Neue Gesetzestexte werden bald nur im Netz veröffentlicht

Laut einem Bericht des Redaktionsnetzwerk Deutschland (RND) werden neue Gesetze künftig nur im Netz veröffentlicht. Bisher war es so, dass Gesetze auch im gedruckten Bundesgesetzblatt stehen müssen, um in Kraft treten zu können. Genau das soll sich ändern.

Jedenfalls sieht das der Entwurf eines Gesetzes aus dem Bundesjustizministerium vor. Jener Entwurf soll auch bereits zur Abstimmung an die übrigen Bundesministerien gegangen sein. Ziel des Bundesjustizministers Marco Buschmann (FDP) sei es, damit den Rechtsstaat digitaler zu machen. Der neue Schritt werde mehr Transparenz schaffen und Rechtsanwendern die Arbeit erleichtern. Zudem spare man Ressourcen – jährlich sei das ein Papierberg in der Höhe von ca. 2,5 km.

Gelten soll das neue Gesetz aber erst ab 2023. Darin wird dann die amtliche Verkündung von Gesetzen auf einer vom Bundesamt für Justiz betriebenen Verkündungsplattform im Internet geregelt. Am Ende würden eine beschleunigte Verkündung und vereinfachter Zugang zu Rechtstexten laut dem Justizminister die Folgen sein. Bürger könnten dann ebenfalls kostenlos auf amtlich verkündete Gesetze und Verordnungen zugreifen. Außerdem könnten die Dokumente von jedermann frei ausgedruckt, durchsucht und weiterverwendet werden.

Bisher musste die gedruckte amtliche Fassung entweder bezahlt oder in Bibliotheken eingesehen werden. So einfach kam man also ansonsten als Privatperson etwa nicht an die Texte. Da wäre die neue Regelung in der Tat eine erhebliche Verbesserung – auch für die Presse, also nicht nur für Rechtsexperten. Die elektronische Ausgabe des Bundesgesetzblatts im Internet setzt jedoch noch eine Änderung von Artikel 82 Absatz 1 Grundgesetz voraus. Der Entwurf für so eine Anpassung sei ebenfalls bereits eingebracht worden.

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Hauptberuflich hilfsbereiter Technik-, Games- und Serien-Geek. Nebenbei Doc in Medienpädagogik und Möchtegern-Schriftsteller. Hofft heimlich eines Tages als Ghostbuster sein Geld zu verdienen oder zumindest das erste Proton Pack der Welt zu testen. Mit geheimniskrämerischem Konto auch bei Facebook zu finden.

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17 Kommentare

  1. aprilscherz oder nicht…

    • Da der Zeitpunkt der Veröffentlichun des zitierten Artikels heute um 0Uhr war vermutlich leider ja. Wäre auch zu schön und zu digital für Deutschland 😉

      • MeinNametutnichtszurSache says:

        Darf ich dir ein bisschen Alufolie leihen und dann auf den Job von Winston Smith aufmerksam machen?

        • Was für ein sinnloser Kommentar…..
          Kannst dir deine Alufolie behalten und für dir einen Hut draus bauen.

  2. Über die Höhe des Papierbergs können keine Angaben gemacht werden, da hier keine Statistik in der Zentraldatenbank vorliegt. Dies wäre erst mit einer europäischen Lösung möglich.

  3. MeinNametutnichtszurSache says:

    Definitiv Aprilscherz.

  4. MoshPitches says:

    Ein Gesetz, um den Druck von Gesetzen zu unterbinden, muss erst gedruckt werden, damit es greift. Das ist der deutscheste Aprilscherz den ich gehört habe 🙂

  5. Das man als Privatperson bisher nicht „einfach so“ an die Gesetzestexte kam, stimmt so nicht, lediglich das Bundesgesetzblatt konnte und kann man nicht kostenfrei beziehen. Die Gesetzestexte selbst sind aber schon viele Jahre online abrufbar, nicht nur vom Bund selbst (www.gesetze-im-internet.de), sondern auch auf zahlreichen anderen Webseiten, wobei man bei letzteren durchaus einen Blick auf die Aktualität haben sollte.

    • paradoxus says:

      Es gab bzw. gibt auch für das Bundesgesetzblatt einen verkrüppelten Bürgerzugang im Netz. Nagelt mich aber nicht fest, ob es da im Vergleich zum kostenpflichtigen Zugang eine Embargofrist gab. Nun gut. Wenn jetzt noch der Bundesanzeiger praktisch open source wird, könnte es langsam was werden … . Auf eine Bundes-API müssen wir aber sicher nicht ewig warten.

    • DragonHunter says:

      Selbst an das Bundesgesetzblatt komme ich ziemlich leicht ran.
      http://www.bgbl.de und dann unten auf „kostenloser Bürgerzugang“
      Es gibt nur keine großartige Suchfunktion, aber sonst kann man sich alles ansehen.

      Aber wenn es so gut um die Informationslage deutscher Bürger steht, wie man an Gesetze und Verkündungen kommt, dann wird einem vieles klarer.

  6. Cloudworks says:

    Die Hersteller von Loseblattsammlungen kriegen einen Föhn!

    • Für die ändert sich was? Das ist quasi nichts anderes als das Amtsblatt deiner Kommune. Nur eben auf Bundesebene.
      Sämtliche Gesetze sind Online, kostenlos(!), abrufbar. Selbst ausdrucken für Klausuren darf man aber witzigerweise nicht. Lobbyismus der Verlage ggü. den Studieninstituten. Weil dann würden Verlage einen Föhn bekommen. Wen sollen die dann noch das Geld aus der Tasche ziehen.

  7. Sebastian says:

    Meine Idee für einen Aprilscherz: Personalausweis kann jetzt online verlängert werden

  8. Bartenwetzer says:

    Ob das wirklich was spart an Energie ?
    Das Internet benötigt ja auch jede Menge Strom, mancher druckt es dann halt zuHause aus – was bestimmt nicht hat besser ist
    Und letztlich bleibt die Frage:
    Was machen die, die kein Internet haben? Aus welchen gründen auch immer.!

    Im Gerichtssaal muss dann auch noch WLAN und Internetzugang zulässig und nutzbar sein.

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