Politiker: Recht auf schnelles Internet ist wertlos

Albert Füracker, der Finanzminister aus der CSU, kritisiert die Ampel-Koalition und die Bundesnetzagentur und beschuldigt sie der Untätigkeit hinsichtlich des vom Bund eingeführten Rechts auf schnelles Internet, welches seiner Meinung nach folgenlos verpufft. Er argumentiert, dass das hochgelobte Recht mehr Schein als Sein ist und in der Praxis wertlos. Dies berichtet der Kurier auf Basis einer dap-Meldung.

Die Bundesnetzagentur hat sich gegen diese Anschuldigungen verteidigt, indem sie auf die bisherigen Untersuchungen von in Bayern eingehenden Beschwerden hinweist, bei denen meist keine Unterversorgung festgestellt wurde.

Hintergrund des Disputs ist das im Juni 2022 eingeführte Bürgerrecht auf eine Mindest-Downloadgeschwindigkeit von 10 Megabit pro Sekunde und eine Upload-Rate von mindestens 1,7 Mbit/s, inklusive erschwinglicher Tarife. Etwaige Beschwerden sind von der Bundesnetzagentur zu prüfen.

Füracker meint, dass trotz mehrmaligen Anmahnen von Unterdeckungsfällen aus Bayern gegenüber dem Bund, keine Aktionen unternommen wurden. Er beschuldigt die Bundesnetzagentur, rechtliche Einwände und Personalengpässe vorzuschieben, anstatt den Bürgern zu ihrem eindeutigen Recht zu verhelfen.

Zusätzlich kritisiert Füracker die Bundesregierung und behauptet, dass sie sich zu wörtlich an die Mindestgeschwindigkeitsforderung hält. Seiner Meinung nach wird das Recht auf schnelles Internet dadurch ad absurdum geführt, wenn Bürger, die eine höhere Geschwindigkeit als das Minimum angeben, als nicht bedürftig für die Mindestgeschwindigkeit interpretiert werden.

Wann konkret eine Abweichung im Festnetz vorliegt und zu einer Minderung oder einer außerordentlichen Kündigung berechtigt, hat die Bundesnetzagentur im Rahmen einer Allgemeinverfügung festgelegt. Konkrete Vorgaben zum Nachweisverfahren hat die Bundesnetzagentur zudem in einer Handreichung bereitgestellt.

Nach den aktuellen Zahlen der Bundesnetzagentur sind bis Ende Dezember 2023 aus Bayern 1182 Hinweise über mögliche Unterversorgungen eingegangen. 1019 davon habe man bisher bearbeitet. „In diesen Fällen fehlten Anhaltspunkte für ein behördliches Einschreiten, das heißt es konnte keine Unterversorgung im Sinne des Gesetzes festgestellt werden“, so ein Sprecher der Bundesnetzagentur.

Die übrigen Beschwerden wolle man flott abarbeiten, zurzeit verdichte sich für circa ein Dutzend Standorte aus Bayern der Verdacht einer Unterversorgung. Hintergrund ist, dass möglicherweise ein im Sinne der Mindestversorgung erschwinglicher Verbraucherpreis für die verfügbare Versorgung fehlt. Laut Bundesnetzagentur laufen diese Verfahren noch, die Behörde kündigte jedoch zügige Entscheidungen an.

Mit der Desktop-App stellt euch die Bundesnetzagentur ein Nachweisverfahren zur Überprüfung der vertraglich vereinbarten Geschwindigkeiten zur Verfügung. Im Rahmen einer Messkampagne können Nutzer die tatsächlich erreichten Geschwindigkeiten ihres Internetzugangs im Up- und Download ermitteln. Diese können sie mit den vertraglich vereinbarten Geschwindigkeiten vergleichen. Insgesamt sind hierbei 30 Messungen an drei unterschiedlichen Kalendertagen durchzuführen. Zwischen den Messtagen ist ein Mindestabstand von jeweils einem Kalendertag einzuhalten, darüber hinaus ist eine Verteilung der Messungen über den Messtag vorgesehen.

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Ein Kommentar

  1. Rainbird-1 says:

    Der Laden ist das gleiche wie die Verbraucherzentralen. Eine aufgeblähte, nichtsnutzige, vermeintlich dem Bürger dienende Institution ohne Daseinsberechtigung.

    Habe selbst schon mehrfach Beschwerden eingereicht. Bei meinem Kabelanbieter wären Sie anscheinend nicht zuständig. Schreibt dieser jedoch in seinem Impressum:

    „Aufsichtsbehörde i.S.v. § 5 Abs. 1 Nr. 3 Telemediengesetz (TMG): Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen“

    Komisch. Bei damaligen Versäumnissen des Anbieters zur Einführung der Routerfreiheit an Kabelanschlüssen und der zur Verfügungstellung von Kundendaten für die SIP Telefonie, wollte auch keiner etwas wissen. Erst Wochen danach beakm man vom ISP überhaupt welche Daten, obwohl das Datum gesetzt war, ab wann die Daten zur Verfügung stehen müssen.

    Verbraucherzentralen: Gerne würde man sich hier hinwenden und einen Rat einholen. Jedoch verlangt diese Institution, welche eigentlich für „Verbraucherrechte kämpft“, utopische Minutenpreise von 1,86€/Minute!!!
    Na klasse, da kann man immer nur auf grobe Schnitzer der ISP hoffen, damit zumindest eine Klage Seitens der Verbraucherzentrale zu etwas führt (wenigstens wird hier ab und zu etwas positives erwirkt). Für kleine Wehwehchen eines einzelnen Nutzers, sehe ich hier keine großen Erfolge! Bis die telefonische Beratung (mit ungewissem Ergebnis) abgeschlossen ist, dürfte die Urlaubskasse geplündert sein!

    Meiner Meinung nach viel zu viele „Schein-Institutionen“ welche die tatsächlichen Probleme nicht lösen. Zumindest schafft dies Arbeitsplätze (einzig wirklicher Sinn), wenn auch die eigentliche Funktion verfehlt wird!

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