RedTube: abmahnender Anwalt nicht mehr zur Rechtsanwaltschaft zugelassen
Erinnert ihr euch noch an die Abmahnungsgeschichte rund um RedTube, die zur Weihnachtszeit letzten Jahres für allerlei Unruhe bei Besuchern des Portals sorgte? Dubiose Geschichte das Ganze. Über 20.000 vermeintliche Nutzer (darunter auch einige Leser dieses Blogs) von RedTube bekamen Abmahnungen aufgrund Streamings diverser Filmchen und viele zahlten aus Scham sicherlich gleich direkt die 250 ausgerufenen Euro.
Wie die Daten überhaupt erhoben wurden war schon eine hanebüchene Story und auch die Beschlüsse, Kundendaten überhaupt herausgeben zu dürfen, erwiesen sich im Nachhinein als Fehler. Letzten Endes stellte sich heraus, dass die Abmahnungen keine wirkliche rechtliche Grundlage hatten – und so gelangte die Rechtsanwaltskanzlei U+C in den Mittelpunkt des Geschehens.
Eine andere Kanzlei hatte aufgrund dieser Tatsache Beschwerde gegen den abmahnenden Anwalt eingelegt, hier aber lange Zeit nichts gehört. Kurz vor Weihnachten bekam Tobias Röttger, Rechtsanwalt für Urheber-, Medien- und Persönlichkeitsrecht, noch einmal Post.
Zitat: „Da der Ex-Kollege Thomas Urmann nicht mehr zur Rechtsanwaltschaft zugelassen und auch die Urmann & Collegen Rechtsanwaltsgesellschaft mbH gelöscht worden ist, hat sich das berufsrechtliche Verfahren damit erledigt.“.
Warum der initial abmahnende Anwalt nicht mehr zur Rechtsanwaltschaft zugelassen und warum die GmbH gelöscht worden ist, darüber kann offenbar nur spekuliert werden. Laut Focus musste sich der Anwalt vor kurzem wegen Abmahnungen in anderer Sache vor dem Regensburger Landgericht rechtfertigen und verlor. (danke Thomas!)
es sollten vielmehr solchen dubiosen Anwälten das Recht des Titels entzogen werden
Letzter Absatz: mbH für sich alleine ergibt keinen Sinn… Es handelt sich um eine GmbH. Das G versteckt sich in der RechtsanwaltsGesellschaft.
Der Herr Urmann ist im Sommer wegen anderer Sachverhalte von einem Strafgericht verurteilt worden, und zwar zu zwei Jahren Freiheitsstrafe auf Bewährung. Dieses Urteil scheint nun rechtskräftig zu sein und deswegen ist die Anwaltszulassung erloschen, also von Gesetzes wegen weggefallen.Mit den Abmahnverfahren hat es nichts zu tun.
Es bestätigt aber die alte Erfahrung, dass die ganz faulen Eier über kurz oder lang aussortiert werden.
http://www.gesetze-im-internet.de/brao/__14.html
Endlich wird solchen Anwälten das Handwerk gelegt. Das wurde Zeit. Und das sage ich als jemand, der solche Börsen gar nicht nutzt.
Warum kann ich mir eine klammheimliche (Schaden)freude nicht verkneifen….?
Es gibt doch noch gerechtigkeit.
Der wird sich eh das Leben nehmen, wetten.
@Mike
Wieso sollte er? Du kannst davon ausgehen, dass der aus den ganzen Abmahnungen seinen Schnitt gemacht hat, und das Geld sicher deponiert ist.
Was ist denn eigentlich mit dem Gericht oder auch Richter, der den Antrag auf die Herausgabe der IPs etc pp genehmigt hatte?
Interessante Geschichte. Ja der Richter ist diesbezüglich vermutlich unantastbar oder?
Da traf es also den Richtigen. Eine Odyssee dieser Fall.
Was soll denn mit dem Richter sein? Er hat antragsgemäß entschieden. Wenn der Antragsteller unwahre Tatsachen behauptet, dann ist das vllt ein Prozessbetrug, zumindest muss aber der Antragsgegner hier intervenieren. Der Richter darf nur rechtlich prüfen, für alles andere sind Parteien und Sachverständige da. Und solange der Antrag rechtlich in Ordnung ist, geht der auch durch. Würde man eine Haftung eines Richters annehmen, dann würden hierzulande keine Urteile mehr gefällt. Jede Einlegung eines Rechtsmittels würde ja sonst zu einer Haftung eines Richters führen. Man bedenke, dass höhere Gerichte ja gerade in den Fällen das Recht neu fortführen, der untere Richter also in den meisten Fällen gar nicht mutwillig etwas falsch gemacht hat. Der Richter ist hier der falsche Sündenbock. Wenn man nicht gegen den Anwalt vorgehen möchte, dann sollte man die Politiker ansprechen, die das Verfahren erschaffen haben.
Im Übrigen gibt es auch keine „Lizenz“ als Anwalt, sondern nur eine Zulassung. Letztere ist nämlich ein hoheitlicher Akt durch die zuständige Rechtsanwaltskammer. Ersretes ist etwas schlicht privatrechtliches und nennt sich eig. Rechtskauf.
@Uwe Pieper: Ja, stimmt … aber warum der Hinweis? Genau so steht es doch da …
Ich war mit den Abmahnungen von dem nicht konfrontiert gewesen, aber ich wie sicher hunderte andere und alle normal denkende Menschen empfinden eine Genugtuung, daß diesem „Juristen“ wie auch immer das Handwerk gelegt wurde.
Und was genau ändert das nun an diesen ruchlosen Geschäftspraktiken?
Der gründet einfach 2-3 Strohfirmen, und macht weiter. Geldgierige Säcke, wie diese Art von Anwälten, gerade so am Rande der Legalität operierend, werden immer durch solche ehrlose Aktionen auffallen.
Für mich bekommt er seine Strafe erst, wenn er das gleiche Schicksal wie ein gewisser Anwalt aus München wählt. Daher gilt für mich wie im letzten Jahr, dass ich dieser Art von Anwälten und grundsätzlich allen schlechten Menschen einen miesen Rutsch ins neue Jahr wünsche. Obwohl ich auch nicht von den Abmahnungen betroffen war.
Für den Rest unter uns, die sich noch um einen gewissen Anstand bemühen, gilt – rutscht gut ins neue Jahr. Auch wenn das Eis für uns Gutmenschen immer dünner wird!
Als Österreicher bleib ich ja von Abmahnfirmen verschont, aber wie ist denn eigentlich wirklich die Rechtslage in Deutschland? Mir erscheint es immer wieder sehr seltsam, dass das Verschicken von Abmahngebühren in (aufgrund der Häufigkeit) unlauterer Absicht nicht gesetzlich unterbunden wird, b.z.w. dass Anwälte sowas überhaupt ohne Auftrag durch einen Rechteinhaber verschicken dürfen. Da hier offensichtlich auf „lieber zahlen, als auskämpfen“ spekuliert wird, klingt das sehr nach Nötigung.