Nokia Lumia 820 und Lumia 920: Zufriedenheitsgarantie bei Vodafone
Habt ihr Interesse, euch eines der neuen Nokia-Modelle zuzulegen? Dann solltet ihr vielleicht einmal Vodafone in Betracht ziehen, denn dort hat man gerade die Smile & Buy Aktion gestartet. Die geht bis zum 8. Dezember und gibt euch die Chance, eines der beiden Geräte – Nokia Lumia 820 oder Nokia Lumia 920 – zunächst einmal 14 Tage testen zu können.
Ihr geht dabei in der Tat kein Risiko ein. Stellt ihr innerhalb der 14 Tage fest, dass euch das Gerät – aus welchem Grund auch immer – nicht zusagt, könnt ihr es problemlos zurückgeben. Habt ihr das Smartphone ohne Vertrag gekauft, gibt es direkt die Kohle zurück. Habt ihr einen neuen Vertrag abgeschlossen, bleibt der natürlich bestehen und ihr könnt euch für ein anderes Gerät entscheiden. Dabei müsst ihr natürlich den unterschiedlichen Kaufpreis des Smartphones beachten.
Wie gesagt: die Aktion mit der Zufriedenheitsgarantie läuft noch bis zum 8. Dezember und zeigt, dass Nokia mit genügend Selbstbewusstsein ausgestattet ist – kann man auch sein, denn man hat in Sachen Hardware endlich wieder in die Spur gefunden. Beachtet allerdings bei der Aktion, dass sie nur offline gilt, ihr müsst also einen der Vodafone-Shops aufsuchen – sollte aber nicht so die Hürde sein 😉
Quelle: Nokia via Mobilegeeks
Die Frage ist doch, wie Vodafone, respektive Nokia „14 Tage“ testen definiert. Heißt das ich kann das Gerät wirklich ernsthaft nutzen oder muss ich darauf achten das ich nur eine bestimmte Anzahl von SMS; Minuten, KB verbrauche? Bei dem per Fernabsatzgesetz definierten 14 tägigen Rückgaberecht gibt es immer wieder Ärger, wenn man das Gerät wirklich mal genutzt hat. Leistungsaustausch nennt man sowas. Nur daran wird sich der Unterschied messen lassen.
Sollte man hier das Gerät wirklich ernsthaft nutzen dürfen, dann ist es doch etwas anders als das normale Rückgaberecht per Fernabsatzgesetz welches hier angemerkt wiurde.
@Tim
Falsch!
aber immer wieder erstaunlich wie hartnäckig sich dieses Gerücht hält 🙂
und bei MM gibt es auch keine bundeseinheiltliche Regelung, da die Filialleiter relativ autark entscheiden dürfen.
@Thomas
seh ich ähnlich. hatte ich oben auch schon geschrieben
ich seh grad: MM hat jetzt doch ein einheitliches 14 tägiges Rückgaberecht.
dann ist die Aktion von vodafone tatsächlich überhaupt keiner Meldung wert.