnung zahlt, löscht die Schufa den Eintrag nach 18 Monaten.

Die Schufa war zuvor in Revision gegangen, um Rechtssicherheit zu erlangen. Man argumentiert dort, dass die Daten für die Kreditvergabe essenziell seien und ein Fehlen dieser Informationen zu weniger Krediten sowie höheren Zinsen für Verbraucher führen würde.

Die Speicherfrist von drei Jahren begründet sich laut Schufa statistisch. Auch nach Begleichung offener Schulden bestehe ein vielfach höheres Risiko für erneute Zahlungsschwierigkeiten im Vergleich zu Personen, die stets pünktlich zahlen. Aber: In Härtefällen müssen Einträge jedoch früher gelöscht werden, da ist aber der Schuldner in der Bringschuld für Gründe.

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Hallo, ich bin Carsten! Ich bin gelernter IT-Systemelektroniker und habe das Blog 2005 gegründet. Baujahr 1977, Dortmunder im Norden, BVB-Fan und Vater eines Sohnes. Auch zu finden bei X, Threads, Facebook, LinkedIn und Instagram.

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5 Kommentare

  1. Finde ich gut! Ist jetzt endlich klargestellt.
    Wer seinen Score ruiniert und nicht oder verspätet zahlt, soll die Konsquenzen daraus spüren. Learning by doing.

  2. Es gibt keinen seriösen Grund, wieso eine Firma, die mein Geld vollständig vor der Auslieferung will MEINE Daten an die Schufa sendet oder mich dort prüft. Das müsste gesetzlich untersagt werden. In den letzten 10-20 Jahren sieht man ja den enormen Missbrauch. Geld bezahlt, keine Ware vom Händler,… hast P wie Pech!?!

    Will man einen Kredit, dann kann ich Datenprüfungen schon nachvollziehen aber nicht beim Einkauf von Waren wo ich in Vorleistung gehen muss.

    Wieso gibt es das nicht in gleicher Form für uns Verbraucher? Oh Moment.. vielleicht geht es gar nicht um Schutz sondern nur um das Sammeln von Daten von Millionen von Bürgern?

    • Es geht nicht um den Schutz für den Verbraucher, sondern Schutz vor den Verbrauchern für die Unternehmer. Nach Rechnungszahlung schreien und nicht zahlen ist weit verbreitet – bin eh dafür, dass diese Zahlungsart komplett eingestellt wird.

      • Hallo Max,

        zwischen Verkäufer und (Privatem) Verbraucher herrscht aber keine Waffengleichheit.

        Der Verbraucher ist immer der schwächere, und z. B. bei einer Wohnungsfermietung geht es um mehr als einen schnöden handyvertrag. Das sind existentielle Dinge und da muß der Verbraucherschutz höher stehen als der stutz von eigentümern, kaufleuten oder Firmen.

        Schutz des Gesetzgebers muß immer erst mal den schwäecherenschwächeren in der Gesellschaft dienen, und gegenüber der Schufa oder gleichartigen Auskunftteien ist der Verbraucher immer der Benachteiligte.

        Dies Urteil ist m. E. ein krasses Fehlurteil.

        Wer ein Geschäft oder Unternehmen führt muß zahlungsausfälle mit einkalkuliren, das ist Teil des Geschäftslebens. Keiner wird gezwungen, selbständig zu werden. Man muß als Verbraucher aber essen, wohnen und leben können.

        Hier ein „man kann“ – da ein „muß“ – und schon ist das Ungleichgewicht da. Das hat der BGH hier m. E. nicht ausreichend gewürdigt.

    • Mir ist gerade kein einziger Fall bekannt, wo ich beim Kauf von ganz normalen Waren einer Datenübertragung an die Schufa zustimmen müsste. Auch aus Händlersicht wüsste ich jetzt keinen Grund, warum das nötig sein sollte. Schon gar nicht, wenn ich per Vorkasse zahle (was ich persönlich generell nicht tue), denn da hat der Händler sein Geld ja schon. Warum sollte er dann noch eine Schufa-Überprüfung des Kunden durchführen, dessen Geld er bereits hat?

      Vielleicht übersehe ich irgendwas, aber dein Fallbeispiel macht für mich auf den ersten Blick irgendwie keinen Sinn.

      Davon abgesehen bin ich grundsätzlich ebenfalls der Meinung, dass diese Entscheidung absolut korrekt ist. Wenn jemand Probleme mit der Schufa hatte, dann ist es in der Tat sehr wahrscheinlich, dass dies nicht das letzte Mal gewesen sein wird. Insofern ist es absolut legitim, dass dies noch für eine gewisse Zeit einsehbar ist.

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