Roamingentgelte in der Europäischen Union verringern sich
Wir berichteten neulich davon, dass es weiterhin freies Roaming in der EU für Reisende geben wird. Das Programm „Roam like at Home“ wurde um weitere zehn Jahre verlängert. Im Rahmen der Vereinbarung, die auf die Abschaffung der Roaming-Zuschläge im Jahr 2017 folgt, werden die Verbraucher ihr Smartphone auf Reisen im EU-Ausland weiterhin ohne zusätzliche Gebühren zu den bereits zu Hause gezahlten Gebühren nutzen können. Die Roaminggebühren entfallen in den 27 EU-Staaten sowie in Norwegen, Island und Liechtenstein.
Allerdings gibt’s auch Änderungen für die Nutzung, bei der Kosten entstehen können, denn die neue Verordnung sieht es weiterhin nicht vor, „dauerhaftes Roaming“ zu erlauben, bei dem eine SIM-Karte aus einem anderen EU-Land dauerhaft genutzt wird. Die Betreiber können einen Missbrauch des Grundsatzes anhand der Analyse von Roaming und Inlandsanrufen sowie der Nutzung mobiler Dienste im Zeitraum von vier Monaten erkennen. Aber – es wird günstiger!
Wenn eine Kunde die meiste Zeit im Ausland verbringt und das Mobiltelefon häufiger im Ausland als im Inland verwendet, kann der Betreiber den Kunden dazu auffordern, die Situation innerhalb von 14 Tagen zu klären. Diese Prüfung ziele laut Verordnung auf jene Personen ab, die über längere Zeiträume im Ausland bleiben, sie gilt nicht für Personen, die sich regelmäßig in ihr nationales Netz einwählen, wie beispielsweise Grenzgänger.
- Wenn ein Nutzer unbefristet außerhalb des Landes verbleibt, in dem die SIM-Karte ausgestellt wurde, kann der Betreiber ein zusätzliches Entgelt verlangen:
- maximal 0,032 EUR pro Minute Mobilfunkanruf;
- maximal 0,01 EUR pro SMS;
- maximal 7,70 EUR pro Gigabyte Datenvolumen vom 15. Juni 2017 bis 31. Dezember 2017, dieses Entgelt wird jedes Jahr am 1. Januar folgendermaßen gesenkt: 6 EUR ab 2018, 4,50 EUR ab 2019, 3,50 EUR ab 2020, 3 EUR ab 2021 und 2,50 EUR ab 2022.
- Bei inländischen „offenen Datenpaketen“ (d. h. unbegrenzte Daten oder Daten zu einem sehr geringen Preis pro Einheit) kann der Betreiber eine Grenze der Roaming-Daten ohne zusätzliches Entgelt anwenden. Diese Grenze muss über einem Schwellenwert, der auf dem Preis des Inlandspakets basiert, liegen und hoch genug sein, um den Roamingbedarf der meisten Kunden zu decken. Über diese Grenze hinaus können Kunden das Datenroaming mit einem wie oben angegebenen zusätzlichen Entgelt fortsetzen.
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Jetzt noch die Gespräche von DE in die anderen 26 Eu Staaten entsprechend anpassen. Das ist auch dàmlich das ist günstiger wenn ich im Roaming in AT bin als im Heimnetz nach AT.
2,5€ für das zusätzliche GB. Und in der Zwischenzeit zahlt man bei diversen „Datenautomatik“-Anbietern 2€ für 200mb 🙂
Und da soll sich noch einer fragen, warum die EU den echten Wettbewerb nicht ermöglicht hat und man ausländische Karten hier nicht dauerhaft einsetzen kann.
Mein Anbieter (Mobilcom-Debitel) setzt diese Regelung allerdings nicht um. Bin Anfang letzten Jahres innerhalb Europas (recht weit weg) umgezogen, und nutze meine günstigen im Black-Friday-Deal 2019 ergatterten 20GB nachwievor ohne Probleme und ohne Zusatzkosten. Auch telefonieren nach Deutschland geht in der Flat kostenlos. In Deutschland war ich seit dem erst in diesem Jahr.
Mein Vertrag hat sich diesen November sogar nur um einen Monat mit Kündigung zum Monatsende verlängert, ohne Zusatzkosten o.ä.. Hatte ja mit dem üblichen Jahr gerechnet.
PS: Man mag es kaum glauben, es gibt auch Länder in denen mobiles Internet noch teurer ist als in Deutschland. Daher bin ich froh ob des günstigen Vertrages.
Als nächstes sollten auch strengere Limits beim Roaming außerhalb der EU festgelegt werden. So verlangt z.B. Mobilcom-Debitel schon in der Schweiz 0,49€ je 50kb zzgl. 0,49€ Tagesnutzungspreis.
Damit kosten schon die paar Byte die durch Geisterroaming anfallen (auch bei deaktivierten mobilen Daten) ein paar Euro.
Und wer macht das auf welcher Grundlage?
Ich würde mir eher nen vernünftigen Anbieter suchen. Bei der Telekom ist CH und UK inkl. und außerhalb der TZ1 muss man Daten erst auf ner Landingpage aktiv freigeben.
Ist die Frage, ob man die Kosten außerhalb der EU regulieren kann. Wohl nur, wenn der deutsche Anbieter einen Phantasie-Aufschlag berechnet. Aber wenn zB der schweizer Anbieter tatsächlich viel berechnet und der deutsche Anbieter einen normalen Aufschlag darauf berechnet, kann man wohl nix dagegen machen.
Dann sollten wir daran arbeiten die Schweiz zu überzeugen EU-Mitglied zu werden.