Recht auf informationelle Selbstbestimmung: einige Webcams in Rostock müssen neu ausgerichtet werden
Rund 900 Webcams sind in und um Rostock verteilt, die Bilder im Internet bereitstellen. Einige davon verstoßen gegen den Datenschutz, der Landesdatenschutzbeauftragte hat deshalb schon mehrere Hotels in Warnemünde abgemahnt.
Ein Großteil der Cams zeigen Strände oder Promenaden, aber dann gibt es eben auch solche, die Nahaufnahmen von Menschen zeigen. Von Menschen, die davon nichts wissen, somit ist ein Verstoß gegen den Datenschutz und gegen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung gegeben. Der Landesdatenschutzbeauftragte forderte deshalb mehrere Betreiber von Webcams auf, diese anders auszurichten, um so die Nahaufnahmen einzelner Personen nicht länger zu ermöglichen.
Allgemeine Frage zu diesem Thema: darf man eigentlich an einem Privathaus eine Cam anbringen, die auf den Bürgersteig (Personen) und die Straße (Kennzeichen) gerichtet ist? Würde diese Anfrage bzw. die Tatsache gern mal an wen richten, ob es gestattet und genehmigt ist. Weiß nur nicht an wen, Stadt/Polizei?
Richtig gut, dass das Thema Datenschutz hier in diesem Blog immer wieder aufgegriffen wird 🙂
@Patrick: Dein eigenes Grundstück ja, sofern die Menschen und Kennzeichen erkennbar sind – Nein.
Einfach mal im Rathaus anrufen, die werden einem dann wohl einen Ansprechpartner vermitteln.
Patrick, frag doch einfach mal beim Datenschutzbeauftragten deines Landes nach, bzw. dessen Büro.
Zumindest der bei uns, Thilo Weichert, in Schleswig-Holstein / sein Büro gibt uns Bürgern immer wieder gerne Auskunft. https://www.datenschutzzentrum.de/
@ Patrick: Den öffentlichen Bereich darfst Du nicht mit überwachen (bzw. „im Bild haben“). Oftmals ist eine Ausrichtung der Kamera aber gar nicht so möglich, um dies zu verhindern. Da gibt es dann die Möglichkeit, die entsprechenden Bereiche zu schwärzen (sei es in der Kamera oder im Aufzeichnungsgerät).
Ggf. ist es bei euch so geregelt, dass Du Dein System in diesem Falle vom Datenschutzbeauftragten abnehmen lassen musst. Die „schwarzen Bereiche“ werden protokollarisch festgehalten. (Ob eine Nachkontrolle seitens des DSB stattfindet vermag ich nicht zu beurteilen 🙂 )
Hinweisschild „Videoüberwacht“ am Zugang zum Grundstück nicht vergessen 🙂
Danke für eure Rückmeldungen. Ne, geht nicht um meine Cam oder um mein Haus. Ein paar Straßen weiter ist mir letztens aufgefallen, dass da an der Hauswand eine Kamera angebracht ist. Und da habe ich mir besagte Frage gestellt.
Der interessanteste Punkt an der ganzen Sache ist allerdings ein anderer: Ob diese Bilder veröffentlicht werden oder nicht, ist … irrelevant. Sie wurden aufgenommen. Wohlgemerkt: Hier wird nicht das Recht auf das eigene Bild, sondern wesentlich weitreichender das Recht auf informationelle Selbstbestimmung herangezogen. Das wird undiskriminiert auf alle Bilderfassungsgeräte angewendet, ob die Ergebnisse nun gespeichert oder veröffentlicht werden ist nicht von Belang.
Mich wundert tatsächlich, dass hier noch nicht wesentlich mehr Aufhebens gemacht wurde. Denn unter dieser Argumentation ist alles, was in der Öffentlichkeit eine (eingeschaltene) Kamera hat, relevant für die informationelle Selbstbestimmung eines anderen. Also auch Handykameras (nehmen eventuell nicht nur die Personen im Fokus aufs Bild!) und Parkhilfe-Kameras (filmen das Kennzeichen des Hintermanns in der Parklücke).
@metai, Parkhilfe-Kameras zeichnen (soweit ich weiß) nichts auf. Für sie dürfte das selbe gelten wie für Kameras in Gegensprechanlagen/Türspionen, wenn diese nur wiedergeben und nicht aufzeichnen sind sie erlaubt.
@kOOk: Aber genau das ist ja der Knackpunkt — selbst reine Kamera-Monitor-Systeme fallen unter §6b BDSG, ob gespeichert wird oder nicht. Und zwar genau vor dem Hintergrund, dass eine informationelle Selbstbestimmung im öffentlichen Bereich gewahrt wird. Würde man nichtspeichernde Systeme ausklammern, wäre dieses Ziel nicht erreicht.
Das Thema ist immer wieder interessant auch für Firmen, die Ihr Gebäude mit Kameras sichern. Wir mussten einmal die Winkel ändern, dass nur der Gehsteig aufgenommen wurde und nicht die parkenden Autos (mit Kennzeichen). Die anderen Aufnahmen musste innerhalb eines bestimmten Zeitraums vernichtet werden (wenn nichts vorgefallen ist).
So eindeutig ist die Thematik mit den Kennzeichen nicht wie sie im Netz häufig dargestellt wird, da der normale Bürger dadurch auf direkten Wege keine weiteren Informationen erlangen kann. Eine Ausnahme bildet die Veröffentlichung eines Kennzeichens mit dem daran gekoppelten Aufruf der Person zu schädigen.
Entsprechende Urteile sind auch in diesem Beitrag zitiert
http://www.frag-einen-anwalt.de/Veroeffentlichung-privates-KFZ-Kennzeichen-in-verschiedenen-medien—f101513.html
Auch in diesem Artikel fehlt wieder die Quellenangabe – wie leider häufig bei Saschas Beiträgen…
@Patrick: Ich sehe unter dem Beitrag die Quellenangabe zum NDR. Du nicht? Hier werden Quellen grundsätzlich angegeben, die Behauptung, dass dies Sascha nicht tut, ist Schwachsinn.
Okay, die Quellenangabe ist vorhanden, allerdings leicht zu übersehen, da zuerst der Bereich kommt „Neueste Beiträge im Blog“, dann ein relativ hohes AdWords-Image und erst dann in gleich gehaltener Farbgebung rechtsbündig darunter der Quellenlink (wobei die Share-Buttons darunter meine Blicke eher auf sich ziehen) 😉 Aber der Link ist nun mal vorhanden, insofern Sorry für meinen nicht korrekten Hinweis.
Ja, den Quellen-Link übersieht man gerne, weil er nicht direkt unter dem Artikel steht, wo er m.E. hingehört.
Richtig schön wäre er ÜBER dem eigentlichen Artikel….
Es gibt keine 900 Kameras in McPom und um Rostock wie man auf der Seite http://www.webcams.travel (nach Rostock suchen) sofort rausfinden kann! Lasst doch diese Sommerlochnummer sein. 🙂