Onlinehandel mit Tieren soll stärker reguliert werden

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Die Bundesregierung möchte den Onlinehandel mit lebenden Tieren stärker regulieren. Dies gab die Bundesregierung auf eine Anfrage der CDU/CSU-Fraktion bekannt. So soll „für den Onlinehandel mit Heimtieren eine verpflichtende Identitätsüberprüfung“ eingeführt werden.

Zur Durchsetzung der Regelung plant das Bundesamt für Naturschutz eine Taskforce zur Kontrolle des Onlinehandels mit geschützten Tier- und Pflanzenarten einzurichten. Zur Begründung führt die Bundesregierung an, dass „sich der (illegale) Handel mit geschützten Arten immer mehr auf Online-Handelsplattformen und soziale Netzwerke verlagert“.

Angeführt werden zudem Verhandlungsergebnisse auf EU-Ebene zum „Digital Service Act“ (DSA), die sich auf den Onlinehandel mit Wildtieren beziehen. So würden Betreiber von Online-Plattformen, „die Verbrauchern den Abschluss von Fernabsatzverträgen mit Unternehmern ermöglichen“, dazu verpflichtet, alle Anbieter lebender Tiere zu registrieren und zu identifizieren.

Danach seien unter anderem lebende Tiere ausdrücklich vom Anwendungsbereich des DSA erfasst. Betreiber besonders großer Plattformdienste müssten regelmäßig eine Prüfung ihrer systemischen Risiken vornehmen. „Der illegale Handel mit lebenden Tieren ist ausdrücklich Teil des Risikoassessments“, schreibt die Bundesregierung.

Ferner sollen auf Grundlage der EU-Verordnung Angebote, etwa illegale Angebote geschützter Wildtiere, in einer von der Kommission verwalteten Datenbank gespeichert werden, auf die die Behörden der Mitgliedsstaaten Zugriff haben. Online-Vermittlungsdienste sollen zudem „Anordnungen von Justiz- und Verwaltungsbehörden der Mitgliedstaaten gegen illegale Inhalte sowie Auskunftsersuche“ unverzüglich umsetzen, führt die Bundesregierung ferner aus.

Die Bundesregierung prüfe ferner, welche weiteren Maßnahmen neben dem DSA getroffen werden können, um die Identifizierung sämtlicher Anbieter lebender Tiere zu erreichen.

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8 Kommentare

  1. >>So soll „für den Onlinehandel mit Heimtieren eine verpflichtende Identitätsüberprüfung“ eingeführt werden.

    Na hoffentlich nicht per VideoIdent 😉
    Der Onlinehandel mit Heimtieren gehört grundsätzlich verboten. Es gibt auch ohne Online-Handel schon genug „Schwarze Schafe“ in dem Geschäft.

  2. Ist ja leider Standard, das Fische in Plastiktüten mit Wasser getan werden, damit sich Horst Müller in seinem Reihenhaus in Izehoe, an den ach so schönen Umpa Lumpa Fischen aus Australien freuen kann.

    • Itzehoe*

      • It’s a what???

        Das mit den Fischen in Plastiktüten hat allerdings nicht wirklich was mit Online-Handel zu tun. Das wurde schon gemacht, als man an Online-Handel noch nicht mal im Traum dachte.

        • Stimmt. Mach das mal mit einem Mensch, also nur für die Wissenschaft. Der Versuch wird nie statt finden weil ganz Twitter „Skandal“ schreiben wird.

  3. und bald gibt es tiere nur noch für die reichen und schönen. danach kommt nur noch mit verdienstnachweiß und co. meiner meinung nach will der staat später nur eine neue steuer einführen bzw geld damit verdienen das menschen nicht mehr einsam sind

    • So ein Quatsch. Du kannst ja dein Heimtier bei einem zertifizierten Zoohändler persönlich abholen. Der könnte dann auch z.B. deine Eignung zur Haltung exotischer oder gefährlicher Tiere überprüfen und mit dir gemeinsam die Meldung bei der Artenschutzbehörde auf den Weg bringen. Warum muss man Lebewesen online handeln?

    • Wer einsam ist, kann sich auch einen Hund oder eine Katze aus dem Tierheim holen. Es gibt ganz genau null Argumente dafür, dass man sich ein Tier (und am besten noch eine geschützte Tierart) online bestellt.

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