Ring: Auch in Deutschland werden Kamera-Daten ohne Gerichtsbeschluss herausgegeben

Die Amazon-Tochter Ring machte bereits Negativschlagzeilen, da man Kamera-Daten in den USA an Ermittlungsbehörden – ganz ohne Gerichtsbeschluss – weitergibt. Google schmückte sich diesbezüglich wohl ebenfalls nicht mit Lorbeeren. Geht es nach einem Bericht des Handelsblatts, dann gibt Amazon im Rahmen von Notfallanfragen der deutschen Polizei wohl ebenfalls Zugriff auf Daten wie Videoaufnahmen.

Amazon hat sich gegenüber dem Handelsblatt in einer Stellungnahme zur Thematik dahingehend geäußert, dass man Daten hierzulande wohl ebenfalls ohne richterlichen Beschluss oder Zustimmung der Nutzer an Ermittlungsbehörden herausgibt. Zumindest, wenn die Strafverfolgung eine „unmittelbare Bedrohung“ nachweisen kann, die Zeit also drängt.

Amazon machte bislang keine Angaben dazu, wie oft in Deutschland Videoaufnahmen oder andere persönliche Daten an die hiesige Polizei bereits übergeben wurden. Derartige Dringlichkeitsanträge seien aber selten. Vonseiten einiger Datenschützer äußert man da dennoch Bedenken, insbesondere hinsichtlich einer „längeren und anlasslosen Speicherung und Verarbeitung von Aufnahmen“. Der Datenschutzbeauftragte des Landes Baden-Württemberg, Stefan Brink, brachte daher ganz konkret auch Bußgelder gegen Amazon ins Spiel. Man warnt zudem vonseiten der Verbraucher- und Datenschützer vor einem Missbrauchspotenzial von den vielen Daten, die Amazon bei seinen Kunden sammelt. Entsprechend sieht man auch die Übernahme des Saugroboter-Herstellers Roomba kritisch.

Update 21. September 19 Uhr: Uns liegt nun die Stellungnahme von Ring gegenüber dem Handelsblatt im Wortlaut vor:

Dringlichkeitsanträge sind selten, und jeder Antrag wird von geschulten Fachleuten in unserer Rechtsabteilung genau geprüft. Wir legen die Messlatte für uns selbst in solchen Situationen sehr hoch und machen diese seltenen Ausnahmen nur, wenn die Zeit drängt und die Strafverfolgungsbehörden eine unmittelbare Bedrohung nachweisen können.
Der Schutz der Daten von Kund:innen war Amazon schon immer sehr wichtig, und wir sind der Meinung, dass wir in allen unseren Geschäftsbereichen sehr gut mit den Daten unserer Kund:innen umgegangen sind. Wir arbeiten stetig daran, das Vertrauen unserer Kund:innen zu gewinnen und zu erhalten.

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Baujahr 1995. Technophiler Schwabe & Lehrer. Unterwegs vor allem im Bereich Smart Home und ständig auf der Suche nach neuen Gadgets & Technik-Trends aus Fernost. X; Threads; LinkedIn. PayPal-Kaffeespende an den Autor. Mail: felix@caschys.blog

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35 Kommentare

  1. Wenn einem zum 100. Mal die Vorratsdatenspecherung genommen wird, muss man eben kreativ werden. Schnappen wir uns die privat Aufnahmen. Und Amazon macht einfach mit. Am Besten finde ich ja, dass die Betroffenen (Paketboten, Gäste) das nicht mal wissen. Für Dieters wurde die DSGVO geschrieben und bleibt leider zahnlos.

    • Wer sich Cloud-basierte System von Anbietern aus den USA oder Fernost ins Haus holt, der sollte vorher man drüber nachdenken, wohin seine Daten – in dem Fall Kameraaufnahmen – hingehen und wer dann alles darauf Zugriff hat.
      In den USA interessiert niemanden die DSGVO

    • Keine Ahnung was dich dazu bewegt zu denken das die DSGVO irgendetwas mit der Blink Kamera zu tun hat. Und auf private bezieht sich die DSGVO schon garnicht.

      Aber jeder hat die Möglichkeit Verstoße gegen das Persönlich­keits­recht zur Anzeige zu bringen falls die Kamera im öffentlichen Raum „reinsieht“. Im privaten müssen „Gäste“ vor den Betreten des zu überwachenden bereiches durch z.B. ein Schild informiert werden das Sie Videoüberwacht werden.

      Die Sanktionen sind sogar sehr hoch wenn Sie zur Anzeige gebracht werden.

      Und nur zu Info: Die DSGVO hat damit nichts zu tun, da es sich bei den Aufnahmen nicht um personenbezogene Daten handelt, die auf eine natürliche Person zurückgeführt werden können. Desweiteren ist die DSGVO normal nicht auf Privatpersonen anwendbar.

  2. Wolfgang Rixen says:

    sind da nicht auch oder nur die Ermittlungsbehörden in der Pflicht? Daten anzufordern ohne richterlichen Beschluss ist m.E. mehr als seltsam..

    • Spielt keine Rolle. Wird einfach was konstruiert. Ich war mal auf einer Baustelle und hatte Hausdurchsuchung wegen eines Livestreams, die wollten das Videomaterial (dumm wie Brot wenn es ein Livestream war, aber gut…). Vorwurf: Schwerer Landfriedensbruch. Schwerer Landfriedensbruch bekommen nicht mal sogenannte Fußball Fans wenn sie in der Gruppe auf die Polizei losgehen vor dem Stadion.
      Und oh Wunder, das Verfahren wurde am Ende eingestellt. Aber ein Richter hat deswegen eine Hausdurchsuchung bei Dutzenden unterschrieben…
      Wenn die Polizei da Gefahr anmeldet wird kein Richter dagegen sein.

      • Wenn der Staatsanwalt eine Genehmigung für eine Hausdurchsuchung beantragt, braucht der Richter nur seine Unterschrift drunterzusetzen, um sie zu erteilen. Eine Ablehnung hingegen muss er ausführlich schriftlich begründen. Das setzt die Anreize genau falsch herum.

        • Ist aber auch doch logisch, daß das so ist – wie soll das anders laufen?:

          1. Der Staatsanwalt MUSS eine Begründung liefern
          2. Der Richter muss prüfen
          3. Wenn er dagegen ist, muss er das begründen

          Soweit so gut.

          Wenn er aber die Begründung des Staatsanwalts für plausibel erkennt und die Durchsuchung als statthaft….

          …. dann kann er sich ja nicht andere Gründe ausdenken – und die formulieren. Seine Entscheidung „pro“ basiert dann ja auf der Begründung des Staatsanwalts – eine ausführliche Wiederholung dieser Gründe ist redundant. Es reicht zu sagen „ja, ich genehmige – die Begründung des Staatsanwalts ist ok – wer sie wissen will, kann sie dort nachlesen“.

          Und daß der Staatsanwalt ohne Begründung beantragen soll und der Richter sich dann die Gründe pro/contra ausdenkt, ist ja auch Quatsch….

          • Die Gerichte haben garnicht die Kapazität einen Antrag richtig zu prüfen. Ich bin mir sicher die lesen den Antrag nichtmal. Unterschrift/Stempel und fertig! Die Polizei wird schon richtig zuarbeiten.

            Daraus resultiert natürlich das Hausdurchsuchung/Abhörung usw unterschrieben werden die eigentlich nur für schwere Straftaten vorgesehen waren aber so halt auch bei Kleinigkeiten wie „Du bist so 1 Pimmel“ durchgeführt werden.

    • Verstehe ich auch nicht, warum hier in erste Instanz direkt mit dem Gedanke „Bußgelder gegen Anbieter“ gespielt wird. Hier sollte man lieber mal auf Seiten der Behörden aufräumen und entsprechende handeln. Wäre ja nicht das erste mal in Deutschland, dass hier unter angaben „falscher Tatsachen“ Daten eingefordert werden. Man könnte das Gefühl bekommen, die Ermittlungsbehörden sind der Meinung sie haben ein Freifahrtschein?!

      • Ist doch auch so. Recht und Gesetz im Sinne von Pflichten bspw. zum Steuerzahlen, gelten nur für BürgerInnen. Wenn es um Rechte gegen die Behörden des Staates geht, wird dieser rasch sehr einsilbig oder verweist auf den Rechtsweg (in der Hoffnung, dass man sich das schlicht nicht leisten kann). Sorry, aber wer den Behörden in diesem Land naiv vertraut, der ist selbst schuld.

        Gut, selbst schuld ist auch, wer die Streams seiner Kameras in die US-Cloud oder in irgendeine Cloud pustet. Dafür gibt es NAS, die man daheim stehen hat.

        Abgesehen davon, im Ernstfall nutzt die ganze Überwachung doch nichts. Oder gab es schon Öffentlichkeitsfahndungen mit Bildern, die so ein System beim ordinären EInbruch in das eigene Heim machte? Mir erschließt sich auch nach Jahren der Sinn dieser Systeme im Privaten nicht. Vielleicht „überführt“ man das Nachbarskind, dass ein paar Kastanien aufs Auto wirft … .

        • @paradoxus

          Ganz so sinnlos finde ich das nicht.
          Eine Kamera mit Bewegungserkennung schickt eine Mail oder SMS. Im Idealfall kannst Du sofort die Polizei anrufen, dass bei Dir eingebrochen wird.
          Es ist sicher auch von Vorteil, wenn man die Tat einer Person durch ein Photo nachweisen kann. Zumindest besser als wenn die Polizei Zeugen oder Fingerabdrücke braucht.

          Meine größte Sorge ist bisher eine zufällig falsch konfigurierte Kamera oder eine Kamera mit Sicherheitslücken. Die Vorstellung ist nicht so angenehm, dass Fremde Personen den ganzen Tag ins Wohnzimmer schauen können.

          • @Chris: Ja, ich las von einem Fall, wo tatsächlich der Besitzer aus dem Urlaub die Beamten zum Einbruch dirigieren konnte und den Einbruch live mitbekam. War eine Landeshauptstadt. Umgekehrt hatte ich selbst einen Fall, wo wir nachts den Einbruch in den Fahrradschuppen des Nachbarn sahen und die Polizei flockige 60 Minuten brauchte, um aus dem Revier im Nachbarort anzukutschieren & die fehlenden Räder zu bestätigen für die Versicherung … . Hier haben selbst Städte mit 20.000 Einwohnern nachts keinerlei Polizeipräsenz mehr.

            Meine Schlussfolgerung: Passive Sicherung (Schlösser, Kellerfenster mit Gittern, abschließbare Fenstergriffe usf.) ist wichtiger damit erst gar nichts passiert. Da würde ich immer vor diesen teuren Kamerasystemen investieren.

            Sicherheitslücken: Jepp, daher käme mir maximal ein System mit lokaler Speicherung in die Tüte. Was sich aber wieder mit dem ganzen Komfort wie SMS-Gateway usf. beißt. (Andererseits, irgendwie muss man die Filmchen auf den einschlägigen Portalen ja erzeugen… Sarakasmus{off})

            • @paradoxus
              Auch bei mir hat die passive Sicherheit Vorrang. Was nutzt ein Kamera System, wenn das Fenster offen ist ?

              Ein Kamera System käme für mich nur ohne Cloud in Frage. Dafür sind diese System zu häufig mit Sicherheitslücken in den Medien. Ganz zu schweigen von einfachen Smart Home Steckdosen, die nicht ohne Anmeldung an einem China Server funktionieren ???
              Auch ohne Cloud sollte SMS oder ähnliches möglich sein.
              Es gibt so viele Geräte mit Sim Karten Funktion, KFZ, Hunde Tracker, Wild Kamera, usw.

              Da muss doch etwas passendes geben. Vielleicht ist so eine Wil Kamera wirklich eine Überlegung wert ?

    • Wenn sies können werden sie es machen. Ob sie es sollten ist egal solange es halbwegs legal ist.

  3. Immerhin werden die Daten angefragt und nicht wie in jedem zweiten Krimi einfach kurz die Datenbank von den Ermittlern gehackt. 😉

  4. Generell ist das erst einmal absolut üblich und nachvollziehbar. Bei Gefahr in Vollzug hat die Polizei, sinnvollerweise, noch nie einen Gerichtsbeschluss abwarten müssen.

    Es wird auch kein Polizist vor der Haustür warten auf den Gerichtsbeschluss für eine Hausdurchsuchung um die Wohnung betreten zu dürfen wenn im inneren jemand um Hilfe schreit oder deutliche Anzeichen eines Kampfes zu hören sind etc.

    • @elknipso

      Gefahr in Vollzug wird aber erst durch einen Notruf an die Polizei gemeldet. Auch bei einem Bankraub löst die Überwachungskamera kein Alarm aus sondern ein Bankangestellter. Hier ist es aber so, dass die Polizei einfach aktiv wird Daten verlangt, die dann auch noch freiwillig raus gegeben werden

      • @Celli
        „Hier ist es aber so, dass die Polizei einfach aktiv wird Daten verlangt, die dann auch noch freiwillig raus gegeben werden“

        Nein, das ist hier nicht der Fall.
        Lies Dir mal die komplette Historie durch und die Begründung.

      • „Gefahr im Verzug“ ist nicht dadurch definiert, daß irgend jemand etwas an die Polizei melden muß….

      • Das ist keine Gefahr in Verzug. Das ist schlicht eine weder vollendete noch beendete, sprich gegenwärtige Straftat. Nicht vergleichbar.

  5. War irgendwo ja klar. Wer sich sowas hinstellt sollte damit aber auch rechnen.

    • Als Problem sehe ich ehr, dass der Betreiber einer solchen Kamera aber auch eine Entscheidung über die Informationen anderer trifft.
      Wenn ich einen Freund mit so einer Kamera besuche, dann werde ich ihn nicht nur wegen so einer dummen Kamera nicht besuchen. Dennoch stößt es mir sauer auf, dass er sie einsetzt.

  6. Das sind Privatwohnungen , Häuser Gärten. Da haben die Daten nix bei der Polizei zu suchen ohne richterlichen Beschluss. Wer bitte legt denn fest was dringlich ist? Amazon?

    Das schreit echt nach einer saftigen Geldstrafe. Die entsprechenden Personen bei der Polizei / Staatsanwaltschaft gehören auch aus dem Dienst entfernt und müssen aus ihrer eigenen Tasche ein Schadenersatz an die betroffene Person zahlen.

    • Die Rechtsprechung sagt etwas anderes als dein Piraten-Stammtisch…

      https://de.wikipedia.org/wiki/Gefahr_im_Verzug

      „Gefahr im Verzug“ gilt auch bei Privatwohnungen….

      Was anderes ist die Bewertung, inwiefern diese Türklingelkameras datenschutzrechtlich zulässig sein – daß hat aber mit der Anfrage der Polizei bei Gefahr im Verzug zunächst nichts zu tun…

  7. Leute, hört endlich auf, euch cloudbasierte Kameraüberwachungen und Sprachassistenten zu kaufen. „Hab nix zu verbergen“? Ja dann gib mir auch Zugriff, lass mich deine E-Mails lesen, zeig mir deine Photos!

      • „Photos“ ist für jeden klar verständlich.

        Auch wenn es nicht der „die armen heutigen Schüler sind ja so unfähig, das zu lernen, was 4 Generationen vor ihnen auch schafften“ Rechtschreibreform entspricht (haben halt vor allem Handy-Games im Kopf, die Kinder… )

        P.S.: Ja, es gab auch sinnvolle Dinge bei den Reformen … aber und nicht sinnvolle.

    • Das ist Quatsch. Warum soll ich DIR meine Photos geben oder DICH meine E-Mails lesen lassen?

      VIelleicht vertraue ich darauf, daß mein Cloud-Anbieter nichts mitliest oder (wenn er es mitliest) nicht weiter gibt?

      Ich würde ja auch dem Nachbarn 3 Häuser weiter meine Photos nicht zeigen, aber vielleicht dem Nachbarn 5 Häuser weiter schon.

      —> Die Speicherung in einer Cloud bedeutet ja nicht, daß die ganze Welt mitlesen kann – also zieht das Argument „dann kannst es es ja auch mir geben“ nicht….

  8. Mich würde mal interessieren wie es mit „Blink“ aussieht.
    Hat man da was gehört bzgl. Daten?

  9. Nein! Doch! Ohh!

    Wenn die Stasi gewusst hätte, wie leicht man die Menschen dazu bringen kann, sich die Wanzen selbst zu kaufen, indem man sie einfach als hübsche Spielzeuge anbietet. Die hätten einfach auch so einen smarten Lautsprecher mit Mikrofon gebraucht, den hätten sie dann „Monika“ getauft („Erika“ hießen schon die Schreibmaschinen), ich glaube, das wäre ein Verkaufsschlager geworden.

    Ebenso hätte sie den Menschen nur genug Angst vor ausländischen Terroristen und Kindesmissbrauch machen müssen, schön hätten sie die Überwachung gar nicht so falsch gefunden. Aber das geht halt beides schlecht, wenn man die Grenzen zumauert und Kriminalität zu einem Problem des Kapitalismus erklärt, das es im Sozialismus nicht mehr gebe.

    • Wie gut, dass Du sicherlich auch kein Smartphone hast….

      • Ich mag diese Argumentation „ich mache das eine, also darf ich das andere nicht fordern“ nicht.
        Auch ein Smartphone kann man betreiben, ohne dass man all seine Daten preisgibt.

        Und selbst wenn er das nicht tut – dass Amazon Daten fröhlich weiter gibt darf man deshalb trotzdem scheiße finden.

      • Whataboutism in Reinstform. Ein Smartphone lässt sich, wenn man wirklich will, komplett mit Freier und Open-Source-Software und vollkommen Google-frei betreiben, zumindest bis zu einem gewissen Punkt. Und bei einem Smartphone erkenne ich immerhin den Mehrwert, den mir das Gerät bringt, bei Alexa, Ring oder Smart-Home-Geräten erkenne ich ihn nicht.

        • smart-home geräte sind in der kategorie vollkommen sinn und nutzlos ein zu orden
          aber wer gern spielzeug braucht kann es ruhig kaufen
          ob blink ring oder dings da …. es gibt in der digitalisierung keine sicherheit mehr
          die käufer dieser spielzeuge wissen das zu 99,99% nicht was sie sich da in das haus holen
          mir soll es egal sein
          so einen schrott kaufe ich nicht , wozu auch ?

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