OLG Köln: Händler müssen Kunden nicht zwingend über Sicherheitslücken bei einzelnen Smartphones informieren
Smartphones und ihre Updates, dieses Thema beschäftigt uns Nutzer schon seitdem es die Dinger überhaupt gibt. Leider werden viele Geräte von ihren Herstellern diesbezüglich oftmals sehr schnell fallengelassen, wenn ihr offizieller Supportzeitraum abgelaufen ist. Das Problem kennen sicherlich viele von euch. Und wie nun das Oberlandesgericht Köln entschieden hat, müssen Händler den Kunden noch nicht einmal darauf hinweisen, wenn ein Smartphone eventuell schon gar nicht mehr mit Updates versorgt wird.
Der Käufer steht demnach noch mehr in der Pflicht, sich vor dem Kauf eines Smartphones ausreichend über solche wichtigen Dinge zu informieren. Meiner Meinung nach sollte man das als Kunde so oder so immer tun, weil der vermeintliche Fachmann im Geschäft viel zu oft selbst keine Ahnung hat – so zumindest mein persönlicher Eindruck der letzten Jahre. Dennoch gilt das Urteil (Az. 6 U 100/19) des OLG Köln auch für ältere Menschen, denen vielleicht gar nicht so bewusst ist, warum ein heutiges Smartphone auf möglichst aktuellem Stand gehalten werden sollte. Dem Urteil vorausgegangen war eine Klage der Verbraucherzentrale NRW gegen Media Markt, wonach einem Kunden 2016 ein Smartphone verkauft worden war, das noch mit Android 4.4.4 Kitkat unterwegs war und keine Updates mehr zu erwarten hatte.
Zwar sei zu berücksichtigen, dass die Information über das Vorliegen von Sicherheitslücken für den Verbraucher von großer Bedeutung sei. Auf der anderen Seite sei es jedoch für Händler unzumutbar, sich die Informationen über Sicherheitslücken für jedes einzelne von ihnen angebotene Smartphone-Modell etwa durch Tests zu verschaffen. – Verbraucherzentrale NRW
Laut Verbraucherzentrale bleibt für uns Kunden noch ein Funken Hoffnung:
Die EU-Warenkaufrichtlinie (2019/771) wird Händler ab 2022 dazu verpflichten, Käufern von smarten Geräten Updates zur Verfügung zu stellen, solange diese vernünftigerweise damit rechnen können.
Was haltet ihr von dem Urteil? Ich kann die Seite der Händler durchaus nachvollziehen, sich nicht bei jedem Gerät bis ins letzte Detail auskennen zu können, gerade was die aktuelle und zukünftige Sicherheit des Geräts betrifft. Die eine oder andere Koryphäe gibt es dann aber sicherlich doch da draußen – Verkäufer, die sich auch gerne für ältere Menschen und andere, die sich gewisser Risiken von veralteten Systemen nicht bewusst sind, an den Rechner schwingen und selbst schnell für jene recherchieren.
Urteil hin oder her – die Einzelhändler jammern doch immer aufgrund der Online-Geschäfte geht Umsatz Flöten und betonen doch die vielen Vorteile der Beratung.
Nun erwarte ich als Kunde nun solche wichtigen Informationen. Bekomme ich diese nicht mehr, fällt ein Baustein der Beratung wieder weg.
Leider zeigt das Urteil nur auf, wie wenig Bewusstsein für die sicherheitstechnische Integrität von IT-Geräten und -Systemen in der Gesellschaft da ist, in diesem Fall bei den Richtern. Man stelle sich vor der Händler hätte ein Auto ohne Sicherheitsgurte verkauft, dafür hätte er sofort in der Pflicht gestanden.
Meiner Ansicht nach sollte der Besitzer eines Gerätes für dessen Sicherheit verantwortlich sein, *vor* dem Verkauf ist das der Händler.
Sehe ich ähnlich.
Bei sehr alten Geräten sollten die Händler in der Pflicht stehen, die Kunden zu informieren.
Dann würden auch die Preise schneller fallen, damit der Händler die Kunden nicht informieren muss, dass er dem Kunden auf gut deutsch Sche.. verkauft hat.
Sehe das ähnlich wie das Gerichtsurteil. Es ist unzumutbar für einen Händler über jede einzelne Sicherheitslücke jedes Gerätes informiert zu sein. Klar die allgemeinen Android Security Updates sind an einer zentralen Stelle gesammelt, aber die unzähligen Geräte-, Chipsatz-, Herstellersoftware-abhängigen Lücken für jedes diese Geräte zu erfahren ist eindeutig übertrieben. Dann wäre man irgendwann soweit, dass der Händler auch noch über jede einzelne App Version im Zusammenhang mit diesem Gerät über Lücken bescheid wissen müsste.
Das einzige was noch zumutbar wäre ist, meiner Meinung nach, eine Verpflichtung der HERSTELLER eine Datenbank zu pflegen, welche Geräte aktuell noch Sicherheitsupdates erhalten. Händler könnten dann Daten aus diesen listen ziehen und beim Verkauf darauf hinweisen.
Ich kann aber wohl erwarten, dass der Händler zumindest weiß, dass Android 4.4.4 absolut veraltet ist und entsprechend keine Security-Patches mehr bekommt. Zum Zeitpunkt (2016) war Android 4.4.4 3 Jahre alt und Android 7 bereits draußen bzw. kurz vor Veröffentlichung. Tut mir leid, aber das ist armselig und definitiv kein Argument für stationären Handel.
Ich kann als Händler auch erwarten, das der Kunde weiß, das Android 4x inzwischen durch aktuellere Versionen abgelöst wurde.
Ist ja nicht so, dass das niemand mitkriegt.
Wenn ein Kunde wider besseren Wissens trotzdem so ein altes Gerät kauft, hat er selbst schuld. 99% leben ja nicht auf einer einsamen Insel im Pazifik, sondern in der Zivilisation……. schon wer öfters mal in die Computer-Zeitschriften am Kiosk schaut, kriegt mit, wenn eine OS-Version erscheint. Das Internet tut ein Übriges.
Halt!!!
Denk daran, andere Menschen sind nicht du. Viele sind wirklich dumm. Kann es auch nicht glauben, scheint aber Tatsache zu sein.
Nimm das Beispiel der E-Scooter. Im Gegensatz zu Betriebssystem konnte man diesem Thema nicht entkommen. Jede Zeitung und alle Nachrichten, egal in welchen Medien, waren voll davon. Würde behaupten es wurde mindestens so viel darüber berichtet wie damals wo dieser Rennfahrer seinen Ski-Unfall hatte. Gut, es gab keine Einblendungen im aktuellen Programm, aber es war ja auch nichts was überraschend kam.
Trotzdem haben mehr Menschen ihren Führerschein verloren weil sie „ahnungslos“ waren und nicht wußten, dass man Regeln wie beim PKW beachten muss? Trotzdem wußten viele nicht, dass man nicht auf Gehwegen fahren darf?
Und das sind ja nicht die alten Leute gewesen die nun vielleicht nicht so die Ahnung haben wo sie Informationen her bekommen. Es war die Generation die angeblich alles weiß und kann und trotzdem zu tum ist die Hinweise des Betreibers in der APP zu lesen und diesen in den AGB´s sogar zustimmt.
Meine Oma hätte nun keine Ahnung was da auf einem Smartphone aktuell drauf ist oder sein sollte. Man sollte also schon unterscheiden. Trotzdem finde ich dieses Urteil gut, wie soll ein Händler das alles wissen oder an Informationen kommen wenn der Hersteller das nicht einmal wirklich weiß?
Schon seltsam, bei E-Scootern sind die Regeln bekannt und trotzdem sind viele Nutzer zu blöd, aber bei diesem Chaos im Smartphone-Markt erwarten, dass da jeder durchsteigt? Mit jeder ist übrigens auch der Händler gemeint!!!
dumm, nicht tum 😉
In diesem speziellen Fall wusste der Kunde das ja auch und hat es gerade deswegen gekauft.
Ich kenne die Hintergründe zu dem verhandelten Fall nicht und kann nur spekulieren, aber für mich sieht es so aus, dass der Händler einen alten Ladenhüter loswerden wollte. Meist versucht ein Verkäufer doch das neueste und teuerste Produkt an den Kunden zu bringen und verweist dann auch auf die fehlenden Updates für das alte Betriebssystem. Aber möglicherweise hatte der Kunde ein stricktes Preislimit und gab sich technisch unversiert. Dann bekam er halt den Ladenhüter angeboten. Daher kamn ich die Forderung der Verbraucherschützer nachvollziehen
IT Sicherheit kann nicht funktionieren, wenn Händler Geräte außerhalb des Update-Zyklus ohne speziellen Hinweis als Neuware verkaufen dürfen.
Ich halte das Urteil für falsch. Müßten sie informieren, würden sie nur noch die verkaufen, die aktualisiert werden. Das würde den Druck erhöhen zu aktualisieren. Und es soll nicht zumutbar sein? Dem Kundem wird des doch auch zugemutet. Abgesehen davon, Zulassung für EU Markt nur wenn verbindlicher Eintrag in Datenbank bis wann Aktualisierungen kommen und diesen zentral abfragbar.
Meiner Meinung nach sollte es zumindest möglich sein, dass der Händler weiß, ob das besagte Smartphone noch mit Sicherheitsupdates durch den Hersteller versorgt wird. Es wird immer Sicherheitslücken geben, die nach dem Ende des Herstellersupports bekannt werden und daher sollte man nur Geräte kaufen, die noch unterstützt werden, um auf der sicheren Seite zu sein.
Ach, ihr habt ja teilweise sogar recht. Aber warum soll der Händler in die Pflicht genommen werden? Auf deutsch gesagt, wie sollen die armen Schweine das bei Herstellern wie LG8als Beispiel)schaffen?
Habe einmal bei LG nachgefragt welche Geräte mit Android 10 versorgt werden, also welche Geräte abgesehen dieser die bei Seiten mit Hinweis auf dem Update genannt werden, das waren Ende letzten Jahres, G8s und 2!!!! weitere Geräte aus 2019, und nur hochpreisige Geräte.
Die Antwort von LG:
Sehr…
herzlichen Dank für Ihre Kontaktaufnahme mit LG Electronics Deutschland GmbH.
Ob noch andere als die von Ihnen benannten Geräte mit Android 10 aktualisiert
werden ist konkret noch nicht beschlossen
Sogar bei Motorola kann man direkt auf der Website dazu Daten finden. Hier geht es schließlich darum ob und nicht wann es Updates gibt. Bei MOtorola kann man sich informieren.
Denke, das Gericht hätte entscheiden sollen, dass die Hersteller dieses aktuell bereit stellen. Jeder Nutzer könnte sich informieren und ältere Menschen ohne Plan könnten im Handel fragen und der Händler könnte in so einem Fall mit Service punkten, indem er die Homepage besucht. Wäre ja auch nicht schwer, nicht wie jetzt wo die Händler wohl auch kaum an mehr Informationen gelangen als der Kunde.
Und PKW´s sollte man nicht mit Smartphones vergleichen. Abgesehen davon, wenn man vergleichen will, Oldtimer die vor einem bestimmten Jahr ohne Sicherheitsgurt auf dem Markt kamen bekommen auch kein Sicherheitsupdate in Form eines Sicherheitsgurtes und danach haben die einfach keine Straßenzulassung bekommen. Der Vergleich hinkt also gewaltig.
Das Problem liegt doch ganz wo anders:
die Hersteller der Hardware ‚verpfuschen‘ das Betriebssystem so, dass nur spezifische Aktualisierungen möglich sind – egal ob neue OS-Version oder Sicherheitspatch.
Stellt euch vor, euer Windows oder Linux PC könnte nur aktualisiert werden, wenn das Update von ALLEN Herstellern, von denen Ihr Hardwarekomponenten habt, GEMEINSAM erstellt wurde….. unmöglich!
Ich spinne den Gedanken weiter: die Grafikkarte eures Desktop ist kaputt und ihr bekommt ein Kulanzupgrade auf ein besseres Modell eines anderes Herstellers: keine Updates mehr….
Bei Windows und Linux funktioniert das Sicherheitsupdate Hardware unabhängig, dahin muss Android auch kommen.
Der Händler kann nicht für etwas zur Verantwortung gezogen werden, geschweige denn für etwas garantieren, auf das er keinen Einfluss hat.
Wäre auch nicht das erste Mal, dass ein Hersteller ein Gerät überraschend von der Updateliste streicht.
Das Urteil ist somit absolut gerechtfertigt und verpflichtet den Verbraucher zur Eigenverantwortung!
Es kann doch nicht angehen, dass immer, wenn jemand eine falsche Entscheidung trifft (hier die aktive Kaufentscheidung für ein veraltetes Gerät) ein anderer dafür verantwortlich gemacht wird!
Am Ende des Tages liegt die Verantwortung bei den Herstellern, mangelhafte Software unverzüglich nachzubessern.
Ich stelle mir da eher die Frage, ob nicht oder extrem verzögerte Auslieferung von angepassten Sicherheitsupdates vielleicht schon Gewährleistungsmängel sind….
Ich finde das Urteil richtig! Wieso der Händler? Es sind doch Menschen die meist eine 3 jährige Ausbildung zum einzelhandelskfm. haben und da geht es in der Ausbildung nicht speziell um IT.
Gut wäre es natürlich wenn der Händler ein Datenblatt hätte, weil nicht alles steht auf der Verpackung. Außerem ist es doch so, dass viele Angestellte bei den Elektronikketten eben ein kleines Grundgehalt kriegen und der Rest über Provi läuft. Daher nur verständlich, dass die Menschen eben auch gar kein Intresse haben sich mit jedem Gerät aus zu kennen.
Klar wenn man schonmal Smartphone´s hatte weiß man und es hat sich ja auch rumgesprochen das z.B LG HTC, moto u.a. ehr Schlamper sind was Updates angeht.
Sinn würde es ehr machen wenn die EU die Hersteller in die Pflicht nimmt und gesetzlich vorschreiben würde ab erscheinungsdatum 3Jahre updates, dann könnte jeder kunde auf dem Datenblatt sehen oh das Telefon für 49€ ist aber schon 2 Jahre oderso auf dem Markt.
Ich kann eben auch verstehen, das nicht jeder Verkäufer gewillt ist für ein Gerät wo er dann vlt 5€ brutto Provi bekommt Stundenlang eine Beratung zu geben oder im Pc zu suchen.
Wir denken ähnlich. Ein anderes Urteil wäre auch Schwachsinn gewesen. Gerade diese alten, günstigen Geräte liegen bei MediaMarkt und co. in der Schütte herum und die Kunden nehmen es mit zur Kasse. Aber vielleicht soll ja die Kassenkraft alles wissen und erzählen.
Wäre was nettes für versteckte Kamera.
Und weiter gesponnen, wenn man privat etwas weiter verkauft, z.B. bei Ebay, da wird man ja auch zum Händler.
Naja da kann man ja diesen netten Paragraphen ausschließen!
Mit Apple wäre das nicht passiert, selber schuld, wer zu den China-Smarties greift.
Das stimmt. Dafür gbt es da andere Gründe sie nicht zu kaufen.
Apple Geräte erhalten lebenslang Updates? Das halte ich für ein Gerücht.
Auf der anderen Seite sei es jedoch für Händler unzumutbar, sich die Informationen über Sicherheitslücken für jedes einzelne von ihnen angebotene Smartphone-Modell etwa durch Tests zu verschaffen. –
Wenn ich das richtig lese steht dort, dass die Händler nicht verpflichtet sind, sich Informationen zu verschaffen. Den geltenden AGB nach müssen jedoch bei Vertragsschluss alle Fakten des Vertrages dem Kunden zur Verfügung stehen.
Sind durch dieses Urteil nun die AGB eingeschränkt worden oder ist er nur entlastet nicht verpflichtet zu sein sich alle Informationen zu verschaffen?
Den Inhalt des Urteils kann man hier nachlesen:
OLG Köln, Urteil vom 30.10.2019, 6 U 100/19
http://www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/koeln/j2019/6_U_100_19_Urteil_20191030.html
Warum sollten Händler auch noch auf sowas hinweisen müssen?
Zumal sich die Updatepolitik auch mal spontan vom Hersteller ändern kann.
Bei der Vielfalt der erhältlichen Smartphones kann sich der Verkäufer ja schon kaum noch alle Details merken.
Besser wäre, die Hersteller würden verpflichtet werden bspw. mindestens 3 Jahre oder bis einem Jahr nach Produktionsende noch Sicherheitsupdates ausliefern zu müssen, je nach längerem Zeitraum.
Der Händler wird ja nicht verpflichtet für Updates zu sorgen, sondern nur darauf hinzuweisen was bekannt ist. Sagt der Hersteller z.B. es wird aktualisiert, zieht diese Aussage aber zurück nachdem gekauft wurde, kann der Händler nichts dafür. So wäre es sinnig.
> Warum sollten Händler auch noch auf sowas hinweisen müssen?
Der Händler darf auch keine Lebensmittel verkaufen, deren MHD abgelaufen ist. Warum sollte das bei anderen Produkten anders sein?
@Norbert
Was ein dämlicher Vergleich.
Im übrigen, nur weil ein Hersteller keine Updates mehr für Geräte anbietet, heißt es nicht, dass ich es nicht mehr nutzen kann.
Zudem werden die Geräte oft über Jahre genutzt, auch wenn es lange keinen Support mehr erhält.
> Was ein dämlicher Vergleich.
Weil?
@Nobert
Habe ich doch erklärt. Lesen und verstehen, warum man die „Haltbarkeit“ von Lebensmitteln nicht mit Geräten vergleichen kann.
Vielleicht noch eine Anmerkung zum MHD der Lebensmittel: das Datum ist oft künstlich viel zu früh angesetzt. Manche Lebensmittel sind Tage oder Wochen, sogar Monate, bei TK und Dosen oft Jahre nach dem MHD, noch essbar.
Wie bereits erwähnt ist die mM nach sinnvollste Regel, Herstellern und Lieferanten vorzuschreiben, wie lange Support geleistet werden muss; nicht nur bei Software, sondern auch bei der Verfügbarkeit von Ersatzteilen.
Was bei Weiße Ware geht sollte auch bei Unterhaltungselektronik und Smart Devices gehen.
> Habe ich doch erklärt.
Nein, das kam erst in eben dieser Nachricht:
> Im übrigen, nur weil ein Hersteller keine Updates mehr für Geräte
> anbietet, heißt es nicht, dass ich es nicht mehr nutzen kann.
Man kann auch Lebensmittel noch essen, wenn das MHD abgelaufen ist.
Wie war doch gleich Dein Punkt?
„Wie war doch gleich Dein Punkt?“
Ich wiederhole mich: (Meine) Texte lesen und verstehen 😉
Künftige Rechtslage ab dem 01.01.2022:
Art. 7 Abs. 3 der EU-Warenkauf-Richtlinie
RICHTLINIE (EU) 2019/771 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
vom 20. Mai 2019
über bestimmte vertragsrechtliche Aspekte des Warenkaufs, zur Änderung der Verordnung (EU) 2017/2394und der Richtlinie 2009/22/EG sowie zur Aufhebung der Richtlinie 1999/44/EG
„(3) Im Falle von Waren mit digitalen Elementen sorgt der Verkäufer dafür, dass der Verbraucher über Aktualisierungen, einschließlich Sicherheitsaktualisierungen, die für den Erhalt der Vertragsmäßigkeit dieser Waren erforderlich sind, informiert wird und solche erhält
a) während des Zeitraums, den der Verbraucher aufgrund der Art und des Zwecks der Waren und der digitalen Elemente und unter Berücksichtigung der Umstände und der Art des Vertrags vernünftigerweise erwarten kann, wenn im Kaufvertrag die einmalige Bereitstellung des digitalen Inhalts oder der digitalen Dienstleistung vorgesehen ist, oder
b) während des gesamten in Artikel 10 Absatz 2 oder Absatz 5 genannten Zeitraums, wenn im Kaufvertrag die fortlaufende Bereitstellung des digitalen Inhalts oder der digitalen Dienstleistung über einen Zeitraum vorgesehen ist.“
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=CELEX:32019L0771&from=EN
Ja super ist ja toll geschrieben. Das sagt nun wider alles und nix aus. Die Frage die sich mir da gleich stellt ist ein mtl. Sicherheitspatch für den Erhalt der Vertragsmäßigkeit wichtig? Antwort nein! Denn das Gerät besitzt ja alle bei Vertragsabschluß gebotene Funktion.
Wenn ich bei MM mir so ein 49 Handy vom grabbeltisch kaufe und da eben noch Android 8 oder 7 drauf ist das so und das dann Vertragsgegenstand.
Vorallem was hat der Verkäufer mit dem Fehlverhalten vom Hersteller zutun oder kann dieses beeinflussen? Garnicht´s kann der Verkäufer wenn Samsung seine A-Reihe nach einem oder Jahren aus mtl. oder Quatarls Patches raus nimmt kann da keinr was machen weder der Händler noch der Kunde.
Der EU Rat ist doch ein Haufen politisch versagter die in ihren jeweiligen Länder nicht mehr gebraucht werden. In all den Jahren der Eu hab ich glaub ein oder zwei Gesetze aus Brüssel erlebt die mal in irgendeiner Form sinnvoll waren und zu ihrem Ziel geführt haben.
Es würde vieles vereinfachen, wenn verpflichtend auf der Schachtel stehen müsste wie lange es neue Androidversionen und wie lange es Sicherheitsupdates bekommt.
Und genau da ist die Politik gefordert! Smarte Geräte dürfen nur noch verkauft werden, wenn auf der Packung steht, wie lange es Updates dafür geben wird.
Das wäre auch bei weniger smarten Geräten, wie z.B. dummen Netzwerkdruckern notwendig. Auch Treiberupdates sind sicherheitsrelevant und es wäre auch nett zu wissen, wie lange ein Hersteller gedenkt Ersatzteile und Verbrauchsmaterial zu liefern.
Bei Android 4.4 habe ich aufgehört zu lesen.
Das Urtei ist folgerichtig. Als Händler hast du null Einfluss auf die (oft beschissene) Produktpolitik der Hersteller. Was endlich kommen muß ist eine Gewährleistung für Software. Gesetzliche Reglen für Verfübgarbeit und Funktionalität auf erworbene Softweare incl. Betriebssystem. Was hier gerade mich Kunden gemacht wird ist ist eine Sauerei. Laut Vertrag verkaufen Händlich nämlich nur die Hardware. Die EULA schränkt die Rechte dere Kunden derart ein, dass z.B. ein smart-TV schon nach kürzester Zeit naczh und nach eben diese Smart-Funktionen verlieren darf. Und das, ohne dass der Kunde ein Recht auf Wandlung oder Ähnliches hat. Der Kunde wendet sich meist an den Händler, der Hersteller freut sich und winkt ab oder verzögert (wie z.B. Philips) mit absurden Anforderungen an den Kunden. Hier soll der Kunde z.B. technische Tests und Messungen am TV-Gerät vornehmen. Ohne die Tests und Messungen verweigert Philips die Annahme der Reparatur. Ich arbeite in diesem Bereich, ist also kein Hörensagen sondern tägliche Erfahrung.
> Als Händler hast du null Einfluss auf die (oft beschissene) Produktpolitik der Hersteller.
Dann darf der Händler solche Produkte eben nicht verkaufen.
@Norbert
Genau! Dann verkaufe ich z. Bsp. keine Produkte von Sony, Samsung, Apple, …
Nur, wer kommt dann zu mir kaufen? Merkst du selbst?
Der Punkt ist, vom Gesetzgeber wird schon (zu) viel auf die Händler abgewälzt ohne Hersteller oder Lieferanten in die Pflicht zu nehmen.
> Dann verkaufe ich z. Bsp. keine Produkte von Sony, Samsung, Apple, …
Samsung und Apple kommunizieren für die meisten Geräte sehr deutlich, wie lange es Updates für diese gibt.
„Samsung und Apple kommunizieren für die meisten Geräte sehr deutlich, wie lange es Updates für diese gibt.“
Apple ist in den letzten Jahren sehr mitteilungsfreudiger geworden und hält sich idR auch dran.
Samsung ist eine absolute Katastrophe. Und damit meine ich nicht die „welche Handys bekommen wann welches Update“.
Da geht es um Fehler- und Sicherheitsupdates zu allen möglichen Geräten.
Und ja, ich weiß, wo von ich Rede, ich arbeite seit ü20 Jahren im Elektronik Kundenservice.
> Samsung ist eine absolute Katastrophe. Und damit meine ich nicht die „welche Handys bekommen wann welches Update“.
Genau darum ging es aber. Dass man, aus den diversesten anderen Gründen, eigentlich keine Samsung Smartphones nutzen will, ist ein anderes Thema.
„Samsung ist eine absolute Katastrophe. Und damit meine ich nicht die „welche Handys bekommen wann welches Update“.
Genau darum ging es aber. Dass man, aus den diversesten anderen Gründen, eigentlich keine Samsung Smartphones nutzen will, ist ein anderes Thema.“
Sorry, ich habe das Wörtchen „nur“ vergessen.
Korrekter Satz: -> Und damit meine ich nicht NUR die „welche Handys bekommen wann welches Update“.
Oft wurden zugesagte Updates verschoben und später – kann man ggf. mit leben – oder gar nicht ausgeliefert – geht gar nicht – weswegen man als Händler das Gerät zurück nehmen musste, da ein offensichtlicher und bekannter Fehler nicht beseitigt wurde.
Die freie Marktwirtschaft ist halt nicht Jedermanns Sache. Wer sich vor dem Kauf nicht für das Produkt interessiert, soll hinterher halt nicht rumheulen!
Richtig. Wenn ich als Käufer im Jahre 2016 ein Gerät mit Kitkat kaufe, hab ich selbst schuld. Wer bei Mediamarkt kaufen kann, lebt in der Zivilisation und kann sich vorher entsprechend informieren.